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Simap-Meldungen Woche 22: Ausschreibungen

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Arbeitsplatzdrucker für Gerichte und Notariate des Kantons Zürich

Ausschreibung 915447: Drucker-Ersatzbeschaffung für die Gerichte und Notariate des Kantons Zürich Publiziert am 3.6.2016 Obergericht des Kantons Zürich Viele der heute eingesetzten Arbeitsplatzdrucker bei den Gerichten und Notariaten des Kantons Zürich sind seit mehr als sechs Jahren im Einsatz und müssen ersetzt werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Lieferung der Hardware, das Labeling, den Rollout, die Garantieleistungen während zwei Jahren sowie die Lieferung und Rücknahme von Toner und Belichtungseinheiten während der zweijährigen Garantiezeit.

FRIST FÜR FRAGEN: 16.6.2016 ABGABETERMIN: EINREICHUNGSORT: 13.7.2016 15:00 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Keine Nachverhandlungen

Aufbau und Betrieb Datahub Schweiz für Verein Smart Grid Schweiz

Ausschreibung 887827: Aufbau und Betrieb Datahub Schweiz Publiziert am 27.5.2016 Verein Smart Grid Schweiz, Dr. Maurus Bachmann, Geschäftsführer, Dr. Schneider-Strasse 14, 2560 Nidau Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalunternehmer evaluiert werden, der in der Lage ist, einen Datahub Schweiz für die Wechselprozesse und das Routing von Messdaten sowie E-Invoicing Nachrichten aufzubauen und zu betreiben. Die dafür zu erbringende Dienstleistung beinhaltet folgende Bestandteile: • Bereitstellung der Software • Weiterentwicklung der Applikation • Betrieb und Wartung der Applikation für 5 Jahre • Ausführung der Geschäftsprozesse für 5 Jahre (zwingend zu offerierende Option im Sinne eines Folgeautrages Art. 11 Abs. 1 lit. g ÖBV) Die detaillierten Anforderungen sind dem Pflichtenheft zu entnehmen.

FRIST FÜR FRAGEN: 10.6.2016 Fragen zu den Submissionsunterlagen und den Vertragsentwürfen werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Fragen mit der Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes bitte per E-Mail bis zum genannten Termin richten an: maurus.bachmann@smartgrid-schweiz.ch Die Antworten werden auf www.simap.ch, in anonymisierter Form, bis am 21. Juni 2016 publiziert. Auskünfte zum Verfahren erteilt: Verein Smart Grid Schweiz, c/o Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Frau Verena Jordi, Postfach, 3001 Bern, Tel.: +41 31 321 92 50 / E-Mail: ewb-beschaffungen@ewb.ch ABGABETERMIN: 2.8.2016 Formvorschriften: Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2., in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist) "Bitte nicht öffnen" und dem Absender. a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung von Energie Wasser Bern zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post): Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote fallen bei der Evaluation und Vergabe ausser Betracht. EINREICHUNGSORT: Verein Smart Grid Schweiz, c/o Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 92 50, E-Mail: ewb-beschaffungen@ewb.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Vorerst prüft der Auftraggeber nur, ob ein Anbieter alle Eignungskriterien erfüllt. Anbietende, welche nicht sämtliche Eignungskriterien vorbehaltslos erfüllen, sind für den Auftraggeber ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Anbieter muss in der Excel-Offerteingabe, Blatt Eignungskriterien, den Erfüllungsnachweis folgender Eignungskriterien erbringen: - EK-1: Der Anbieter hat das Selbstdeklarationsblatt vollständig ausgefüllt und gemeinsam mit den geforderten Nachweisen der Offerte beigelegt. Die Bestätigungen sind dabei nicht älter als ein Jahr. - EK-2: Der Anbieter muss alle in Kapitel 8.1.1 verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen. Diese Bestätigungen sind im Pflichtenheft an ihrer Nummerierung („Best-..“) zu erkennen und werden im zugehörigen Blatt Bestätigungen der Excel-Offerteingabe aufgeführt. - EK-3: Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Anbieter ist als Generalunternehmer für das funktionstüchtige Gesamtsystem (inkl. allen notwendigen Programmierungen und Installationsarbeiten) verantwortlich. Hingegen ist der Beizug von Subunternehmern erlaubt. Subunternehmer müssen offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter. - EK-4: Die Kommunikation bei der Realisierung und Betrieb der Lösung muss in deutscher Sprache möglich sein. - EK-5: Die Daten des Datahubs müssen jederzeit in der Schweiz verbleiben. - EK-6: Der Anbieter muss eine Lösung offerieren, die alle zwingenden Anforderungen (auch Musskriterien genannt) erfüllt. Diese Musskriterien sind im Pflichtenheft als „Muss“ gekennzeichnet. Sie werden im zugehörigen Blatt Anforderungen & Fragen der Excel-Offerteingabe aufgeführt. - EK-7: Die Neutralität des Anbieters gegenüber allen Marktpartnern, die über den Datahub kommunizieren oder kommunizieren könnten, muss jederzeit gewährleistet sein. Aus diesem Grund sind Verteilnetzbetreiber als Anbieter nicht zugelassen. Der Betrieb des Datahubs soll nicht von einem Betreiber eines Elektrizitätsnetzes (im Sinne von Artikel 2 des StromVG) und nicht von einem Energielieferanten übernommen werden. Tochterunternehmen von Betreibern eines Elektrizitätsnetzes sind für den Betrieb zugelassen. - EK-8: Der Anbieter muss über nachweisbare Erfahrung im Planen, Realisieren und Betrieb von vergleichbaren Lösungen verfügen. Dazu muss er mindestens über 1 eigene Referenz eines bereits realisierten und lauffähigen produktiven Systems verfügen. Die jeweiligen Referenzen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn - das System eine Datendrehscheibe beinhaltet - der Anbieter das System aufgebaut, Wartung und Betrieb durchgeführt und die Geschäftsprozesse ausgeführt hat. - EK-9: Der Anbieter muss heute über eine leistungsfähige Organisation für Wartung und Betrieb sowie Ausführung der Geschäftsprozesse verfügen, welche die geforderten Verfügbarkeiten gemäss Kapitel 7 und 8 bereitstellen kann. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein. - 1. Preis: - 2. Qualität der Lösung: - 3. Qualität der Referenzen: - 4. Qualität der Offerte: - 5. Firma:. Die detaillierten Angaben zu den Zuschlagskriteriterien sind dem Pflichtenheft zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen. 40% 30% 10% 15% 5% - 1. Preis:- 2. Qualität der Lösung:- 3. Qualität der Referenzen:- 4. Qualität der Offerte:- 5. Firma:.Die detaillierten Angaben zu den Zuschlagskriteriterien sind dem Pflichtenheft zu entnehmen.Die Bewertung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen. Zuschlagskriterien: 40% - 1. Preis: 30% - 2. Qualität der Lösung: 10% - 3. Qualität der Referenzen: 15% - 4. Qualität der Offerte: 5% - 5. Firma: Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Der Anbieter muss als Generalunternehmer für die Bereitstellung der Software, die Weiterentwicklung der Applikation, Wartung und Betrieb der Applikation sowie für die Durchführung der Geschäftsprozesse (sofern die Option eingelöst wird) auftreten. Hingegen ist der Beizug von Subunternehmern erlaubt. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmer sind mit der Offerteingabe anzugeben. Nachträglich können Subunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers beigezogen werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter. Die Selbstdeklaration und die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind für Subunternehmer ebenfalls einzureichen Angebotsvarianten werden nicht evaluiert. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate Geschäftsbedingungen: - Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes. - Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch. Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Der Anbieter hat alle notwendigen Angaben, Unterlagen und Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen einzureichen. Alle geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil der Offerte: Nach Art 20 ÖBV Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen: - Detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV - Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl. - Orts- und Branchenüblichkeit sowie - Lohngleichheit zwischen Mann und Frau Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. - Bei Subunternehmen haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen - Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

