Fernmeldegesetz

ComCom will punktuelle Revision des Fernmeldegesetzes

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Die ComCom hat sich für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes ausgesprochen. So soll der Markt stimuliert und die Konsumenten besser geschützt werden.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat den Bundesrat zu einer punktuellen Revision des Fernmeldegesetztes aufgefordert. Sie begrüsste in einem Brief an den Bundesrat zwar die Analyse und die Vorschläge des bundesrätlichen Evaluationsberichtes zum Telekommarkt. Wieso der Bundesrat aber auf eine punktuelle Anpassung des Fernmeldegesetzes (FMG) verzichte, könne man nicht nachvollziehen.

"Nichteintreten" des Bundesrats

Der vom Bundesrat am 17. September 2010 publizierte Bericht "Evaluation zum Fernmeldemarkt" habe die ComCom durch eine umfassende Analyse des schweizerischen Telekommarktes beeindruckt. Die Marktöffnung seit 1998 sah der Bericht als Erfolg an. Auch stellte er aber in vielen Bereichen Unzulänglichkeiten des Marktes und des Fernmeldegesetzes fest.

In der Einleitung des Bundesrats hiess es, dass "die Zeit für eine politische Diskussion der künftigen Ausgestaltung der schweizerischen Fernmeldeordnung reif" sei. Der Bundesrat kam aber zum Schluss das FMG sei nicht zu revidieren. Die ComCom könne dieses "Nichteintreten" nicht nachvollziehen. Deswegen forderte sie den Bundesrat nun auf, seine Haltung noch einmal zu überdenken.

Der Konsumentenschutz soll verbessert werden

Im Interesse der Konsumenten solle das Parlament am FMG einige Anpassungen vornehmen. Die ComCom unterstütze die im Evaluationsbericht vorgeschlagenen Massnahmen zur Vermeidung einer zukünftigen Monopolisierung des Glasfaserzugangs durch Netzbetreiber. Aus Sicht der Kommunikationskommission brauche es keine Regulierung bei den Glasfasern. Regulatorische Instrumente sollen jedoch rechtzeitig bereitgestellt werden. Dies erhöhe die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer.

Für die ComCom sind auch Verbesserungen des Konsumentenschutzes notwendig. Der Anbieterwechsel soll vereinfacht werden durch weniger Hürden bei Vertragsauflösung und mehr Preistransparenz.

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