Powered by it-beschaffung.ch

Simap-Meldungen Woche 16: Ausschreibungen

Uhr | Updated
von Coen Kaat

Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Datenerfassung für Swissgrid

Ausschreibung 907337: Erfassung Daten und Dokumente Substation Automation System. Publiziert am 22.4.2016. Swissgrid AG. Der Dienstleister soll für Swissgrid die SAS Daten (Sekundärtechnik) aller Unterwerke in der Schweiz erfassen und in vordefinierten Strukturen in elektronischer Form auf einem Datenträger (USB-Stick) ablegen und an Swissgrid übergeben. Die Strukturen entsprechen einem Modell mit 6 Ebenen und ist gemäss der Anlagenstruktur aufgebaut (Nr. des Unterwerkes, Spannungsebene, Feld, etc). Dabei wird für jede Dokumentart, die vom Dienstleister zu erfassen ist, ein Verzeichnis auf dem Datenträger definiert, sowie ein Namenskonzept inkl. Metadaten vorgegeben, um die Dokumente und Dateien zu identifizieren und zu verschlagworten. Mit dem Mechanismus soll eine folgende Übernahme in die Swissgrid IT-Systeme automatisiert erfolgen. Die Strukturen dienen daher der Qualitätssicherung sowie korrekten Ablage für die Wiederverwendbarkeit der Informationen. Die zu erbringende Leistung wird in vier Teile unterteilt. Teil 1: Erstellen Funktionsübersicht pro Feld. Teil 2: Verifikation / Erfassen Stammdaten Geräte. Teil 3: Auslesen der Setfiles. Teil 4: Verifikation / Erfassen Anlagendokumentation. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Region Aargau. Los 2: Region Ostschweiz. Los 3: Region Graubünden. Los 4: Region Ticino. Los 5: Region Romandie. Los 6: Region Bern. AUFTRAGGEBER:Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT:Dammstrasse 3, 5070 Frick, Markus Buchmann.

FRIST FÜR FRAGEN: 23.5.2016. ABGABETERMIN: 1.6.2016. EINREICHUNGSORT: Swissgrid AG, zu Hdn. von Ezgi Genis, Dammstrasse 3, 5070 Frick, Schweiz, Telefon: +41(0)58 580 33 96, E-Mail: ezgi.genis@swissgrid.ch. Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietender der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatisch oder konsularisch Vertretung. Angebote können nicht persönlich überbracht werden. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (ezgi.genis@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. EK 1 Selbstdeklaration zur Firma. EK 2 Finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit. EK 3 Sachverständigkeit. EK 4 Betreibungsregisterauszug und Handelsregisterauszug. EK 5 Unternehmenskapazität. EK 6 Sprachkompetenzen. EK 7 Akzeptanz des Dienstleistervertrages und die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsaufträge (nachstehend "AGB"). EK 8 Referenzen der Firma. Spezifische Referenzen des Anbieters im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken Praktische Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken Nachweis von geeignetem Equipment zum Auslesen der Geräte Persönlicher Eindruck von der fachlichen Eignung im Rahmen der Präsentation Durchführung der Erfassung in einem Pilot-Unterwerk. 20% 30% 20% 10% 20%. Spezifische Referenzen des Anbieters im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV UnterwerkenPraktische Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV UnterwerkenNachweis von geeignetem Equipment zum Auslesen der GerätePersönlicher Eindruck von der fachlichen Eignung im Rahmen der PräsentationDurchführung der Erfassung in einem Pilot-Unterwerk. Zuschlagskriterien: 20% Spezifische Referenzen des Anbieters im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken. 30% Praktische Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken. 20% Nachweis von geeignetem Equipment zum Auslesen der Geräte. 10% Persönlicher Eindruck von der fachlichen Eignung im Rahmen der Präsentation. 20% Durchführung der Erfassung in einem Pilot-Unterwerk. Bietergemeinschaft: sind nicht zugelassen. Subunternehmer: sind zugelassen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Datenmanagement für BAG