CAFM-Tool für Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Ausschreibung 917335: CAFM-Tool für das technische Gebäudemanagement Publiziert am 1.6.2016 Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbauamt Das Hochbauamt (HBA) ist Teil des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt (BVD). Innerhalb des HBA ist der Bereich Gebäudemanagement Technik (GMT) verantwortlich für Werterhaltung, Betrieb und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen in den staatlichen Liegenschaften aller Departemente, der Universität und von staatsnahen Spezialbetrieben sowie in Gebäuden des Finanzvermögens und der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt (BS). Die Funktionssicherheit sowie die volle Nutzbarkeit und Betriebssicherheit der Immobilien ist zu gewährleisten, ebenso die Überwachung der Betriebszustände (Pikettdienst 24 h/365 Tage). Insgesamt werden in ca. 1'800 Gebäuden über 18'000 technische Anlagen betrieben. Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Lieferung, Konfiguration und Einführung eines Software-Tools für das Computer Aided Facility Management (Arbeitstitel CAFM). Das CAFM wird die operativen Prozesse des technischen Gebäudemanagements bei HBA-GMT unterstützen: - Störungsmanagement - Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen - Instandsetzung der gebäudetechnischen Anlagen - Vertragsmanagement - Schlüsselmanagement - Kostenmanagement Die Anforderungen sollen von einem Standardprodukt abgedeckt werden können. Vom CAFM wird eine Schnittstelle zu SAP den Austausch der finanzbezogenen Daten ermöglichen. Das CAFM wird kantonsintern gehostet werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen unter anderem: - Alle erforderlichen Lizenzen. - Konfiguration/Parametrisierung der Software entsprechend den Anforderungen von GMT. - Implementierung von Schnittstelle zu SAP-FI/CO - E-Mail oder FTP-Schnittstelle zum zentralen Alarmierungssystem - Installation aller erforderlichen Software auf den Servern des Kantons BS (Entwicklungs-, Test- und Live-Installationen). - Enge Kommunikation mit den involvierten IT-Stellen des Kantons bezüglich Hosting, Sicherheit, Standards, etc. - Migration des aktuellen Datenbestands von verschiedenen bestehenden Tools und Datenquellen auf das neue System. - Schulung der Nutzer und Nutzerinnen des CAFM - Tests, Freigabe und Support bei der Umstellung. - Vollständige Dokumentation. - Support während des Betriebs.

FRIST FÜR FRAGEN: 13.6.2016 Schriftliche Fragen sind bis am 13.06.2016 per Mail an stefan.minder@weisskopf-partner.ch zu richten. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird auf www.simap.ch publiziert. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. ABGABETERMIN: 27.6.2016 11:00 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: CAFM-Tool für das technische Gebäudemanagement" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. EINREICHUNGSORT: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, 4001 Basel, Schweiz

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Selektives Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag gemäss Kapitel 3.8 Preis Qualität der angebotenen Software-Lösungen Qualität der angebotenen Dienstleistungen 30% 50% 20% PreisQualität der angebotenen Software-LösungenQualität der angebotenen Dienstleistungen Zuschlagskriterien: 30% Preis 50% Qualität der angebotenen Software-Lösungen 20% Qualität der angebotenen Dienstleistungen Bietergemeinschaft: nicht zugelassen Subunternehmer: nicht zugelassen Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Generelle Teilnahmebedingungen: a. Einhaltung der Arbeitsbedingungen gem. §5 sowie Nachweis und Kontrolle gem. §6 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt. b. Bereitschaft zur Vorlage von Bankauskünften/-erklärungen und Angaben zum Umsatz der Anbieterin bezogen auf die ausgeschriebene Arbeitsleistung.

Enterprise Architecture Management für Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

Ausschreibung 917703: Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM * Publiziert am 3.6.2016 * Originaltitel: (16050) 609 Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) Das BIT verwaltet seine für die Planung und Gestaltung der IT-Architektur (Geschäftsarchitektur, Prozesse, Datenarchitektur, Anwendungsarchitektur, Technologiearchitektur) relevanten Daten bisher mit einem relativ willkürlichen Sammelsurium von Werkzeugen. Diese teils nicht nachhaltig gepflegten, unvollständigen, inkonsistenten, oft auch widersprüchlichen Datenquellen erschweren oder verunmöglichen eine zuverlässige Analyse und Auswertung. Als Grundlage für eine Planung sind sie aus diesem Grunde kaum einsetzbar. Um eine konsistente und nachhaltige Grundlage für die planerischen Tätigkeiten, hauptsächlich im Bereich der IT-Governance zu gewährleisten, hat sich das BIT entschieden, ein EAM Werkzeug zu beschaffen, folgend EAM BIT genannt. Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche eine Standardanwendung für das Enterprise Architecture Management in enger Zusammenarbeit mit dem BIT bereitstellt, parametrisiert und über den gesamten Leistungszeitraum Unterstützungsleistungen erbringt. Der Ausschreibungsgegenstand wird in folgenden Grundleistungen (GL) und Optionen (OP) ausgeschrieben: GL01: Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM (Paralleler Vollzugriff für 10 nicht benannte Nutzer (gleichzeitige Nutzung); Lesezugriff für eine unbeschränkte Anzahl Nutzer; Pflege und Support) GL02: Bereitstellung der Standardanwendung EAM im Umfang von total 300h OP01: Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM (Paralleler Vollzugriff für 200 nicht benannte Nutzer (gleichzeitige Nutzung); Lesezugriff für eine unbeschränkte Anzahl Nutzer; Pflege und Support) OP02: Erweiterte Lifecycle-Unterstützung für die Standardanwendung EAM im Umfang von total 7‘500h OP03: Erweiterungsarbeiten für die EAM Standardanwendung im Umfang von total 7’500h

