12,5 Millionen Franken Busse

Weko: Nikon behinderte Parallelimporte

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von Marc Landis

Nikon wird von der Weko wegen der Verhinderung von Parallelimporten seiner Kameras in die Schweiz gebüsst.

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat den japanischen Kamerahersteller Nikon mit 12,5 Millionen Franken gebüsst, wie die Nachrichtenagentur sda berichtet. Nikon habe Parallelimporte seiner Fotoprodukte in die Schweiz behindert. Wie die sda unter Berufung auf eine Weko-Mitteilung weiter ausführt, hat Nikon Parallelimporte in die Schweiz vertraglich gleich doppelt ausgeschlossen.

Einerseits habe Nikon inländischen Unternehmen den Bezug von Nikon-Fotoprodukten ausserhalb der Schweiz verboten. Andererseits habe der Kameraherstller in ausländischen Vertriebsverträgen Exportverbote durchgesetzt, die Verkäufe in die Schweiz ausschlossen. Zudem habe Nikon auf Parallelhändler direkten Druck ausgeübt, was aus der E-Mail-Korrespondenz hervorgehe, welche die WEKO im März 2010 nach Einleitung ihrer Untersuchung gegen das Unternehmen anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Nikon beschlagnahmt hatte. In diesen E-Mails seien Verstösse für die Zeitspanne zwischen Frühjahr 2008 und Herbst 2009 belegt, heisst es in der Meldung.

Alle drei von Nikon unternommenen Massnahmen hätten dazu geführt, dass im Vergleich zum freien Wettbewerb überhöhte Preise verlangt worden seien, berichtet die sda weiter. Die Weko verlangt nun von Nikon, die inländischen und ausländischen Vertriebsverträge mit dem schweizerischen Kartellgesetz in Übereinstimmung zu bringen.

Nikon widerspricht

Nikon selbst weist die Anschuldigungen der Weko als haltlos zurück. Sie beruhten auf nicht belegten Vermutungen und einer fragwürdigen rechtlichen Beurteilung, teilt die Firma in einer Stellungnahme mit. Nikon habe nie entgegen dem schweizerischen Wettbewerbsrecht gehandelt.

Man könne zudem nicht nachvollziehen, dass eine einzige, "persönlich motivierte" Anzeige eines ausländischen Händlers die Weko dazu bewogen habe, die Untersuchung gegen Nikon einzuleiten. Das Vorgehen der Weko führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kameraherstellern und schade letztlich dem Konsumenten.

Den Entscheid der Weko will Nikon nicht akzeptieren und an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen, schreibt die sda weiter.

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