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Simap-Meldungen Woche 37: Ausschreibungen

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Automatisierung der Geschäftsprozesse für Swissgrid AG

• Ausschreibung 930791: Digitale Transformation. Publiziert am 9.9.2016 . Swissgrid AG. Seit 2007 ist Swissgrid, bzw. die Abteilung Renewables & Disclosure Services (CS-RD), die einzige akkre-ditierte „Zertifizierungsstelle für die Erfassung, Überwachung der Weitergabe, Ausstellung und Löschung von Herkunftsnachweisen“ der Schweiz. Die verantwortliche Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Ener-gie (BFE). In diesem Kontext erfüllt CS-RD gesetzliche Aufträge, welche sich aus dem EnG (Energiege-setz), der EnV (Energieverordnung), der HKNV (Herkunftsnachweisverordnung) sowie dem GSchG (Ge-wässerschutzgesetz) ergeben. Zur Ausführung dieser gesetzlichen Aufträge betreibt CS-RD seit 2006 das Schweizer Herkunftsnachweissystem (HKN-System), welches in den nächsten Jahren im Rahmen zweier zeitlich gestaffelter Projekte – darunter das Projekt „Digitale Transformation“ - ersetzt werden wird. Das Projekt „Digitale Transformation“ fokussiert sich auf die Automatisierung und Effizienzsteigerung in Bezug auf die Abwicklung des Massengeschäftes der Förderprogramme Erneuerbare Energien des Bun-des, welches v.a. das Anmelde-, Bescheidmanagement und die Kundenbetreuung (1st und 2nd Level) der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und der Einmalvergütung (EIV) beinhaltet. Das IT-Vorhaben „Digitale Transformation“, auf das diese Ausschreibung abzielt, unterstützt die Automatisierung der Ge-schäftsprozesse durch ein Portalframework, die Digitalisierung der Postbearbeitung und die Digitalisierung des physischen Dossierbestandes. Mit diesen Zielen sollen die zukünftigen Herausforderungen „Zunahme des Massenkundengeschäfts und der Mengengerüste“, „Sicherstellung der Systemflexibilität in Bezug auf gesetzliche Vorgaben“ und „Reduktion der Prozesskomplexität“ erfolgreich bewältigt werden. Mit der „Digitalen Transformation“ kann im Bereich des Dokumenten- und Kundenmanagements eine erhöhte Prozesseffizienz, Transparenz und Qualitätssteigerung in der Abwicklung des Tagesgeschäftes erreicht werden. Das Lastenheft beschreibt die Zielsetzung, Bedürfnisse und Anforderungen, die mit dem nachgefragten Beschaffungsgegenstand verfolgt und erreicht werden sollen. Der Anbieter verpflichtet sich für die Imple-mentierung, die Konfiguration, die Installation und den Betrieb der Gesamtlösung. Leistungsgegenstand 1: Finalisierung der Konzepte & Dokumentationen Leistungsgegenstand 2: Realisierung und Einführung der Komponenten des Architekturzielbildes Leistungsgegenstand 3: Sicherstellung der Schnittstellenfunktionen Leistungsgegenstand 4: Sicherstellung der Funktionen der Services Leistungsgegenstand 5: Einmalscanning des physischen Archivs & Betrieb Zwischenlösung Leistungsgegenstand 6: Transfer Zwischenlösung zur Ziellösung Leistungsgegenstand 7: Realisierung der Postdienstleistungsprozesse Leistungsgegenstand 8: Support und Wartung der realisierten Lösungen Option 1: Personentage für Datenbereinigungen Option 2: Digitalisierung des Posteingang Option 3: Digitalisierung des Postausgang td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 30.9.2016 Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen entgegengenommen. Für sämtliche Fragen ist das Formular für Rückfragen (Anhang 11) zu verwenden. Sie werden anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten allen Anbietern gleichzeitig auf simap.ch gestellt. (siehe Dokument Ausschreibungsunterlagen 10.9). Abgabetermin: 27.10.2016 15:00 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Anschrift unter Pkt. 1.2 einzureichen. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) Swissgrid AG, zu Hdn. von Ezgi Genis, Dammstrasse 3, 5070 Frick, Schweiz, Telefon: +41(0)58 580 33 96, E-Mail: ezgi.genis@swissgrid.ch