Ausschreibung 909797: Datenmanagement, Support, Pflege und Weiterentwicklung Priminfo *. Publiziert am 12.4.2016. * Originaltitel: (16005) 316 Datenmanagement, Support, Pflege und Weiterentwicklung Priminfo. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Prämienrechner Priminfo (www.priminfo.ch) zeigt die möglichen Krankenversicherungen in Abhängigkeit der eingegebenen Präferenzen sowie der Wohngemeinde an und liefert das Sparpotential im Vergleich zur aktuellen Versicherung, einen Franchisenvergleich und die Entwicklung der Prämien über die letzten Jahre. Ebenfalls werden über das Webportal die Einsicht sowie der Bezug von spezifischen Berichten, Zusammenstellungen oder Hilfsmittel ermöglicht, welche in Zusammenhang mit der Krankenversicherung stehen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen, welche das Datenmanagement, den Support, die Pflege und die Weiterentwicklung des aktuell bestehenden Prämienrechners Priminfo beinhalten. Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand besteht aus folgenden Grundleistungen und Optionen: Grundleistungen (GL). GL01: Datenmanagement und Datenbereitstellung sowie Berichterstellungen im Zeitraum vom 1. Q. 2017 – 4. Q. 2018 im Umfang von 600 Stunden. GL02: Support und Pflege Prämienrechner Priminfo im Zeitraum vom 1. Q. 2017 – 4. Q. 2018 im Umfang von 120 Stunden. GL03: Einmalige Übernahmearbeiten / Know-how Transfer im Zeitraum vom 4. Q. 2016. Optionen (OP). OP01: Datenmanagement und Datenbereitstellung sowie Berichterstellungen im Zeitraum vom 1. Q. 2019 – 4. Q. 2026 im Umfang von 2‘400 Stunden. OP02: Support und Pflege Prämienrechner Priminfo im Zeitraum vom 1. Q. 2019 – 4. Q. 2026 im Umfang von 480 Stunden. OP03: Weiterentwicklungen Prämienrechner Priminfo im Zeitraum vom 1. Q. 2017 – 4. Q. 2026 im Umfang von 1‘500 Stunden. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3 des Pflichtenhefts. AUFTRAGGEBER:Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT:Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

FRIST FÜR FRAGEN: 26.4.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Wichtige Anmerkung: Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen [B1] – [B5] sowie [B7] – [B11] sind bis zum 26.04.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Anhänge mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung bestellt haben, per E-Mail zugestellt. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. ABGABETERMIN: 6.6.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16005) 316 Datenmanagement, Support, Pflege und Weiterentwicklung Priminfo, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF), exklusive MWST auszuweisen: In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate. - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate. Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente. EK02. Erfahrungen. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, d.h. Entwickeln und Anpassen von Weblösungen, Datenmanagement und Bereitstellung sowie Support/Wartung im Produktivbetrieb. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03. Ansprechpartner (SPOC). Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK04. Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: - Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt; - Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK05. Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK06. Entwicklungs- und Testumgebung. Der Anbieter bestätigt, die für die Wartungs- resp. Weiterentwicklungsarbeiten erforderliche Entwicklungs-/Testplattform inkl. Tools sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind. EK07. Einsatz vor Ort beim Auftraggeber. Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs mit den involvierten Stakeholdern in Kombination mit den straffen Terminvorgaben, ist der Anbieter bereit, regelmässige wie auch kurzfristige (d.h. mit einer Vorlaufzeit von 3-4 Arbeitstagen) Meetings mit dem Auftraggeber am Standort des BAG an der Schwarzenburgstrasse 157 in Bern durchzuführen. EK08. Spesen. Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK09. Sicherheitsbestimmungen. Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden. Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG). Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG). Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB). EK10. Supportorganisation / Verfügbarkeit. Der Anbieter kann eine effiziente Supportorganisation bereitstellen, welche die Vorgaben im Pflichtenheft (Service Levels) erfüllt und bestätigt, dass das Schlüsselteam in Phasen von Service Level S24 jeweils auch am Wochenende zur Verfügung steht (Pikett). EK11. Einmalige Übernahmearbeiten. Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehenen einmaligen Übernahmearbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen im Kapitel 3.4 im Pflichtenheft) durchzuführen. EK12. Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK13. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). - für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 und. - für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. EK14. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang 7 [A7] des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

