Neue Verordnung über Internet-Domains

Internet-Grundversorgung: Swisscom soll Geschwindigkeit verdoppeln

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Der Bund hat eine Anhörung über die neue Verordnung über Internet-Domains gestartet. Switch nahm bereits Stellung: Man begrüsse die Vorschläge des Bakoms, sagt das Unternehmen.

Green.ch erhöht die Leistung seiner Glasfaserleitungen. (Quelle: Swisscable.ch)
Green.ch erhöht die Leistung seiner Glasfaserleitungen. (Quelle: Swisscable.ch)

Switch ist sowohl Registry als auch Registrar für die Domain .ch. Das Unternehmen unterhält also nicht nur das .ch-Zonenfile für ein funktionierendes Domain-Namen-System, sondern führt im Auftrag von Kunden auch die Registrierung der Domains aus. Per Ende März 2015 soll sich das ändern - dann wird ein wichtiger Vertrag zwischen Switch und dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auslaufen.

Das Bakom möchte die beiden Tätigkeiten (Registry und Registrar) trennen und die Domains .ch und .swiss in separaten Verordnungen regeln. Er hat nun eine Anhörung über die Verordnung über die Internet-Domains (VID) gestartet. Interessierte sollen sich auch über Änderungen in den Verordnungen über Fernmeldedienste (FDV), die Bekanntgabe von Preisen (PBV) und die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) äussern. Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.

Der Entwurf der VID sieht das Registry-Registrar-Modell auch für die Verwaltung der neuen generischen Domain .swiss vor, für die sich der Bund beworben hat.

Bund will schnellere Internet-Grundversorgung

Der Bund will unter anderem die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang der Swisscom-Grundversorgung verdoppeln. Momentan liegt diese bei 1000 kbit/s Download und 100 kbit/s Upload. In Zukunft soll die Geschwindigkeit auf 2000/200 kbit/s erhöht werden. Der Höchstbetrag für den Anschluss muss laut dem Vorschlag des Bundes aber bei 55 Franken pro Monat (exklusiv Mehrwertsteuer) bleiben. Weiter will der Bund die Preisangaben für Angebote im Internet verbessern. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anrufe auf 0800er-Nummern immer kostenlos sind.

Anbieter von Fernmeldediensten mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sollen sich zukünftig nicht mehr beim Bakom anmelden müssen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie keine Adressierungselemente und Funkkonzessionen benützen und auch nicht auf Zugangsdienstleistungen marktbeherrschender Anbieter zurückgreifen. Diese Ausnahmebestimmung wird laut Bund für rund hundert der 450 registrierten Anbieter gelten. Auf den Umsatz umgerechnet soll nur gerade 0,1 Prozent des Schweizer Telekommunikationsmarktes betroffen sein, schreibt der Bund in einer Mitteilung.

Switch findet den Vorschlag des Bakoms gut

Switch hat sich nun zum Vorschlag des Bakoms geäussert: Man begrüsse die Trennung von "hoheitlicher, regulierter Aufgabe und Endkundengeschäft", so das Unternehmen. Switch und das Bakom haben laut der Mitteilung eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Transfer der Endkunden von Switch auf die Registrare begleite. Sobald das Bakom Termine und Prozesse festgelegt habe, werde Switch seine Kunden darüber informieren, schreibt der Domain-Registrar weiter.

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