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. EK 1 Selbstdeklaration zur Firma EK 2 Betreibungsregisterauszug und Handelsregisterauszug EK 3 Finanzieller Impact des Auftrags der Swissgrid EK 4 Sprachkompetenz EK 5 Akzeptanz des Werk-und Betriebsvertrags und AGBs EK 6 Wertschöpfungsanteil des Anbieters für das Projekt EK 7 Maturitätsgrad der Betriebsorganisation EK 8 Einsatz der Supportorganisation EK 9 Einhaltung der Datensicherheit/Datenhaltung im Betrieb. ZK1 Anforderungskatalog ZK2 Vollständigkeit & Verständlichkeit des Angebots ZK3 Präsentation & Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen) ZK4 Referenzen & Qualifikation der Schlüsselpersonen (aufgaben – und projektbezogen) - Die Bewertung des Preises erfolgt über die Quotienten Methode. 40% 20% 20% 20%. ZK1 AnforderungskatalogZK2 Vollständigkeit & Verständlichkeit des AngebotsZK3 Präsentation & Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen)ZK4 Referenzen & Qualifikation der Schlüsselpersonen (aufgaben – und projektbezogen)- Die Bewertung des Preises erfolgt über die Quotienten Methode. Zuschlagskriterien: 40% ZK1 Anforderungskatalog 20% ZK2 Vollständigkeit & Verständlichkeit des Angebots 20% ZK3 Präsentation & Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen) 20% ZK4 Referenzen & Qualifikation der Schlüsselpersonen (aufgaben – und projektbezogen). Bietergemeinschaft: sind nicht zugelassen. Subunternehmer: sind zugelassen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise gemäss 7.1.1.

 

Entwicklung und Betrieb Alertswiss App für Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS).

• Ausschreibung 927103: Entwicklung und Betrieb Alertswiss App 2.0. Publiziert am 3.9.2016 . Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen, die eine Gefährdung der Bevölkerung mit sich bringen oder ein grosses Informationsbedürfnis erzeugen, soll die Information der Bevölkerung verbessert werden. Die Bevölkerung soll künftig nicht mehr nur über Sirenen und Radiomeldungen alarmiert bzw. informiert werden, stattdessen soll sie während des ganzen Ereignisverlaufs in allen Phasen eines Ereignisses über diverse, teilweise von ihr selbst gewählte Kanäle Warnungen, Alarmierungen und andere Informationen erhalten. Im Vergleich zum bisherigen Einsatz des Sirenenalarms (mit Radiomeldungen) sollen die neuen Kanäle niederschwelliger und damit auch häufiger eingesetzt werden. Die Polizei und die Führungsorgane von Bund und Kantonen wollen bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen die betroffenen Personen insbesondere schneller und flexibler informieren können als heute. Dabei sollen die Meldungen aller beteiligten Behörden über einheitliche Kanäle verbreitet werden. Gegenüber dem heutigen Alarmierungs- und Informationssystem mit den verbreitungspflichtigen Radiomeldungen gemäss ICARO-Prozess soll eine grössere Flexibilität und eine verbesserte Regionalisierung ermöglicht werden. Damit sollen insbesondere rasch und zielgerichtet Verhaltensanweisungen erteilt werden können. In einem ersten Schritt soll ein mobiles flächendeckendes und schnelles Warn-, Alarmierungs- und Informationssystem geschaffen werden. Typische Anwendungsfälle für zeitnahe Ereigniskommunikation stellen z.B. ein Chemieereignis, ein Hochwasser, ein Anschlag oder auch ein Sirenenfehlalarm dar. Mit dem mobilen Alarmierungsmittel (Smart-Phone) soll eine möglichst hohe Anzahl an Personen so schnell wie möglich, grossflächig und direkt durch die Behörden erreicht und so