FRIST FÜR FRAGEN: 17.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 22.7.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16050) 609 Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-SSW); - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-Werk); - Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-DL). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage 2, 3 und 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anbieterin bestätigt, dass sie auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate; - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate; - Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland: Vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). EK02 Referenzen: Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen innerhalb der letzten 4 Jahre nach. Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03 Ansprechpartner: Die Anbieterin erbringt den Nachweis, dass die Auftraggeberin bei der Anbieterin über eine/n Ansprechpartner/in verfügt (SPOC), welche/r bei der Eskalation von Problemen der Auftraggeberin zuständig und entscheidungsbefugt ist. EK04 Spesen: Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes für Arbeiten am Standort Bern grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. EK05 Sprachkenntnisse: Die Anbieterin erbringt den Nachweis, dass alle vorgesehenen Personen der Anbieterin über sehr gute Kenntnisse in Deutsch oder gute Kenntnisse in Englisch (schriftlich und mündlich) verfügen. EK06 Sprache Ergebnisse: Die Anbieterin ist bereit in den Leistungsgegenständen geforderte Ergebnisse in Deutsch und Englisch zu erstellen. EK07 Ersatz von Mitarbeitenden: Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK08 Personensicherheitsüberprüfung: Bereitschaft, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen einer Personensicherheitsprüfung des Bundes unterzogen werden können. EK09 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK10 Ort der Leistungserbringung: Der Anbieter ist bereit, den Raum Bern als Ort der Leistungserbringung zu akzeptieren und Arbeiten soweit notwendig an vom Bedarfsträger bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen. EK11 Schutzrechte: Die Anbieterin bestätigt, dass sämtliche Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrages entstandenen Arbeitsergebnissen vollumfänglich der Auftraggeberin gehören. EK12 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes: Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): - AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-SSW); - AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-Werk); - AGB für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-DL). Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage 2, 3 und 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. EK13 Akzeptanz Vertragsentwurf: Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Beilage 1 [B1] des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

Hardware und Software für Schulgemeinde Grabs

Ausschreibung 916605: Hardware- und Softwareerneuerung und -erweiterung der Schulinformatik im Jahr 2016 Publiziert am 30.5.2016 Schulgemeinde Grabs Hardware (inklusive Service- und Reparaturdienstleistungen) gesucht: - Desktops inkl. Monitore - Mobile Geräte (2-in-1 Notebooks, Detachable) Zusätzlich ist für das Management der Clients eine entsprechende Konfigurations- und Verwaltungssoftware zu offerieren und zu implementieren. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Fest installierte PCs inkl. Bildschirme Los 2: Mobile Geräte (2-in-1 Notebooks, Detachable) Los 3: Softwareverteilung

FRIST FÜR FRAGEN: 24.6.2016 Ansprechperson bei Unklarheiten ist Tobias Zollikofer, Zollikofer IT GmbH, zollikofer@zollikofer-it.ch. Einsendeschluss für Fragen ist der 24.06.2016. Telefonische Rückfragen und Vertreterbesuche sind nicht möglich. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte gegeben. Es finden keine Begehungen oder ähnliches statt. ABGABETERMIN: 8.7.2016 16:00 Das gesamte Angebot (mit ausgefülltem Fragebogen und Preiseingabeblatt) muss rechtsgültig unterzeichnet und mit Ort und Datum versehen in 2-facher Ausführung ausgedruckt und in elektronischer Form (CD/DVD oder USB-Stick) bis spätestens am 08.07.2016 um 16.00 Uhr bei nachfolgender Adresse vorliegen: Schulrat Grabs „Informatikerneuerung und -erweiterung Schule Grabs“ Sporgasse 7 9472 Grabs Relevant sind Datum und Zeitpunkt des Eintreffens. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant. Der ausgefüllte Fragenkatalog und das ausgefüllte Preiseingabeblatt sind in elektronischer Form im Excel-Format dem Angebot beizulegen. Die Angebote müssen verschlossen und mit folgendem Vermerk versehen sein: „Informatikerneuerung und -erweiterung Schule Grabs - Nicht öffnen!“. Tobias Zollikofer, Zollikofer IT GmbH, zollikofer@zollikofer-it.ch. EINREICHUNGSORT: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Schulgemeinde Grabs Beschaffungsstelle/Organisator : Schulgemeinde Grabs, zu Hdn. von Schulrat, „Informatikerneuerung und -erweiterung Schule Grabs“, Sporgasse 7, 9472 Grabs, Schweiz

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Bietergemeinschaft: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Subunternehmer: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Varianten sind zugelassen. Teilangebote sind zugelassen. Geschäftsbedingungen: IKT-Leistungen der Schweizerischen Informatikkonferenz, Ausgabe 2015 (SIK, Ausgabe Januar 2015, die AGB sind auch unter www.sik.ch verfügbar). Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Gemäss Ausschreibungsunterlagen Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Massendigitalisierungsinfrastruktur für Schweizerisches Bundesarchiv

