IT-Vergabe rechtens

Fall Sulgen scheint abgeschlossen

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Die Primarschule Sulgen wollte 2013 IT-Produkte beschaffen. Das löste einigen Ärger aus. Der Regierungsrat müsse sich einschalten, forderten Politiker - doch nun wiegelt der Rat ab.

Im Fall der IT-Beschaffung der Primarschule Sulgen wird es voraussichtlich keine Untersuchung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau geben. Die Vergabepraxis sei nicht im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats, schreibt das St. Galler Tagblatt unter Berufung auf den Thurgauer Regierungsrat.

Einfacher Fall, grosse Auswirkungen

Was war passiert? Die Primarschule im thurgauischen Sulgen wollte im Jahr 2013 in ihre IT-Infrastruktur investieren. Für das Projekt holten sie sich Rat von der Koordinationsfachstelle für Integration von Computern und Kommunikationsmitteln (Kick) der Pädagogischen Hochschule Thurgau.

Kick soll die Kriterien für eine Projektvergabe derart bestimmt haben, dass die Ausschreibung praktisch nur für grosse IT-Anbieter interessant gewesen sei, lautete daraufhin der Vorwurf eines kleinen IT-Dienstleisters. Ende 2013 reichte das Unternehmen Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht habe die Meinung des IT-Dienstleisters bestätigt und eine Wiederholung des Auswahlverfahrens angeordnet.

Kanton schaltete Begleitgruppe ein

Der Kanton habe daraufhin eine Begleitgruppe hinzugezogen, die künftig entsprechende Probleme bei der Vergabepraxis verhindern sollte. Doch ausgerechnet bei der Wiederholung der Ausschreibung sei diese Gruppe nicht hinzugezogen worden, berichtet die Zeitung weiter. Den Zuschlag erhielt erneut die gleiche Anbieterin. Die unterlegene Firma klagte erneut, wurde aber abgewiesen.

In den Fall schaltete sich der SVP-Kantonsrat Max Brunner ein. Er reichte eine Interpellation an die Thurgauer Kantonsregierung ein. Der kantonale Regierungsrat verwies in seiner Antwort unter anderem auf die Anstrengungen der Schulgemeinde. Diese habe etwa einen Anwalt für die korrekte Wiederholung der Ausschreibung hinzugezogen. Deshalb sei auch die Begleitgruppe nach Ansicht des Regierungsrats nicht nötig gewesen.

IT-Beschaffung der Schule fällt nicht in Zuständigkeitsbereich

Zudem erklärte sich der Regierungsrat für nicht zuständig, da die IT-Beschaffung Sache der Schulgemeinde und der Fachstelle Kick sei. Überdies habe der Regierungsrat mit dem unterlegenen Bieter Gespräche geführt, die aber nicht zu einer Konfliktlösung beigetragen hätten. Eine weitere Untersuchung des Falls sei daher nicht nötig.

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