die Bevölkerung innerhalb eines definierten Gebietes gelenkt werden können. Mit der Lancierung der Alertswiss App 1.0 im Jahr 2015 hat das BABS ein Informationsangebot aufgebaut, das die Bevölkerung motivieren soll, vorsorgliche Massnahmen zu treffen, um im Falle eines Ereignisses besser zu reagieren und Schäden zu minimieren. Die mobile Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung soll über eine neu entwickelte Alertswiss App 2.0 erfolgen. Zusätzlich wird für das Erfassen und den Versand der Ereignismeldungen sowie das Auslösen der Alarme durch die Kantonspolizei bzw. die Führungsorgane von Bund und Kantonen ein sogenanntes Kernsystem benötigt. App-Benutzer sollen neu eine Push-Meldung erhalten, wenn eine zuständige Behörde eine Warnung, Alarmierung oder Information für die Bevölkerung absetzt. Dies erhöht nicht nur den Nutzen für die bestehenden Benutzer, sondern wird weitere Bevölkerungskreise einschliesslich Personen mit Hörbehinderung motivieren, die Alertswiss App 2.0 herunterzuladen. Die App unterstützt grundsätzlich vier Sprachen (D, F, I, E). Allerdings kommunizieren die Behörden der Kantone besonders in dringenden Fällen nur in ihrer Amtssprache bzw. ihren Amtssprachen. Einzelne Meldungen werden daher nicht in allen Sprachen verfügbar sein. Die Verwendung von Textbausteinen und Piktogrammen soll es ermöglichen, dringliche Anweisungen einem weiteren Benutzerkreis verständlich zu machen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Alertswiss App 2.0. Das Kernsystem befindet sich bereits im Aufbau und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die neue Alertswiss App 2.0 soll den im Pflichtenheft beschriebenen Funktionsumfang abdecken. In den Folgejahren sind weitere Ausbauschritte geplant. Für die Entwicklung dieser neuen App, sowie die Sicherstellung des Betriebs und der Wartung bis maximal 2025 wird vom BABS ein Partner gesucht. Bis 1. Quartal 2017 soll dieser den Zuschlag erhalten und bis 4. Quartal 2017 sollen die Entwicklung abgeschlossen und der Betrieb der Alertswiss App 2.0 aufgenommen sein. Das Grundangebot beinhaltet die Entwicklung, Wartung, den Betrieb und den dazu benötigten Support bis ins Jahr 2022. Optionale Leistungen: Entwicklung der Basisfunktionalitäten der Alertswiss App für das Betriebssystem Windows Phone und Apple watchOS. Verlängerung Wartungs-, Betriebs- und Supportleistungen bis 2025. Regiearbeiten für die Weiterentwicklung der Alertswiss App (vgl. Beilage 4 Preisblatt). td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 29.9.2016 Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen anonymisiert und in deutscher Sprache via SIMAP bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich am 07.10.2016 erfolgt. Abgabetermin: 25.10.2016 Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach, inkl. vollständige elektronische Version) bis spätestens am Dienstag 25.10.2016 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Dienstag, 25.10.2016 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Angebote können von 09:00 bis 12:00 und von 13.00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. . Über der Adresse muss der Vermerk "Ausschreibung Integrator BE-ITSMS (ServiceNow), VERTRAULICH, BITTE NICHT ÖFFNEN" angebracht werden. Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), zu Hdn. von Projekt Entwicklung und Betrieb Alertswiss App 2.0 (NICHT ÖFFNEN), Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 462 59 89, E-Mail: kommerz@babs.admin.ch