Ausschreibung 915971: Massendigitalisierungsinfrastruktur * Publiziert am 23.5.2016 * Originaltitel: (16019) 305 Massendigitalisierungsinfrastruktur Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat sich im Rahmen seiner Strategie unter anderem das Ziel gesetzt, seinen Kunden mittels einer Informationsinfrastruktur zu ermöglichen, orts- und zeitunabhängig auf Informationen aus dem Archiv zugreifen und diese verarbeiten zu können. Die digitale Verfügbarkeit des heute mehrheitlich analogen Archivgutes ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Nutzungsangebotes. Im Rahmen des Projektes „Vecteur“ soll die technische wie organisatorische Infrastruktur für die Massendigitalisierung des Archivgutes konzipiert, realisiert und eingeführt werden. Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieters der in Zusammenarbeit mit der Bedarfstelle und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) für maximal 12 Jahre die benötigten Dienstleistungen erbringt und die Scanning-Infrastruktur für die Massendigitalisierung von heterogenem Archivgut bereitstellt und wartet. Die Leistungen des Anbieters beinhalten Aufbau, Inbetriebnahme und später Wartung, Pflege und Support der Massendigitalisierungsinfrastruktur (Hardware und Software). Er ist verantwortlich für den Aufbau einer geeigneten Massendigitalisierungsinfrastruktur und deren organisatorische Einbettung, welche das physische Ausgangsmaterial in der geforderten Menge und Zeit verarbeiten kann. Die volle Produktionskapazität umfasst eine Auftragsmenge von 20‘000 Dossiers pro Jahr und unter der Annahme, dass die bearbeiteten Dossiers nur einseitig bedruckte Vorlagen des Formats A4 enthalten, von insgesamt 3.3 Millionen zu digitalisierenden Seiten pro Jahr. Das mittelfristige Ziel ist bis Mitte 2018 rund 50% der Produktionskapazität zu erreichen. Anschliessend wird die Infrastruktur bis Mitte 2019 in einer weiteren Realisierungseinheit ausgebaut, damit anschliessend die volle Produktionskapazität erreicht werden kann. An der Leistungserbringung im Massendigitalisierungsprozess sind weitere Partner beteiligt, welche die Bereiche abdecken, die nicht Teil dieser Ausschreibung sind: Das BAR ist Gesamtprozessverantwortlicher der Massendigitalisierung und ist für die Koordination zwischen den verschiedenen Partnern zuständig. Das BAR ist verantwortlich für die Finanzierung und die Termine und stellt das fachliche Archivwissen, das notwendige Personal für den Betrieb, die Räumlichkeiten sowie das Grundmobiliar zur Verfügung. Es übernimmt die Verantwortung für die Abwicklung der eintreffenden Aufträge in der vorgegebenen Frist und Qualität. Das BIT ist verantwortlich für die Bereitstellung und Betrieb der IT-Standardkomponenten. Die Leistungsgegenstände werden in einem Grundauftrag und fünf Optionen ausgeschrieben: Grundauftrag GL01: Fertigstellung HERMES-Dokumente. Ein Umfang von 300 Stunden ist anzubieten. Leistungszeitraum: 4. Q 2016 – 1. Q 2017 OP01: Realisierung und Einführung Massendigitalisierungsinfrastruktur (Realisierungseinheit 1). Umfang und Aufwendungen sind durch den Anbieter als Festpreis anzubieten. Leistungszeitraum: 2. Q 2017 – 2. Q 2018 OP02: Realisierung und Einführung Massendigitalisierungsinfrastruktur (Realisierungseinheit 2). Umfang und Aufwendungen sind durch den Anbieter als Festpreis anzubieten. Leistungszeitraum: 2. Q 2018 – 2. Q. 2019 OP03: Zusätzliche Arbeiten im Rahmen des Projektes (GL01, Realisierungseinheit 1 und 2). Ein Umfang von 1100 Stunden ist anzubieten. Leitungszeitraum 4. Q 2016 – 2. Q. 2019 OP04: Wartung und Support der Massendigitalisierungsinfrastruktur. Umfang und Aufwendungen sind durch den Anbieter als Festpreis anzubieten. Leistungszeitraum: 2. Q 2018 – 4. Q. 2028 OP05: Lifecycle-Unterstützung. Ein Umfang von 4000 Stunden ist anzubieten. Leistungszeitraum: 3. Q 2019 – 4. Q 2028

FRIST FÜR FRAGEN: 6.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen sind bis zum 06.06.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbieterinnen, welche die Vertraulichkeitserklärung (Anhang 4) unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt. ABGABETERMIN: 25.7.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16019) 305 Massendigitalisierungsinfrastruktur, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: • Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) • Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) • die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010) • Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Generelle Teilnahmebedingungen: Die Erfassung der Antworten im Kriterienkatalog des Angebots erfolgt in elektronischer Form: online mittels der Ausschreibungssoftware „DecisionAdvisor“ der Firma PBroker AG oder mittels elektronischer Excelvorlage (Anhang 2). Ist eine Beantwortung des Kriterienkatalogs online via „DecisionAdvisor“ nicht möglich, kann der Anbieter den Kriterienkatalog als elektronische Excelvorlage (Anhang 2) über die Ausschreibungsplattform simap beziehen. Die Anleitung zum Ausfüllen des Kriterienkatalogs mittels „DecisionAdvisor“ findet sich in Beilage 20 der Ausschreibungsunterlagen. Bei technischen Fragen zu „DecisionAdvisor“ kann direkt die PBroker AG kontaktiert werden. Die Beantwortung der Kriterien ist bis zur Eingabefrist möglich. Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (ausgefüllte Excelvorlage oder ausgefüllter Kriterienkatalog in der Ausschreibungssoftware „DecisionAdvisor“). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen. Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 01 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK.02 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK 03 Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK 04 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 05 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen a) Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK 06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010) die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010) Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) EK 07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK 08 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und wird vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen: - Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). - Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie) - Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland: Vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). - Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Papierform weitere Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verlangen wie Geschäftsbericht, Bilanzen, Erklärung über den Gesamtumsatz, Prüfungsbericht der Revisionsstelle, usw. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK 09 Referenzen: Der Anbieter verfügt über 2 Referenzen aus den vergangen 3 Jahren über Dienstleistungen, die hinsichtlich Leistungsgegenstand (Konzeption, Realisierung sowie Lieferung und Installation der Digitalisierungsinfrastruktur (Hard- und Software) wie auch anschliessender Wartung und Supportarbeiten) sowie Art und Umfang des Archivgutes (Ausprägung Archivgut und Umfang der jährlich zu verarbeitenden Seiten gemäss Kapitel 3 des Pflichtenheftes) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen gelten für den Generalunternehmer (GU) inkl. allfällige Subunternehmer, d.h. es gilt die Summe der Referenzen. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK 10 Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, die Arbeiten am Standort des BAR sowie des BIT im Raum Bern zu erbringen. Darunter fallen: - Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Leistungserbringung - Vor-Ort-Unterstützung im Rahmen der Integration, der Einführung, des Supports und der Wartung an den Standorten des BAR und des BIT. Entwicklungsarbeiten können in den Räumlichkeiten des Anbieters erfolgen. EK 11 Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Individualentwicklung inkl. dazugehöriger Dokumentation) vollumfänglich dem Auftraggeber gehören. EK 12 Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt der Produktivsetzung der Realisierungseinheit 1 über eine leistungsfähige Wartungs- und Supportorganisation verfügt, sodass er qualitativ hochstehende Wartungs- und Supportleistungen sicherstellen kann. EK 13 Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche für die Realisierung, die Wartung und Support sowie der zukünftigen Weiterentwicklung der Massendigitalisierungsinfrastruktur erforderliche Hardware und Systemumgebungen inkl. Tools bei sich in den eigenen Räumen (oder des Subunternehmers) zur Verfügung stehen werden und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind. EK 14 Der Anbieter bestätigt, dass sein Angebot sämtliche Lizenzen für die Inbetriebnahme und Nutzung der Massendigitalisierungsinfrastruktur unter Berücksichtigung des geforderten Mengengerüstes, der Anzahl notwendiger Nutzer und der geforderten Umgebungen umfasst. EK 15 Der Anbieter bestätigt, dass die Vor-Ort zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. EK 16 Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK 17 Der Anbieter weist nach, dass die Personen, die den angebotenen Support im Rahmen dieses Auftrages leisten werden über sehr gute Kenntnisse in deutsch (mündlich und schriftlich) und französisch (mündlich) verfügen. EK 18 Der Anbieter weist nach, dass die Schlüsselpersonen des vorgesehenen Projektteams (gemäss ZK 1.4.1 im Anhang 2 des Pflichtenheftes) über sehr gute Kenntnisse in deutsch und französisch (mündlich und schriftlich) verfügen sowie die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellt und abgeliefert werden können. EK 19 Der Anbieter weist nach, dass die Schlüsselpersonen des vorgesehenen Projektteams (gemäss ZK 1.4.1 im Anhang 2 des Pflichtenheftes) in vergleichbaren Aufgaben über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, respektive 3 Jahre Berufserfahrung für die Stellvertretenden. EK 20 Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist und über die Fähigkeit verfügt, das Projekt nach der Projektführungsmethode HERMES 5.1 abzuwickeln. EK 21 Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen seiner Leistungserbringung, auch bei Entwicklungsarbeiten, die nicht vor Ort stattfinden, die Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung einhalten wird: • Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09.12.2011 (SR 172.010.58, Bundesinformatikverordnung, BinfV) • Weisungen des EFD zur Umsetzung der Bundesinformatikverordnung (WUBinfV) • Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19.07.1992 (SR 235.1, DSG) • Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14.06.1993 (SR 235.11, VDSG) • Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes vom 04.07.2007 (SR 510.411, Informationsschutzverordnung, ISchV) EK 22 Der Anbieter bestätigt, dass er die alleinige Verantwortung für die angebotenen Leistungen übernimmt. Er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers sein. Zu allenfalls seitens des Anbieters für die Leistungserbringung beigezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis. EK 23 Der Anbieter bestätigt, dass er fähig ist, die Dokumentenablage mit der aktuellen Geschäftsverwaltungssoftware Fabasoft Version 12 zu führen, resp. die personellen Aufwendungen zur Erlangung der Fähigkeit zu seinen Kosten übernimmt. Das BAR bietet Einführungskurse an. EK 24 Akzeptanz des Änderungs- und Changemanagement: Der Anbieter ist bereit, das Änderungs- und Changemanagement des BAR in Beilage 19 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren. EK 25 Richtigkeit der Angaben: Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (ausgefüllte Excelvorlage oder ausgefüllter Kriterienkatalog in der Ausschreibungssoftware „DecisionAdvisor“). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen.