Datenmanagementsystem für Spitalregion Rheintal

Ausschreibung 909543: Anästhesiedokumentationstool. Publiziert am 11.4.2016. Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. Der gegenständliche Beschaffungsvorgang umfasst die Lieferung. und Implementierung eines Patientendatenmanagementsystemes, im Weiteren PDMS genannt. Dies beinhaltet ein Datenverarbeitungssystem zur. anästhesiologischen. Dokumentation inklusive aller notwendigen Schnittstellen. Das Dokumentationssytem muss jedenfalls erweiterbar sein und die Dokumentation einer. Intensivanästhesiologischen und Intensivmedizinischen Überwachung ermöglichen. (betrifft IMC Walenstadt und IPS Grabs). Eine gemeinsame Produktivdatenbank ist. für eine lückenlose Dokumentation ohne Unterbruch unerlässlich. Vorerst wird nur die Anästhesiedokumentation umgesetzt. AUFTRAGGEBER:Träger kantonaler Aufgaben. AUFTRAGSORT:alte Landstrasse 106, 9445 Rebstein, Roland Rubin, Telefon: 071 775 81 04.

FRIST FÜR FRAGEN: bis spätestens 09.05.2016, 10:00 Uhr. (Einlangen) ausschliesslich über Email an. k.felder@gsm.at. ABGABETERMIN: 25.5.2016 um 10:00 Uhr. EINREICHUNGSORT: Spitalregion RWS, Leitung Fachbereich Betrieb & Organisation, zu Hdn. von Roland Rubin, alte Landstrasse 106, 9445 Rebstein, Schweiz, Telefon: 071 775 81 04, E-Mail: roland.rubin@srrws.ch, URL www.srrws.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Generelle Teilnahmebedingungen: siehe Dokument Teilnahmeantrag. Nachverhandlungen: siehe Dokument Teilnahmeantrag. Verfahrensgrundsätze: siehe Dokument Teilnahmeantrag. siehe Dokument Teilnahmeantrag.

Projektunterstützung für Seco

Ausschreibung 910379: Dienstleistungen Projektunterstützung eGov KMU 2016-2022 *. Publiziert am 12.4.2016. * Originaltitel: (16009) 704 Dienstleistungen Projektunterstützung eGov KMU 2016-2022. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer gefunden werden, welche dem SECO bei den Vorhaben und Projekten Lieferergebnisse in den Bereichen Beschaffung, Projektcontrolling und Projektoffice zur Verfügung stellen können. Dabei soll die Leistungserbringung in Form von Aufträgen und werkvertraglichen Nebenleistungen für das Ressort DSKU im Zeitraum vom 3. Quartal 2016 bis 2. Quartal 2022 erfolgen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Beschaffungsexperte Grundauftrag: 3‘200 Stunden, Option: 4‘800 Stunden (Q3/2016 bis Q2/2020) Option Verlängerung: 2 x 1 Jahr, Umfang: 1‘000 pro Jahr (Q3/2020 bis Q2/2022). Los 2: Qualitäts- und Risikomanager Grundauftrag: 3‘200 Stunden, Option: 4‘800 Stunden (Q3/2016 bis Q2/2020) Option Verlängerung: 2 x 1 Jahr, Umfang: 1‘000 pro Jahr (Q3/2020 bis Q2/2022). Los 3: Project Officer Grundauftrag: 3‘200 Stunden, Option: 4‘800 Stunden (Q3/2016 bis Q2/2020) Option Verlängerung: 2 x 1 Jahr, Umfang: 1‘000 pro Jahr (Q3/2020 bis Q2/2022). AUFTRAGGEBER:Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT:Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

