Urheberrechtsstreit um APIs

Oberstes US-Gericht weist Google ab

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Google ist vom US Supreme Court abgewiesen worden. Der Streit um Java-APIs geht nun vor dem Bezirksgericht weiter. Dieses hatte Oracle Recht gegeben.

Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)
Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)

Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, hat den Streitfall von Oracle und Google abgewiesen. Er geht nun zurück an das zuständige Bezirksgericht. Dieses hatte Oracle Recht gegeben.

Worum geht es genau? Oracle wirft Google vor, mit dem Betriebssystem Android wichtige Java-Patente zu verletzen. Google nutze 37 APIs (Application Programming Interfaces, Programmierschnittstellen) von Java. 2010 wurde Google verklagt, 2012 gewann es den Prozess. APIs seien nicht patentierbar, entschied der Richter damals. Damit schien der Fall ad acta gelegt. Ein Berufungsgericht hob den Entscheid nun aber auf. Oracle fordert für die Java-Nutzung mindestens eine Milliarde US-Dollar von Google.

Google rief den Supreme Court an und bat darum, den Umfang einzuschränken, indem Softwarehersteller Urheberrechte an Programmen geltend machen können. Google argumentierte, dass es Oracle nicht erlaubt sein dürfe, Urheberrechte auf grundlegende Softwarebefehle geltend zu machen, berichtet das Wallstreet Journal.

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