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK 2: Erfahrung App-Entwicklung Der Anbieter verfügt über 2 aktuelle (Produkt-) Referenzen für Apps (iOS und Android), in denen mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Konzeptions- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt wurden. Aktuell heisst, dass die beiden App heute in Betrieb stehen und für beide mindestens je 1 Jahr Betriebsdauer besteht. Vergleichbar bedeutet, dass mindestens eine App über eine mit der Alertswiss App 2.0 vergleichbare Komplexität bei der Visualisierung von Daten auf einer geographischen Karte verfügt und mindestens eine App in der Lage ist eine hohe Anzahl vom Benutzerprofil (z.B. von einer vom Benutzer vorgängig ausgewählten Region) abhängigen Push-Nachrichten zu verschicken ( > 1 Mio. Push-Nachrichten innert max. 5 Minuten). Der Hinweis "iOS und Android" bedeutet, dass für beide Referenzen sowohl iOS als auch Android unterstützt sein muss. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK 3: Erfahrung App-Betrieb Der Anbieter verfügt über 1 Referenz bei der er einen mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Betrieb einer App seit mindestens 2 Jahren durchführt. Vergleichbar bedeutet, dass für hohe Spitzenbelastungen eine automatische Skalierung der Serverleistungen erfolgt und die App PUSH-Nachrichten verwendet. Ferner bedeutet vergleichbar, dass im Rahmen der Betriebsaufgaben auch die 2-Level und 3-Level Supporttätigkeiten durchgeführt werden. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK 4: Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die im Projekt vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen (Projektleiter, Business Analyst, Betriebsverantwortlicher, Software-Architekt, Software-Entwickler, Testverantwortlicher) für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. EK 5: Ansprechpartner Eskalation Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK 6: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleiter, Businessanalyst, Chefentwickler, Betriebsverantwortlicher, Service-Manager) einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können: - Sprachniveau: C1 gemäss gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen Mindestens eine der Schlüsselpersonen muss zusätzlich in französischer Sprache (mündlich) kommunizieren können: - Sprachniveau: B2 gemäss gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen. EK 7: Personensicherheitsüberprüfung (PSP) Der Anbieter leistet 3-Level Support durch das Entwicklungsteam und übernimmt Betriebsaufgaben. Die Mitarbeiter des Teams werden durch das VBS Sicherheitsüberprüft. Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft der am Projekt beteiligten Mitarbeiter, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen (nach Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen Art. 10). EK 8: Betriebssicherheitsüberprüfung Die für Support, Wartung und Betrieb zuständige Firma muss eine Betriebssicherheitserklärung (BSE) vorweisen können oder die Bereitschaft zu einer solchen Prüfung erklären, um Wartungszugriff auf die Alertswiss Services zu erhalten. Die Prüfung wird durch das VBS durchgeführt. EK 9: Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 10: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. EK 11: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Ausserdem verpflichtet die Lieferantin sich, das Werk gemäss den vertraglichen Bestimmungen und Spezifikationen, dem aktuellen Stand der Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben herzustellen. Sie sorgt für ordnungsgemässe Lizenzierung von Drittleistungen. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. EK 12: Arbeitsort Die im Projekt vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen (Projektleiter, Business Analyst, Service-Manager, Betriebsverantwortlicher, Software-Architekt, Software-Entwickler, Testverantwortlicher) des Anbieters sind bereit, den Raum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren. EK 13: Support-Reaktionszeit Zur Unterstützung in Krisen (Support von Krisenstäben etc.) muss ein Support-Mitarbeiter während Bürozeiten (08:00 bis 17:00 Uhr) innert 4 Stunden vor Ort (Zürich, Bern, Lausanne) sein. EK 14: Leistungsspitzen Der Anbieter ist fähig, kurz- bis mittelfristige Leistungsspitzen zur Bewältigung unvorhergesehener Problemstellungen durch zusätzliche und hinsichtlich Qualifikation und Erfahrung gleichwertige Personalressourcen abdecken zu können. Für jede Person soll ein Stellvertreter mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung stehen. EK 15: Spesen Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen ausbezahlt werden. EK 16: Wartung, Support und Betrieb Der Anbieter ist bereit und fähig, über eine entsprechende Organisation mit deutsch sprechenden Kontaktpersonen die Wartung, den Support und den Betrieb der Alertswiss App über die gesamte Vertragsdauer sicherzustellen. EK 17: Zeitfenster Präsentationstermine Der Anbieter bestätigt, dass er bei Bedarf eine Präsentation gemäss Präsentationsraster durchführen und die fixierten Termine / Zeitfenster für eine Präsentation reservieren wird. In diesem Zusammenhang akzeptiert der Anbieter, dass die schriftliche Einladung zur Präsentation mit einer Vorlaufzeit von mindestens 10 Arbeitstagen erfolgen wird. EK 18: Akzeptanz Vertragsentwurf Der Anbieter ist bereit, im Falle eines Zuschlags einen Vertrag gemäss Beilage 5 abzuschliessen. