Bundesgericht will Urteile digitalisieren
Neuere Urteile des Bundesgerichts sind auf bger.ch publiziert. In Zukunft will das Bundesgericht auch Urteile von 1979 und früher online zur Verfügung stellen.
Das Bundesgericht sucht nach einem geeigneten Partner, um seine Protokolle zu digitalisieren, wie aus der Ausschreibung 917819 auf simap.ch hervorgeht. Bei den Protokollen handelt es sich gemäss Ausschreibung um die Endurteile des Bundesgerichts. Diese trügen die Unterschrift von Richter und Gerichtsschreiber und stellten Beweisstücke mit historischem Wert dar.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine rechtsgültige, digitale Sicherheitskopie zu schaffen, wie es in der Ausschreibung heisst. Dies vereinfache einerseits den Zugang, denn Interessierte könnten die digitalen Urteile online einsehen. Andererseits würden die Originale aus Papier besser erhalten. Dies weil sie wohl weniger konsultiert würden, wenn dieselbe Information online abrufbar wäre.
Wie eine Sprecherin des Bundesgerichts auf Anfrage sagt, liegen alle Urteile ab dem Jahr 2000 und die meisten ab 1980 bereits digital auf bger.ch vor. Nun will das Bundesgericht die fehlenden Urteile von 1980 bis 2000 sowie ältere Urteile ebenfalls online zur Verfügung stellen. Ab wann diese in digitaler Form abrufbar sein werden, steht gemäss der Sprecherin noch nicht fest.
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