FRIST FÜR FRAGEN: 26.4.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 25.5.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16009) 704 Dienstleistungen Projektunterstützung eGov KMU 2016-2022, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht erlaubt. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Dienstleistungsaufträge (Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02. Erfahrung. Der Anbieter weist ein Referenzprojekt aus dem Bereich E-Government nach. Ein Projekt wird als Referenz akzeptiert, wenn darin nachgewiesen ist, dass es sich um ein Projekt im Bereich E-Government (vgl. Ziff. 1 "Begriffe und Abkürzungen" des Pflichtenheftes) handelt. Das Projekt darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03. Ansprechpartner. Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) und Stellvertreter pro angebotenes Los verfügt, welcher bei einer Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der SPOC darf für alle angebotenen Lose dieselbe Person sein. EK04. Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK05. Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06. Infrastruktur. Bestätigung, dass die Anbieterin für die Ausführung der jeweiligen Aufträge der angebotenen Lose eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen bei der Auftraggeberin ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen wird (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw). EK07. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK08. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe März 2001; Stand: Mai 2013). EK09. Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfes. Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang A5 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren. EK10. Haftung. Die Einzelverträge zu Los 1, Los 2 und Los 3 werden jeweils als Auftrag abgeschlossen. Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig. EK11. Verzicht auf Teilnahme am Wettbewerb bei Vorbefassung. Beinhalten die Leistungen Vorbereitungsarbeiten einer öffentlichen Ausschreibung und kann der dadurch entstandene Wettbewerbsvorteil nicht mit geeigneten Mittel ausgeglichen werden, erklärt sich der Zuschlagsempfänger bereit, am konkreten Beschaffungsverfahren nicht teilzunehmen.

SAP-Systeme für Armasuisse

Ausschreibung 909437: Beschaffung von DL für die Weiterentwicklung der SAP-Systeme Zentrale Integrationsdatenbank und Produktivsystem Bereich Logistik und Sanität. Publiziert am 19.4.2016. armasuisse. Die vorliegende Beschaffung wird durch armasuisse im Auftrag der Schweizer Armee durchgeführt. Die LBA hat die fachliche Verantwortung für die Systeme, Prozesse und deren Anwendung im Bereich Logistik. Dies beinhaltet auch eine zeitnahe, reibungslose sowie effiziente Erbringung von Logistikleistungen durch die Linienverantwortlichen. Die Aufgaben der Schweizer Armee verändern sich laufend. Insbesondere veränderte Aufgabenstellungen und neue Technologien lösen einen Veränderungsdruck auf die Prozesse, Strukturen und Systeme und damit auch auf die Führungskräfte und Mitarbeitenden innerhalb des VBS aus. Diese Veränderungen erstrecken sich teilweise über weite Zeithorizonte, sind sowohl technologisch als auch thematisch komplex und binden bedeutende finanzielle und personelle Ressourcen. Daher ist das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für die Weiterentwicklung der SAP-Systeme auf die Unterstützung von externen Partnern angewiesen. Im Bereich der permanenten Weiterentwicklung der Armee und der aus dem Projekt WEA resultierenden "Fachkonzeption Logistik und Sanität", sind organisatorische und prozessuale Änderungen sowie Anpassungen in den Datenstrukturen der SAP-Anwendungen DFPS/ERP (inklusive BW/BI-IP und BPC) und der Zentralen Integrationsdatenbank (ZID) gefordert. AUFTRAGGEBER:Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT:Kasernenstrasse 19, CH 3003 Bern, Ro110: Projekt "Beschaffung DL SAP-Systeme Logistik und Sanität, Telefon: +41 58 463 23 23, Fax: +41 58 464 61 37.

