Provider Day der Simsa

Selbstregulierung der Schweizer Hoster ist ein Erfolg

Uhr | Updated

Der Branchenverband Simsa hat Schweizer Hoster zum Code of Conduct befragt, den sie vor einem Jahr freiwillig eingegangen sind. Der Verhaltenskodex konnte an 120 Abmahnungen erprobt werden - die Bilanz ist positiv.

Schweizer Hoster haben sich unter Federführung der Swiss Internet Industry Association (Simsa) einem Code of Conduct unterstellt. Dieser regelt den Umgang mit Ansprüchen Dritter. Laut einer Umfrage, die Simsa-Vizepräsident Rolf Auf der Maur am gestrigen Provider Day im OIZ vorstellte, hat sich der Code bewährt. Wie zufrieden sind die Hoster mit der Massnahme? Auf diese Frage antwortete einer mit "ausreichend", zwei mit "befriedigend" - und 17 mit "gut", "sehr gut" oder "hervorragend".

120 Abmahnungen

Rund 60 Prozent der Abmahnungen bei Schweizer Hostern drehen sich um die Verletzung von Urheberrechten. Über die Hälfte dieser Abmahnungen stammen von Rechteinhabern und deren Anwälten aus den USA, gefolgt von der Schweiz, Frankreich und Deutschland. 15 Prozent der Fälle sind dem Markenrecht zuzuordnen. Strafrechtliche Delikte und alle anderen Rechtsgründe folgen weit abgeschlagen auf den weiteren Rängen.

Da die Schweizer Rechtslage unklar ist, folgen die meisten befragten Hoster dem selbstauferlegten Code of Conduct und leiten Abmahnungen an ihre Kunden weiter. 6 von 10 entfernen dann die beanstandeten Inhalte. In rund 10 Prozent der Fälle sperren Hosting-Unternehmen heikle Inhalte direkt, und in weiteren 10 Prozent kommt es gar zur Herausgabe von Kundendaten oder zu Anzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden.

"Die an der Umfrage teilnehmenden Hoster verzeichneten insgesamt rund 120 Abmahnungen, was angesichts der grossen Anzahl Kunden und Websites als eher kleine Anzahl erscheint", so Simsa .

Freiwilliger Verhaltenskodex

Der Code of Conduct umfasst sowohl die Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten wie auch Inhalte, die Straftatbestände erfüllen, namentlich in den Bereichen Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung.

Der Verhaltenskodex erklärt die Rollen der an der Internetkommunikation beteiligten Parteien und enthält Handlungsanweisungen für Betroffene. Diese sollen ihre Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Betreiber der Website geltend machen. Führt dies nicht zum Ziel, ist im Falle von Straftatbeständen eine Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden zu machen, in bestimmten Fällen an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

In eindeutigen Fällen kann der Hoster vorübergehend auch den Zugang zu Websites seiner Kunden sperren. Zum Beispiel dann, wenn der Website-Betreiber nicht auf eine Anfrage reagiert.

Webcode
6dHAZupE