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Anbieter, welche in ihrem Namen ein eigenes Angebot einreichen jedoch Subunternehmer einbinden, haben erweiterte Auskunft zu geben und zu dokumentieren über: - Bezeichnung der Rolle des Anbieters sowie Beschreibung der eigenen Kernkompetenzen im Projekt, Beschreibung der vorgesehenen eigenen Leistungsübernahme. - Nennung der weiteren Subunternehmer mit Beschreibung der Kernkompetenzen und der vorgesehenen Leistungsübernahme. - Darstellung der Projektorganisation des Anbieters und Integration der Subunternehmer. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung erfolgt gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Nachverhandlungen: Bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. Nachweis EK 1: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. Nachweis EK 2: Schriftlicher Nachweis anhand von 2 Referenzen. Die Angaben für die Nachweise sind im Reiter Anhang 1 "Nachweis Erfahrung App-Entwicklung" in diesem Excel einzufügen. Der Nachweis muss eindeutig nachvollziehbar sein insbesondere in Bezug auf die verlangten Eigenschaften der Vergleichbarkeit andernfalls wird das Eignungskriterium als nicht erfüllt bewertet. Bei Bedarf ist eine Beilage zum Anhang 1 erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit Titel "Beilage zu Anhang 1 EK02"). Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen) . Zustimmungsschreiben der Kontaktperson zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen. Der Anbieter bestätigt, dass die angegebenen Referenzaufträge folgende Kriterien erfüllen: - Mindestens ein Referenzauftrag beinhaltet eine Visualisierung von Daten auf einer geographischen Karte. - Mindestens ein Referenzauftrag verwendet PUSH-Nachrichten. - Die Referenzaufträge (Produkte) sind zum heutigen Zeitpunkt in Betrieb. - Die Betriebsdauer der beiden Referenzaufträge (Produkte) beträgt mindestens 1 Jahr. - Die Referenzen wurden nicht durch Subunternehmer ausgeführt. - Der Anhang 1 ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und dem Angebot beigelegt. Nachweis EK 3: Schriftlicher Nachweis anhand von 1 Referenz. Die Angaben für die Nachweise sind im Reiter Anhang 2: "Nachweis Erfahrung App-Betrieb" in diesem Excel einzufügen. Der Nachweis muss eindeutig nachvollziehbar sein insbesondere in Bezug auf die verlangten Eigenschaften der Vergleichbarkeit andernfalls wird das Eignungskriterium als nicht erfüllt bewertet. Bei Bedarf ist eine Beilage zum Anhang 2 erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit Titel "Beilage zum Anhang 2 EK03"). Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen) . Zustimmungsschreiben der Kontaktperson zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen. Der Anbieter bestätigt, dass die angegebenen Referenzaufträge folgende Kriterien erfüllen: - Betrieb einer App mit PUSH-Nachrichten und automatischer Skalierung der Serverleistung. - Die App steht seit mindestens 2 Jahren in Betrieb. - Der Anhang 2 ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und dem Angebot beigelegt. Nachweis EK4: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. Nachweis EK5: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des Ansprechpartners Eskalation. Nachweis EK6: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Nachweis EK 7: Schriftliche Bestätigung. Nachweis EK 8: Schriftliche Bestätigung. Nachweis EK 9 Schriftliche Bestätigung. Nachweis EK 10: Ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/selbstdeklarationen-bkb.html) Nachweis EK 11: Schriftliche Bestätigung. Nachweis EK 12: Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft. Nachweis EK 13: Schriftliche Bestätigung mit Nennung der Stützpunkte. Nachweis EK 14: Schriftliche Bestätigung und kurze Darstellung der im Projekt tätigen Mitarbeiter und deren Stellvertreter. Nachweis EK 15: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz. Nachweis EK 16: Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und Fähigkeit dafür. Nachweis EK 17: Schriftliche Bestätigung und Akzeptanz. Nachweis EK 18: Schriftliche Bestätigung und Akzeptanz.