FRIST FÜR FRAGEN: 20.5.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. ABGABETERMIN: 30.5.2016. EINREICHUNGSORT: vgl. Ziffer 1.2. a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse. Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: - Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 - 17:00 Uhr. (ausserhalb dieser Zeiten können keine Anträge/Angebote abgegeben werden). - Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen. - Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Antrag/das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei der Übergabe des Antrags/des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden. EINREICHUNGSORT: armasuisse, Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen, CC WTO, zu Hdn. von Ro110: Projekt "Beschaffung DL SAP-Systeme Logistik und Sanität, Kasernenstrasse 19, CH 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 464 61 37, E-Mail: wto@armasuisse.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto nach erfolgter Abnahme in CHF. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen. E1.1 Nachweis des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d. h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte müssen durch den Anbieter verpflichtet und in ihren Rollen aufgeführt werden. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern ein Anbieter die Federführung (Konsortialführers) übernimmt. E1.2 Der Anbieter muss einen Betreibungsregister- und einen Handelsregisterauszug oder eine gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) beilegen. Von allen beteiligten Firmen beizulegen. E1.3 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen. E1.4 Anbieterin / Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Die Art der Aufgaben verlangt eine Erweiterte Personensicherheitsprüfung nach Art. 10 des PSPV. E1.5 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html) kennt und einhält. E1.6 Der Anbieter muss alle in der Lieferantenselbstdeklaration verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen. E1.7 Der Anbieter erklärt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein. Der Anbieter muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und seinem Teilnahmeantrag einen entsprechenden Versicherungsnachweis beilegen. E1.8 Der Anbieter muss nachweisen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz, den er (inkl. Unterauftragnehmer / Bietergemeinschaft) mit Informatikdienstleistungen, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind, während der letzten drei Jahre erwirtschaftet hat, mindestens 5 Mio. CHF (inkl. MwSt.) beträgt. Eine Informatikdienstleistung gilt als mit diesem Auftrag vergleichbar, wenn sie die Konzeptionierung, Weiterentwicklung, die Einführung oder den Betrieb einer ERP-Lösung in der Bundesverwaltung umfasst. Der Begriff Bundesverwaltung ist im Pflichtenheft definiert. E1.9 Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen. E1.10 Der Anbieter bestätigt, dass er jederzeit über einen Ansprechpartner verfügt, welcher bei auftretenden Problemen im Rahmen des Auftrages zuständig und entscheidungsbefugt ist (Single Point of Contact (SPOC). E1.11 Der Anbieter erklärt sich bereit, die Standorte der LBA (hauptsächlich im Raum Bern) als Arbeitsort zu akzeptieren. E1.12 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den in Eignungskriterium E 1.10 aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden. Ausnahmen: Vom Auftraggeber veranlasste Reisen (Inland- und Auslandreisen) werden gemäss Spesenreglement der Bundesverwaltung vergütet. E1.13 Der Anbieter bestätigt, die jährliche Leistungsbeschreibung innerhalb des Rahmenvertrags, die Zeiterfassung und die Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers (Kapitel 4.5des Pflichtenhefts) auszuführen. Aufwände für Zeiterfassung, Rapportierung und Rechnungsstellung dürfen nicht verrechnet werden. E1.14 Der Anbieter stellt sicher und bestätigt, dass Fachpersonen durch Gleichwertige ausgewechselt werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter. E1.15 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter Fachpersonen. Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter, Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr) genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten Anforderungen genügen. Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter. E1.16 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. E1.17 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass die eingesetzten Personen fliessend deutsch sprechen und sich in Deutsch auch schriftlich gewandt ausdrücken können. E1.18 Der Anbieter akzeptiert, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass die eingesetzten Personen nach vier oder mehr Jahren Einsatz beim VBS durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden. E1.19 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06:00 – 20:00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support leisten können.

