EU-Verordnung

Neue IT-Agentur der EU: Darf die Schweiz mitreden?

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Der Bundesrat will mit der EU Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung aufnehmen, damit sich die Schweiz an der künftigen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen beteiligen kann. Er hat am Mittwoch ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt.

Die EU wird demnächst eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen verabschieden. Diese soll den Betrieb des Schengener Informationssystems, des Visa-Informationssystems und der Datenbank EURODAC verantworten, an denen auch die Schweiz beteiligt ist. Die Agentur wird ihre Tätigkeit voraussichtlich am 1. Juli 2012 aufnehmen.

Das Parlament entscheidet

Die EU-Verordnung räumt den assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) ein beschränktes Stimmrecht ein. Wie weit dieses aber geht, ist nun Teil der Verhandlungen.

Daneben gibt es weitere ungeklärte Fragen: so etwa die finanziellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Agentur, die Anstellung von Schweizer Staatsangehörigen in der Agentur sowie die Übergangsregelung für die Zeit zwischen der Aufnahme deren Tätigkeit und dem Inkrafttreten der Zusatzvereinbarung für die Schweiz.

Die neue EU-Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes dar und wird dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Sie sieht vor, dass die assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen, welche die Modalitäten der Zusammenarbeit mit der IT-Agentur festlegt.

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