 

Ersatz ERP für Industrielle Betriebe Murten

• Ausschreibung 929741: Ersatz ERP IB-Murten. Publiziert am 9.9.2016. Industrielle Betriebe Murten Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. EK1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Die Anbieterin fügt dem Teil C den Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie) bei. EK2 Personelle Ressourcen Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen (Mitarbeitende), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter muss über mindestens 4 für den Auftrag qualifizierte Mitarbeitende verfügen. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin die Personellen Ressourcen namentlich zu benennen und bestätigt deren Verfügbarkeit für das Projekt Ersatz ERP IB-Murten ab dem 01.01.2017. EK3: Ersatz von personellen Ressourcen Die Anbieterin ist bereit, personelle Ressourcen (jene, für das Projekt Ersatz ERP IB-Murten eingesetzte Mitarbeitende) bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Mitarbeitenden werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Mitarbeitenden innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person ver-antwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK4 Sprachkenntnisse Die Arbeitssprache ist Deutsch. Diejenigen Mitarbeitenden, welche in der Projektumsetzung (Projektleitung und Berater/in) mit der IB-Murten zusammenarbeiten, müssen die deutsche Sprache beherrschen (Wort und Schrift). Nachweis: Die Anbieterin bestätigt im Teil C nach Treu und Glauben den Einsatz von Deutsch sprechendem Personal im gemeinsamen Projekt mit der IB-Murten. EK5 Support und Wartung Die Anbieterin ist bereit, eine deutschsprachige Support- und Wartungsleistung zu garantieren, die mindestens an Werktagen (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 17:00 Uhr verfügbar ist und bei Bedarf innerhalb von 4 Stunden vor Ort eintreffen kann (so-fern Fernwartung nicht möglich ist). Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK6 Akzeptanz AGB Die Anbieterin ist bereit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK für IKT-Leistungen (Ausgabe Januar 2015) ohne Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) zu akzeptieren. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK7 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente Die Anbieterin ist bereit, die Entwürfe des Rahmenvertrags und der Einzelverträge 1-6 vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK8 Referenzen Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Branche, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Nachweis: Im Teil C weist die Anbieterin diese Erfahrung anhand von 5 Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren (Abschluss des Projekts 2011 oder später) nach: -3 Referenzen eines ERP, installiert und parametrisiert für vergleichbare Schweizer Querverbundunternehmen mit Stromversorgung und zusätzlich mit Wasser-, oder Wärme-, oder Gasversorgung. -1 Referenz betreffend Entwicklung einer Schnittstelle zu einem vergleichbaren Auftragsbearbeitungstool wie Xpandit oder dessen Integration in das angebotene Zielsystem. -1 Referenz betreffend Migration von Kunden- und Zählerdaten aus einer bestehenden Verrechnungslösung in das angebotene Zielsystem. Die Anbieterin muss alle Eignungskriterien vorbehaltlos erfüllen. ZK1: Technisches Konzept und ERP Software; ZK2: Preisangebot; ZK3: Qualifikation des Projektteams; ZK4: Auftragsplanung; ZK5: Anbieterpräsentation; 30% 30% 20% 10% 10%. ZK1: Technisches Konzept und ERP Software;ZK2: Preisangebot;ZK3: Qualifikation des Projektteams;ZK4: Auftragsplanung;ZK5: Anbieterpräsentation; Zuschlagskriterien: 30% ZK1: Technisches Konzept und ERP Software; 30% ZK2: Preisangebot; 20% ZK3: Qualifikation des Projektteams; 10% ZK4: Auftragsplanung; 10% ZK5: Anbieterpräsentation; Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmer sind zugelassen. Varianten sind nicht zulässig. Es handelt sich bei der vorliegenden Beschaffung um eine funktionale Ausschreibung mit der Aufforderung eine anbieterspezifische technische Lösung zu offerieren. Teilangebote sind nicht zulässig. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK (allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerische Informatikkonferenz Ausgabe Januar 2015). Generelle Teilnahmebedingungen: Vorbefassung: Die mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragte Firma Bennett Consulting GmbH ist nicht berechtigt, als Anbieterin ein Angebot einzureichen. Die mit der fachlichen Projektbegleitung und der Grobkonzeption beauftragte Firma EVU Partners AG ist nicht berechtigt, als Anbieterin ein Angebot einzureichen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die «Selbstdeklaration der Anbieterin betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften» ist zu unterzeichnen. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind gemäss Zahlungsplan an den Vertreter der Auftraggeberin zum Visum zu stellen. Die Auftraggeberin leistet die Zahlungen innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Rechnung netto in CHF inkl. MwST, korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt auszuweisen. Im Angebots-preis sind insbesondere auch alle Sozialabgaben, Versicherungen, Reisezeit und Spesen, etc. einzurechnen. Siehe Eignungskriterien Kp. 3.7. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 29.9.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 24.10.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bedarfsstelle/Vergabestelle: Industrielle Betriebe Murten Beschaffungsstelle/Organisator: Industrielle Betriebe Murten, zu Hdn. von Rolf Schmid, Irisweg 8, 3280 Murten, Schweiz, Telefon: 026 672 92 20, URL http://www.ibmurten.ch/