Medienplattformen für das Zentrum elektronische Medien

Ausschreibung 915619: Medienplattformen ZEM * Publiziert am 30.5.2016 * Originaltitel: (16021) 525 Medienplattformen ZEM Zentrum elektronische Medien (ZEM) Das Zentrum elektronische Medien (ZEM) betreibt seit einigen Jahren die nachfolgenden drei Internet-Plattformen für die Verteilung und Verwaltung ihrer Media-Produkte: - Medienverwaltung: https://www.digame.mediathek.admin.ch - Fotoportal: www.mediathek.admin.ch - Videoportal: https://vp.zem.ch Zum Produktportfolio dieser Portale gehören Fotos, Videos und pdf-Dateien. Es handelt sich bei den Plattformen um Individualentwicklungen für das ZEM. Die Medienverwaltung und das Fotoportal basieren auf Microsoft Silverlight, eine Erweiterung für Webbrowser, welche die Ausführung von Rich Internet Applications ermöglicht. Da diese Technologie künftig von Microsoft nicht mehr unterstützt wird, müssen die heute im Einsatz stehenden Lösungen auf der Basis einer neuen, zukunftsgerichteten Web-Technologie neu entwickelt werden. Die heutigen Funktionalitäten sowie die vorhandenen Daten müssen in den neuen Lösungen vollumfänglich wieder zur Verfügung stehen. Die Medienverwaltung und das Fotoportal laufen heute unter dem Projektnamen «Digame» auf einem Server. Künftig sollen die beiden Plattformen getrennt geführt und über eine Schnittstelle verbunden werden. Das Videoportal muss künftig so konzipiert werden, dass das Portal hinter einem Load-Balancer betrieben werden kann. Zudem wird das Videoportal eine neue Schnittstelle zum Backend der Videoverwaltung erhalten. Das Backend selber ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Für die Neu- und Weiterentwicklung der heutigen Plattformen, für die Entwicklung allfälliger neuer Plattformen sowie für die Unterstützung des Betriebs und der Wartung werden 3 Lose ausgeschrieben und pro Los wird ein passender Anbieter evaluiert. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Medienverwaltung: Konzeptphase: Q4 2016 bis Q1 2017 Realisierungsphase: Q1 2017 bis Q2 2017 Einführung: Q3 2017 bis Q4 2017 Betrieb: ab Q1 2018 bis Ende Q4 2023 Los 2: Fotoportal: Konzeptphase: Q2 2017 bis Q3 2017 Realisierungsphase: Q3 2017 bis Q4 2017 Einführung: Q4 2017 bis Q1 2018 Betrieb: ab Q2 2018 bis Ende Q1 2024 Los 3: Videoportal: Konzeptphase: Q1 2017 bis Q2 2017 Realisierungsphase: Q2 2017 bis Q3 2017 Einführung: Q3 2017 bis Q4 2017 Betrieb: ab Q1 2018 bis Ende Q4 2023

FRIST FÜR FRAGEN: 15.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 11.7.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16021) 525 Medienplattformen ZEM, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Teilangebote sind zugelassen. Jedoch müssen die einzelnen Lose komplett angeboten werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 - Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgabent etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Projektabwicklung nach HERMES Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft die Leistungen gemäss den Vorgaben von HERMES abzuwickeln. EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter muss über genügend und ausreichend qualifizierte personelle Ressourcen verfügen, um den Auftrag ausführen zu können. Alle hier angegebenen Personen sind grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen: - IT-Projektleiter - Softwareentwickler für Web-Applikationen und Schnittstellen - Grafiker - Screen Designer - Desktop Publisher Der IT-Projektleiter sowie der Softwareentwickler müssen zwingend bei der anbietenden Firma angestellt sein. Für die weiteren Profile (Grafiker, Screen Designer, Desktop Publisher) darf sich der Anbieter mit Subunternehmern verstärken. Der Anbieter bestätigt, dass er über 5 qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die für die hier ausgeschriebenen Leistungen einsetzbar sind. Einer davon ist in der Lage, die Projektleitung zu übernehmen. Für diese 5 Mitarbeiter sind die Lebensläufe dem Angebot beizulegen. Die Lebensläufe dienen als zusätzlichen Nachweis der Qualifikation. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Schriftliche Bestätigung inkl. Name und Kontaktdaten der entsprechenden Person und Dokumentation. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK07 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen a) Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de) Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) • für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 • für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 EK09 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK10 Betriebssicherheitserklärung Der Anbieter und seine Subunternehmer sind im Besitz einer gültigen Betriebssicherheitserklärung oder willigen schriftlich ein, eine Betriebssicherheitsprüfung durchführen zu lassen. EK11 Personensicherheitsprüfung Die am Projekt einzusetzenden Mitarbeitenden des Anbieters und seiner Subunternehmer sind im Besitz einer gültigen Personensicherheitsprüfung (PSP) oder willigen schriftlichen ein, eine PSP durchführen zu lassen.