VoIP- und UCC-Lösung für ETH Zürich

Ausschreibung 910987: Beschaffung einer SIP basierenden VoIP und UCC Lösung inkl. Call Routing und Management an der ETH Zürich. Publiziert am 15.4.2016. ETH Zürich. Los 1: SIP ControlCenter. Los 2: CoreSystem mit Access Server und inkl. Benutzerausrüstung. Los 3 WebRTC (Web real-time communication). Als Option sind die jeweiligen Betriebsleistungen der einzelnen Lose ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält jeweils Hardware, Standartsoftware und Dienstleistungen. Der Initialauftrag ist als Werkvertrag vorgesehen. (Die Details sind im Pflichtenheft und in seinen Anhängen umfassend beschrieben). Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: SIP ControlCenter. Los 2: CoreSystem mit Access Server und inkl. Benutzerausrüstung. Los 3: WebRTC (Web real-time communication). AUFTRAGGEBER:Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT:Stampfenbachstrasse 69, 8092 Zürich, Jürg Häubi, STB J11.1.

FRIST FÜR FRAGEN: 29.4.2016. Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. ABGABETERMIN: 27.5.2016 um 16:00 Uhr. 1x als Original auf Papier mit den notwendigen Unterschriften und zusätzlich 1x elektronisch als Kopie als PDF-Datei und in Original Format (bearbeitbar) auf Standard Datenträger z.B. auf CD oder USB-Stick. EINREICHUNGSORT: Eidgenössisch Technische Hochschule Zürich. Informatikdienste, zu Hdn. von Jürg Häubi, STB J11.1, Stampfenbachstrasse 69, 8092 Zürich, Schweiz, E-Mail: gatt-wto@id.ethz.ch, URL www.id.ethz.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin. Subunternehmer: siehe 3.5. Angebot gemäss Pflichtenheft. Teilangebote sind zugelassen. Angebot gemäss Pflichtenheft Angebote sind möglich für einzelne oder alle Lose. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. 1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. (SR 0.822.719.7); - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). 2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten. Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten. Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

Windows-Client-Management für Uni Basel

Ausschreibung 910085: Submission Dienstleistungen für Windows Client Management und Application Life Cycle Management. Publiziert am 9.4.2016. Universität Basel. IT- Dienstleistungen für Windows Client Management und Application Life Cycle Management (Details siehe Pflichtenheft). Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Windows Client Management (Engineering). Los 2: Windows Client Management (Support). Los 3: Application Life Cycle Management. AUFTRAGGEBER:Träger kantonaler Aufgaben. AUFTRAGSORT:Petersplatz 35, 4001 Basel, Karsten Fechtig, Telefon: 061 267 10 19.

FRIST FÜR FRAGEN: 18.5.2016. ABGABETERMIN: 27.5.2016 um 12:00 Uhr. Die Offerte muss vollständig ausgefüllt in zweifacher Ausfertigung in gedruckter und unterzeichneter. Form sowie als elektronische Version entweder als CD oder auf einem USB Stick in einem. verschlossenen Umschlag versehen mit dem Vermerk. 'Submission DL Universität Basel: Windows Client Management und Application Life Cycle. Management' - Bitte nicht öffnen!-. bis zur angegebenen Frist vorliegen. EINREICHUNGSORT: Universität Basel, zu Hdn. von Karsten Fechtig, Petersplatz 1, 4051 Basel, Schweiz, Telefon: 061 267 10 19, E-Mail: karsten.fechtig@unibas.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nein. Subunternehmer: nein. Min. Gültigkeit des Angebots: 60 Tage. Geschäftsbedingungen: AGB SIK 2015. Generelle Teilnahmebedingungen: siehe Pflichtenheft. nein. Zahlungsbedingungen: siehe Vertragsentwurf.

Webcode
7785