Entwurf zur neuen Verordnung über Internet-Domains

Wie stark soll die Domainendung .ch reguliert werden?

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Schweizer Registrare haben aktuell die Möglichkeit, sich zum Entwurf zur Verordnung über Internet-Domains zu äussern. Die Registrar Alliance kritisiert unter anderem die erhöhte Regulierungsdichte.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat den Entwurf zur neuen Verordnung über Internet-Domains zur Stellungnahme an interessierte Kreise versandt, unter anderem auch an die Registrar Alliance. Diese äussert sich in einer Mitteilung grundsätzlich kritisch zur Zunahme der Regulierungsdichte.

Die Registrar Alliance sieht sich in der Rolle des Interessenwahrers der Internet-Community in der Schweiz. Sie setzt sich nach eigenen Angaben für eine breit abgestützte Governance ein und bietet ihren Mitgliedern und den übrigen Registraren von Domain-Namen "günstige, auf Kostendeckung basierende, zuverlässige und nicht diskriminierende Registry-Dienste an".

Um was geht es genau?

Konkret äussern sich die Mitglieder der Registrar Alliance zu folgenden Punkten:

  • Regulierung der Domain-Endung: Es gelte zu klären, ob die Domain-Endung .ch wie in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal vom Staat vollständig reguliert werden soll oder ob sich die Regulierungsbehörde eher an Deutschland, Österreich, den Benelux- und den skandinavischen Länder orientieren sollte. Die Registrar Alliance befürchtet, dass wegen einer Überregulierung Anpassungen an die Bedürfnisse ohne Einbusse der Betriebssicherheit nicht mehr möglich sein werden.
  • Bakom als Registrar: Das Bakom räumt sich im Entwurf die Kompetenz ein, selbst Registrar zu sein. Dies dürfte aus Sicht der Registrar Alliance nur dort erfolgen, wo kein Registrar im Markt bereit ist, die Domain im freien Markt anzubieten.
  • Rechtliche Regelung bei der Zuteilung von Domain-Namen: Die Zuteilung eines Domain-Namens soll laut Entwurf neu verwaltungsrechtlich geregelt werden. Die Registrar Alliance kritisiert dies, weil es dazu führe, dass Inhaber Verweigerungen von Zuteilungen von Domain-Namen oder Widerrufe von Domain-Namen beim Bakom innert 30 Tagen anfechten können. Früher habe man zivilrechtlich gegen die Registerbetreiberin vorgehen müssen, was sich bewährt habe.
  • Zustelladresse in der Schweiz für ausländische Domain-Inhaber: Ausländische Domain-Inhaber sollen laut Entwurf in Zukunft zwingend eine Zustelladresse in der Schweiz angeben. Die Registrar Alliance weist darauf hin, dass eine solche Zustelladresse bis anhin von der Registerbetreiberin nur verlangt worden sei, wenn eine Behörde dies gewünscht habe.
  • Trennung der Registry und der Registrar-Tätigkeit nicht klar genug: Die bereits angekündigte Trennung der Funktion der Registry und der Registrar-Tätigkeit der bisherigen Registerbetreiberin Switch werde in letzter Konsequenz nicht voll umgesetzt. So könne in Zukunft die Registerbetreiberin immer noch Beteiligungen an einem Registrar halten, was zu Vorteilen für den betreffenden Registrar führen könne. "Die Schaffung von klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen ist sinnvoll", wird Matthias Hertzog, Co-Präsident der Registrar-Alliance sowie Geschäftsführer der mhs @ internet AG, zitiert. "Jedoch sollte vermieden werden, dass Bakom und die Registrare einerseits Partner und gleichzeitig Mitbewerber sind. Diese paradoxe und unbefriedigende Situation bestand bereits in den letzten 10 Jahren".
  • Dauer der Übergangsfrist: Das Bakom sieht in den Übergangsbestimmungen vor, dass der bestehende Vertrag mit Switch bis längstens Juni 2018 verlängert werden kann. Dies gibt dem Bakom die Möglichkeit, einen geordnete Ausschreibung bzw. einen allfälligen Übergang auf eine neue Registerbetreiberin zu vollziehen. Allerdings müsste aus Sicht der Registrar Alliance die Frist verkürzt werden.

Begriffserklärung:

Registry: Registry, auch Network Information Center (NIC) genannt, sind Organisationen, die ein sogenanntes Zonenfile einer Domain (z.B. .ch) betreiben, das im Rahmen des Domain-Namen-Systems (DNS) für den Zugriff auf .ch Domain-Namen notwendig ist. Die NICs sind insbesondere für die Vergabe von Domain-Namen an Registrare (und in gewisssen Ländern auch an Endkunden) zuständig. In der Schweiz ist derzeit Switch vom Bakom mit der Vergabe von Internet-Domains der Länderendungen .ch und .li betraut.

Registrar: Registrare, auch Domain-Namen Registrare genannt, sind Unternehmen, die die Registrierung von Internet-Domains im Auftrag des Kunden als Wholesalepartner der Registry durchführen. Der Registrar ist damit die Schnittstelle zwischen Registry und dem Endkunden (Domain-Namen-Halter).

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