Mobile Endgeräte für Kantonspolizei Bern

Ausschreibung 918051: Beschaffung von mobilen Endgeräten Publiziert am 3.6.2016 Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32, Postfach 3001 Bern Die Kantonspolizei Bern beabsichtigt für die Umsetzung der Geschäftsoptimierung vermehrt mobile Anwendungen einzusetzen. Für den Einsatz dieser Anwendungen werden mobile Endgeräte in verschiedenen Gerätetypen benötigt. Konkret sollen mit der vorliegenden Ausschreibung pro Los die folgenden Ziele erreicht werden: • Beschaffung von mobilen Endgeräten, die den Anforderung wie Leistungsfähigkeit usw. entsprechen • Lieferung der Geräte an einen zentralen Ort der Kantonspolizei Bern • Sicherstellung der Lieferfähigkeit für die nächsten 4 Jahre (Nachfolgemodelle erfüllen die gestellten Anforderungen) • Reparatur resp. Ersatz von defekten Geräten für die kommenden 4 Jahre • Sicherstellung der Garantie Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Kleines, handliches, robustes Gerät, das nur über die notwendigsten Funktionen verfügt, welche für die mobile Erfassung und Bearbeitung von Daten notwendig sind. Betriebssystem Android. Weitere Details gemäss Ausschreibungsunterlagen Los 2: Kleines, handliches, robustes Gerät, das nur über die notwendigsten Funktionen verfügt, welche für die mobile Erfassung und Bearbeitung von Daten notwendig sind. Betriebssystem Windows 10. Weitere Details gemäss Ausschreibungsunterlagen. Los 3: Grösseres, robustes (ruggedized) aber trotzdem handliches Gerät, das insbesondere die CarPC-Funktionalitäten ersetzt. Weitere Details gemäss Ausschreibungsunterlagen. Los 4: Gerät, das insbesondere die heutigen Notebooks ersetzt (inkl. Dockingstation). Leistungsfähiges Gerät, mit dem die Büroarbeiten sowie die Aufgaben mit Fachanwendungen flüssig ausgeführt werden können.

FRIST FÜR FRAGEN: 14.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 15.7.2016 Die Angebote haben bis am 15. Juli 2016 bei der Kantonspolizei Bern an untenstehende Adresse einzutreffen. Der Poststempel ist nicht massgebend. EINREICHUNGSORT: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32, Postfach 3001 Bern Beschaffungsstelle/Organisator : Kantonspolizei Bern, zu Hdn. von Abteilung Technik, Nordring 30, Postfach, 3001 Bern, Schweiz

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Subunternehmer: Sind unter Einhaltung der Bestimmungen von Ziffer 5.12 in Anhang A zur Simap Publikation zugelassen. Varianten sind zugelassen. Varianten sind entsprechend den Angaben in Anhang A zur Simap-Publikation zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate Nachverhandlungen: Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhaltes - unzulässig. Betreffend Ablauf des Beschaffungsverfahrens siehe Ziffer 4.5 hiernach. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.

Personalverleih für Information Service Center

Ausschreibung 916991: Personalverleih (Problemmanager, SAP BI/BO Betriebsunterstützung) * Publiziert am 1.6.2016 * Originaltitel: (16085) 785 Personalverleih (Problemmanager, SAP BI/BO Betriebsunterstützung) Information Service Center WBF ISCeco Anstoss der vorliegenden Ausschreibung ist die Umstrukturierung des ISCeco und des damit verbundenen temporären Mehraufwandes. Beschafft werden folgende Profile in zwei Losen: – Los 1: Problemmanager (1 FTE) – Los 2: SAP BI/BO Betriebsunterstützung (0.4 FTE) Details zu den Losen entnehmen Sie dem Pflichtenheft sowie der Ziffer 2.7 des Publikationstextes. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Problemmanager (1 Zuschlag) Grundauftrag: 1'800 Stunden Option: 1'800 Stunden 4. Q. 2016 bis 4. Q. 2018 (Grundleistungen und Optionen) Los 2: SAP BI/BO Betriebsunterstützung (1 Zuschlag) Grundauftrag: 800 Stunden Option: 1'600 Stunden 4. Q. 2016 bis 4. Q. 2018 (Grundleistungen und Optionen)

FRIST FÜR FRAGEN: 17.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 11.7.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von (16085) 785 Personalverleih (Problemmanager, SAP BI/BO Betriebsunterstützung), Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren keine GATT/WTO-Ausschreibung Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht erlaubt. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst: Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung. Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF, SFr.), exklusive MwSt. auszuweisen: • Stundenansatz pro angebotene Person In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten/-beiträge etc.) inbegriffen sein. Am Standort der Leistungserbringung wird ein vollständig eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Arbeitsort: Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. EK03: Arbeitsverhältnis: Der Anbieter bestätigt, dass alle angebotenen Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine gleichwertige Stellvertretung sicher zu stellen. EK04: Personensicherheitsüberprüfung: Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK05: Arbeitszeiten: Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche, zwischen 06.00 – 20.00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause. EK06: Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit: Bereitschaft, sporadisch – falls der Projektverlauf dies erfordert – auf Anordnung des Auftraggebers, kurzfristig Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst zu leisten. Es ist davon auszugehen, dass ca. einmal im Monat Wochenendarbeit angeordnet wird. EK07: Zeiterfassung: Bereitschaft, während des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren. EK08: Spesen: Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Pflichtenheft Ziff. 6.4. EK09: Ersatz von Mitarbeitenden: Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK10: Profile Mitarbeitende: Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind. EK11: Ansprechpartner: Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen zuständig ist. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters angeben. EK12: Personalverleihbewilligung: Der Anbieter bestätigt, über die entsprechende kantonale Personalverleihbewilligung gemäss AVG zu verfügen und legt die entsprechende Kopie bei. Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen. EK13: Einhaltung AVG / AVV: Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag. EK14: Verfahrensgrundsätze: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt: – Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB (Anhang 5) gem. Anhang zum Pflichtenheft. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt: – Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag). EK15: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) – für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 Ergänzungen der Vergabestelle: In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst: Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB «Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter» findet auf dieses Geschäft keine Anwendung. Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag. EK16: Vertrag: Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 4 vorbehaltslos zu akzeptieren.