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. EK1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Die Anbieterin fügt dem Teil C den Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie) bei. EK2 Personelle Ressourcen Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen (Mitarbeitende), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter muss über mindestens 4 für den Auftrag qualifizierte Mitarbeitende verfügen. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin die Personellen Ressourcen namentlich zu benennen und bestätigt deren Verfügbarkeit für das Projekt Ersatz ERP IB-Murten ab dem 01.01.2017. EK3: Ersatz von personellen Ressourcen Die Anbieterin ist bereit, personelle Ressourcen (jene, für das Projekt Ersatz ERP IB-Murten eingesetzte Mitarbeitende) bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Mitarbeitenden werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Mitarbeitenden innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person ver-antwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK4 Sprachkenntnisse Die Arbeitssprache ist Deutsch. Diejenigen Mitarbeitenden, welche in der Projektumsetzung (Projektleitung und Berater/in) mit der IB-Murten zusammenarbeiten, müssen die deutsche Sprache beherrschen (Wort und Schrift). Nachweis: Die Anbieterin bestätigt im Teil C nach Treu und Glauben den Einsatz von Deutsch sprechendem Personal im gemeinsamen Projekt mit der IB-Murten. EK5 Support und Wartung Die Anbieterin ist bereit, eine deutschsprachige Support- und Wartungsleistung zu garantieren, die mindestens an Werktagen (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 17:00 Uhr verfügbar ist und bei Bedarf innerhalb von 4 Stunden vor Ort eintreffen kann (so-fern Fernwartung nicht möglich ist). Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK6 Akzeptanz AGB Die Anbieterin ist bereit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK für IKT-Leistungen (Ausgabe Januar 2015) ohne Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) zu akzeptieren. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK7 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente Die Anbieterin ist bereit, die Entwürfe des Rahmenvertrags und der Einzelverträge 1-6 vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis: Im Teil C hat die Anbieterin ihre Bereitschaft zu bestätigen. EK8 Referenzen Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Branche, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Nachweis: Im Teil C weist die Anbieterin diese Erfahrung anhand von 5 Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren (Abschluss des Projekts 2011 oder später) nach: -3 Referenzen eines ERP, installiert und parametrisiert für vergleichbare Schweizer Querverbundunternehmen mit Stromversorgung und zusätzlich mit Wasser-, oder Wärme-, oder Gasversorgung. -1 Referenz betreffend Entwicklung einer Schnittstelle zu einem vergleichbaren Auftragsbearbeitungstool wie Xpandit oder dessen Integration in das angebotene Zielsystem. -1 Referenz betreffend Migration von Kunden- und Zählerdaten aus einer bestehenden Verrechnungslösung in das angebotene Zielsystem. Die Anbieterin muss alle Eignungskriterien vorbehaltlos erfüllen. ZK1: Technisches Konzept und ERP Software; ZK2: Preisangebot; ZK3: Qualifikation des Projektteams; ZK4: Auftragsplanung; ZK5: Anbieterpräsentation; 30% 30% 20% 10% 10%. ZK1: Technisches Konzept und ERP Software;ZK2: Preisangebot;ZK3: Qualifikation des Projektteams;ZK4: Auftragsplanung;ZK5: Anbieterpräsentation; Zuschlagskriterien: 30% ZK1: Technisches Konzept und ERP Software; 30% ZK2: Preisangebot; 20% ZK3: Qualifikation des Projektteams; 10% ZK4: Auftragsplanung; 10% ZK5: Anbieterpräsentation; Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmer sind zugelassen. Varianten sind nicht zulässig. Es handelt sich bei der vorliegenden Beschaffung um eine funktionale Ausschreibung mit der Aufforderung eine anbieterspezifische technische Lösung zu offerieren. Teilangebote sind nicht zulässig. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK (allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerische Informatikkonferenz Ausgabe Januar 2015). Generelle Teilnahmebedingungen: Vorbefassung: Die mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragte Firma Bennett Consulting GmbH ist nicht berechtigt, als Anbieterin ein Angebot einzureichen. Die mit der fachlichen Projektbegleitung und der Grobkonzeption beauftragte Firma EVU Partners AG ist nicht berechtigt, als Anbieterin ein Angebot einzureichen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die «Selbstdeklaration der Anbieterin betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften» ist zu unterzeichnen. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind gemäss Zahlungsplan an den Vertreter der Auftraggeberin zum Visum zu stellen. Die Auftraggeberin leistet die Zahlungen innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Rechnung netto in CHF inkl. MwST, korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt auszuweisen. Im Angebots-preis sind insbesondere auch alle Sozialabgaben, Versicherungen, Reisezeit und Spesen, etc. einzurechnen. Siehe Eignungskriterien Kp. 3.7.

 

Gesamtprojektleiter SOTAXX für Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organsation

• Ausschreibung 929515: Gesamtprojektleiter SOTAXX. Publiziert am 9.9.2016 . Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organsation. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die professionelle externe Unterstützung für unser Projekt SOTAXX (Einführung einer neuen Steuerlösung) in der Rolle als Gesamtprojektleiter für das Steueramt im Kanton Solothurn. Das Projekt SOTAXX umfasst die Einführung der neuen Steuerlösung "NEST" , im Kanton Solothurn im Zeitraum 2017 bis 2020. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 30.9.2016 über das Forum Simap. Abgabetermin: 21.10.2016 16:00 Die Angebote sind bis am 21.10.2016 schriftlich, verschlossen und mit dem Kennwort „Gesamtprojektleiter SOTAXX“ beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten des Sekretariats 07:30-12:00 und 13:00–17:00 (freitags bis 16:00) oder bei einer offiziellen staatlichen Poststelle aufzugeben (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/A-Post. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote sind inkl. Beilagen 3-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form als Kopie des vollständigen Angebotes (docx-, xlsx- und pdf-Format) einzureichen. Persönlich / Vertraulich, Amt für Informatik und Organisation, Projekt "Gesamtprojektleiter SOTAXX", Ritterquai 23, 4509 Solothurn, Schweiz