Ratingsystem Banken für Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Ausschreibung 916877: FINMA-Ratingsystem Banken FRB 2.0 Publiziert am 27.5.2016 Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Die FINMA erhält im regelmässigen Turnus von der SNB eingeforderte Meldewerte der Finanzinstitute, anhand welcher sie definierte Kennzahlen berechnen und das Rating von Finanzinstituten (Finanzintermediäre, primär Banken) ableiten kann. Unter Rating wird die Einstufung der Institute nach Risikograd verstanden, welcher eine entsprechende erhöhte Überwachung erfordert. Die FINMA sucht einen Dienstleistungspartner, welcher ein Softwaremodul zur Berechnung dieser Kennzahlen zur Ermittlung des Ratings im Rahmen des Gesamtsystems bereitstellen kann. Dabei kann es sich um ein völlig neu entwickeltes Softwaremodul handeln oder aber auch um eine standardisierte Software, sofern sie den Anforderungen entspricht. Gleichzeitig sucht die FINMA einen Partner für das strategische Datenmanagement, welcher die FINMA in den nächsten Jahren begleitet, um eine gesamtheitliche, konsistente Datenmodellierung durchzuführen und eine zukunftsorientierte Datenbankkonzeption sicherzustellen. Zudem ist er für Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung der Datenbankumgebungen im DWH und Auswertungsbereich verantwortlich. Die FINMA verfolgt mit der Beschaffung folgende Zielsetzungen: • Das Ratingsystem FRB 2.0 ist gemäss dem aktualisierten Ratingkonzept neu erstellt • Die Berechnungsformeln des Ratingsystems FRB 2.0 sind frei konfigurier- und anwendbar • Das Ratingsystem FRB 2.0 ist mit den Umsystemen verknüpft resp. darin integriert • Das Ratingsystem FRB 2.0 überwacht das Rating automatisch durch die Einhaltung von quantitativen Vorgaben/Regulatorien und warnt bei der Verletzung vorgegebener Toleranzen • Die Berechnungs- und Verarbeitungsgeschwindigkeit von FRB 2.0 muss entsprechend performant sein (80% der Reports müssen in weniger als 10 Sekunden aufbereitet sein) • Ein Überwachungscockpit zeigt online den Zustand selektierter Finanzinstitute auf • Das Reporting ist aufgesetzt und steht zur Verfügung. Zusätzliche Reports können einfach und schnell nach Bedarf generiert werden • Ein Partner für das strategische Datenmanagement übernimmt die Konzeption und Weiterentwicklung der Datenbanken

FRIST FÜR FRAGEN: 7.6.2016 Fragen im Zusammenhang mit den Präqualifikationsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 07.06.2016. Diese Fragen werden bis am 09.06.2016 beantwortet. ABGABETERMIN: 21.6.2016 a) Einreichung des Antrags auf Teilnahme auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). b) Bei Übergabe des Antrags auf Teilnahme an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Teilnehmer können ihren Antrag auf Teilnahme bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Antrag auf Teilnahme per Telefax an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 zu senden. c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 18.00 Uhr). Zu spät eingereichte Anträge auf Teilnahme können nicht berücksichtigt werden und werden dem Teilnehmer zurückgesandt. Der Teilnehmer hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Antrags auf Teilnahme zu erbringen. EINREICHUNGSORT: FINMA Beschaffungs- und Vertragsmanagement O-BVM „FINMA-Ratingsystem Banken FRB 2.0“, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon: 031 327 91 00, Fax: 031 327 91 01, E-Mail: contracts@finma.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Selektives Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen Subunternehmer: Nicht zugelassen Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ des Bundes. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Eine Übersicht zum Vertragskonstrukt wird von der Auftraggeberin als Teil der Ausschreibungsunterlagen geliefert. Weitere Details zu den vertraglichen Regelungen finden sich im Pflichtenheft Ziff. 5. Generelle Teilnahmebedingungen: Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Einreichung des Antrages auf Teilnahme nicht wirtschaftlich oder organisatorisch unter der Kontrolle eines beaufsichtigten Unternehmens der FINMA zu stehen. Nachverhandlungen: Bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: Für Präqualifikation nicht relevant. Für Präqualifikation nicht relevant.

Software-Lösung zur Prozessunterstützung im Beschaffungswesen für die Stadt Bern

Ausschreibung 917139: Submiss Publiziert am 1.6.2016 Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Fachstelle Beschaffungswesen Entwicklung einer Software-Lösung zur Prozessunterstützung im Beschaffungswesen. 1. Realisierung / Entwicklung der Lösung und Integration in die Informatiklandschaft der Stadt Bern. 2. Migration der Firmendaten aus der bestehenden SUBMISS-Lösung. 3. Schulung der Mitarbeitenden der Fachstelle Beschaffungswesen. 4. Erstellung der benötigten Dokumentation. 5. Übergabe der Lösung an den Betrieb der Informatikdienste der Stadt Bern. Know-how Transfer an den internen Betrieb sicherstellen. 6. Abschluss eines Wartungs- und Supportvertrags für die nächsten 4 Jahre. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Varianten (mit oder ohne erweiterte Zugriffsberechtigungen). Nebst dem Grundauftrag werden folgende Module als Optionen ausgeschrieben: - Externe Zugriffe auf Firmenteil - Mandantenfähigkeit Projektteil - Selektives Verfahren - Selektives und offenes Verfahren Wettbewerb - Geschäftskontrolle - Erweiterung Nachweisverwaltung - Korrespondenz - Externe Zuschlagsbewertung - Rechtliches Gehör

FRIST FÜR FRAGEN: 19.6.2016 Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 27.06.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 15.7.2016 Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Submiss" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 43, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag - Der Anbieter verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren. - Sämtliche MUSS-Anforderungen gemäss dem Kriterienkatalog sind erfüllt. - Der Anbieter erklärt sich bereit, dass der Source Code unter einer OS-Lizenz veröffentlicht wird. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html; Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) - Der Anbietende wählt ein Projektvorgehen, welches die Einhaltung des Terminplans berücksichtigt. Weiter bestätigt er, dass er fähig ist, das Gesamtprojekt zu übernehmen. - Die Auftragsanalyse inklusive Lösungsvorschlag wird durch den Anbietenden erstellt und eingereicht. - Die angebotene Lösung ist keine „Cloudlösung“ und wird im Rechenzentrum der Stadt Bern betrieben. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Varianten sind zugelassen. Es werden zwei Varianten des Grundauftrags unterschieden. Beide Lösungen bilden dieselben Prozesse ab, sie unterscheiden sich aber hinsichtlich der verfügbaren Rollen. Weitere Varianten sind nicht zugelassen. Es sind zwingend beide Varianten des Grundauftrags, sowie sämtliche Optionen zu offerieren. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen - detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau) - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

UX- und Webdesign-Agentur für Schweiz Tourismus

Ausschreibung 916351: UX- und Webdesign Agentur Publiziert am 24.5.2016 Schweiz Tourismus (ST) Sinn und Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist die Auswahl eines strategischen Partners für die Bereiche UX-Konzeption, Design, Frontend-Umsetzung (HTML-, CSS- & JavaScript) und Umsetzungen von Microsites im digitalen Bereich. Zur Erfüllung der Aufgaben werden Unternehmen gesucht, welche: ▪ über fundiertes Know-How und Erfahrung in der Konzeption, visuellen Gestaltung und Umsetzung von komplexen und hervorragend bedienbaren Web-, Rich-Client- und App-Lösungen verfügen ▪ Schweiz Tourismus mit kompetenten Mitarbeitenden in den definierten Rollen Projektleiter / Consultant (UX-Architekt und UX-Designer) / Frontend-Entwickler und Applikations-Entwickler unterstützen können ▪ hochwertige Leistungen zu betriebswirtschaftlich interessanten Konditionen anbieten können ▪ auch Leistungen als Werke anbieten können Im Rahmen dieser strategischen Zusammenarbeit wird im Projekt MyS.com 2019+ folgendes Werk erarbeitet: ▪ UX-Konzepte (Wireframes, Prototypen etc.) als Basis für die Erarbeitung eines neuen Designs ▪ Einheitliches Design und Dokumentation in Form eines Web-Styleguides ▪ Web-Umsetzung (HTML / CSS / JavaScript) Die detaillierten Anforderungen an das Werk können dem Lastenheft, Kapitel 4ff sowie den Zuschlagskriterien gemäss Kapitel 6ff entnommen werden.

FRIST FÜR FRAGEN: 1.7.2016 2. Fragerunde endet am 15.7.2016 ABGABETERMIN: 29.7.2016 11:00

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren keine GATT/WTO-Ausschreibung Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen Subunternehmer: siehe EK5 gemäss Lastenheft Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: gemäss Beilagen Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

VIPS für Schweizerische Bundesbahnen

Ausschreibung 916073: VIPS Publiziert am 23.5.2016 Schweizerische Bundesbahnen SBB Die SBB sieht vor, die einzelnen wiederkehrenden Leistungen von Betriebsservices zu bündeln. Die detaillierten Bündelungen werden im Betriebsvertrag, welcher den Angebotsunterlagen beigelegt wird, erläutert. Alle Services sollen gemäss ITIL Framework und unter Einhaltung von ISO 27001 ff und unter Einhaltung des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz erbracht werden. Die SBB erwartet nebst den Betriebs- und Projektkompetenzen im Bereich IaaS und PaaS folgende Leistungen: a) Infrastructure und Computing Service Der Computing Service beinhaltet sowohl die Bereitstellung von virtualisierten Systemen inkl. Betriebssystemen (Microsoft Windows und Linux) als auch die Bereitstellung von dediziert betriebenen Serversystemen inkl. Betriebssystemen (Microsoft Windows oder Linux) unterschiedlicher Ausprägung (Leistung, Verwendungszweck, SLA etc.) sowie deren Betrieb. Ebenfalls bereitgestellt und betrieben werden müssen die SAP HANA Appliances. Der Anbieter muss den Betrieb der virtuellen Infrastruktur, der dedizierten Systeme und SAP HANA Appliances bis Oberkante OS anbieten können. Optional muss er auch befähigt sein, den Betrieb von SAP-Systemen im Servicemodell SaaS anbieten und betreiben zu können. Die bereitgestellten virtualisierten Systeme sind dynamisch skalierbar und durch die SBB über eine vom Anbieter bereitgestellte Plattform verwalt- und konfigurierbar. Optional sollten auch SAP HANA-Instanzen im Modell Tailored Datacenter Integration (TDI) angeboten werden können. b) Storage Service Der Storage Service beinhaltet die Bereitstellung, den Betrieb und Backup des Storages für die virtualisierten und dediziert betriebenen Systeme und optional die SAP HANA TDI Instanzen mit unterschiedlichen Leistungsparametern. c) Application Operations Der Service Application Operation beinhaltet den Betrieb (Monitoring, Backup, Patching etc.), der virtuellen Infrastruktur, der dedizierten Systeme und SAP HANA Appliances bis Oberkante OS, sowie die Störungsbehebung im Rahmen eines 2nd Level Supports. Anpassungen an den betriebenen Applikationen und Datenbanken im Rahmen des Problem-Managements und der Weiterentwicklung werden weiterhin durch die SBB sichergestellt. d) Application PaaS Service Der Service beinhaltet eine Application Platform as a Service (PaaS), eine Laufzeitumgebung für Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen hauptsächlich für individuell entwickelte Software (Applikationen). Bestandteil des Services ist ein Entwicklungs-Workflow für alle Phasen der Softwarelieferung, einschliesslich Provisionierung der Infrastruktur, Deployments von Software-Artefakten, Management von Plattform Services wie NoSQL Datenbanken, SQL Datenbanken, Messaging Komponenten, Global Cache Komponenten, Java Application Runtimes, Netzwerk- und DNS Konfigurationen. Der Service stellt eine Abstraktion von Compute, Netzwerk und Storage Ressourcen dar und bietet eine Webapplikation als Management Console, ein Command Line Interface (CLI) sowie ein API Interface (RESTful) mit denen alle Plattform Services im „Self-Service Modus“ administriert und provisioniert werden können und der gesamte Entwicklungs-Workflow im „Self-Service Modus“ gesteuert werden kann. Als weiterer Bestandteil der PaaS werden Funktionsbausteine wie „Self-Healing“ und „Auto-Scaling“ betrachtet.

FRIST FÜR FRAGEN: 1.6.2016 Fragen im Zusammenhang mit den Präqualifikationsunterlagen können bis am 01.06.2016 um 11.00 Uhr unter Verwendung des Anhangs „Fragen zu PQU“ an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «Fragen VIPS» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. ABGABETERMIN: 20.6.2016 16:00 Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss spätestens am 20. Juni 2016, bis 16.00 Uhr (Datum und Zeit des Poststempels) per A-Post oder per Abgabe an oben genannte Adresse erfolgen. EINREICHUNGSORT: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Schweizerische Bundesbahnen SBB Beschaffungsstelle/Organisator : SBB Informatik <<Antrag VIPS>>, zu Hdn. von Burkhard Schulz, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern 65, Schweiz

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Selektives Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmer sind nicht zugelassen für die Kernleistung. Für weitere Leistungen sind Subunternehmer nur nach Rücksprache mit der SBB zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten Verfahrensgrundsätze: Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Webcode
8451