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: 30.9.2016 Frist für Fragen über das Forum Simap. 21.10.2016 Abgabetermin 16:00 Die Angebote sind bis am 21.10.2016 schriftlich, verschlossen und mit dem Kennwort „Gesamtprojektleiter SOTAXX“ beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten des Sekretariats 07:30-12:00 und 13:00–17:00 (freitags bis 16:00) oder bei einer offiziellen staatlichen Poststelle aufzugeben (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/A-Post. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote sind inkl. Beilagen 3-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form als Kopie des vollständigen Angebotes (docx-, xlsx- und pdf-Format) einzureichen.

 

Implementierung und dem Customizing von ServiceNow-Prozessen und -Modulen im BE-ITSMS für Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern.

• Ausschreibung 931973: Integrator BE-ITSMS (ServiceNow). Publiziert am 15.9.2016 . Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung der Service Manager KAIO bei der Implementierung und dem Customizing von ServiceNow-Prozessen und -Modulen im BE-ITSMS in der Funktion als Integrator. Auf Basis des bestehenden Reifegrads im KAIO (ISO/IEC 20000 Zertifizierung) berät der künftige Integrator das KAIO in der Architekturentwicklung/-weiterentwicklung im Bereich des BE-ITSMS. Innerhalb des definierten Aufgabenkatalogs (Anhang in den Ausschreibungsunterlagen) muss der Anbieter mit zwei zu nennenden Fachpersonen in der Lage sein, die Integrationsleistungen fix für 5 Jahre wahrzunehmen. Die Aufgabengebiete umfassen: - Analyse Geschäftsprozesse: Analyse (inkl. Beratung und Unterstützung der Prozessverantwortlichen) von Gesamtzusammenhängen in den Geschäftsprozessen, Organisationsstrukturen und dem diesbezüglichen Informatikeinsatz von ServiceNow (BE-ITSMS). - Modellierung Geschäftsprozesse: Unterstützung und Beratung in der Modellierung von Geschäftsprozessen aus Sicht des Service Managements. - Anforderungsmanagement: Erhebung / Übersetzung / Dokumentation (inkl. Beratung) von Geschäftsanforderungen in ICT-Requirements (Übersetzung) bei Vorhaben und Projekten. - Problemanalyse: Analyse (inkl. Beratung und Unterstützung der Service Manager) von Problemstellungen in ServiceNow (BE-ITSMS) bezüglich Prozessen, Workflows, Schnittstellen, Scripts, Reports, Daten, Funktionen etc. - Fehlerbehebung: Design / Realisierung von Fehlerkorrekturen (inkl. Beratung der Service Manager) in ServiceNow (BE-ITSMS) bezüglich Prozessen, Workflows, Schnittstellen, Scripts, Reports, Daten, Funktionen etc. - Wartung: Analyse / Design / Realisierung / Implementierung (inkl. Beratung der Service Manager) von Patches, Release-Updates und Daten-Migrationen in ServiceNow (BE-ITSMS), damit neue Konfigurationen keine negativen Auswirkungen auf die Lauffähigkeit der aktuellen Systemkonfiguration haben. - Systemwartung: Einrichtung und Pflege (inkl. Beratung der Service Manager) der nicht produktiven (DEV, TEST) und der produktiven ServiceNow-Instanz (BE-ITSMS). - Weiterentwicklung: Analyse / Design und Realisierung (inkl. Beratung der Service Manager) von Change Requests in allen produktiven ServiceNow-Applikationen (BE-ITSMS). - Testmanagement: Konzeption, Planung und Durchführung (inkl. Beratung der Service Manager) von Tests in ServiceNow (BE-ITSMS). - Einführungsunterstützung: Sicherstellung (inkl. Beratung der Service Manager) des Early Life Supports nach produktiven Integrationen in ServiceNow (BE-ITSMS). Darüber hinaus offeriert der Anbieter als Optionen zwei namentlich genannte Projektleiter Senior S3, zwei namentlich genannte ICT-Architekten Expert S4 sowie die zur notwendigen und weiterführenden Ausbildung der KAIO-Service Manager entsprechenden Trainingskurse „System Administration“, „Advanced System Administration“ und „Scripting“. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 7.10.2016 Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt. Fragen zur vorliegenden Ausschreibung sind über das simap-Frageforum bis zum 07.10.2016, 23:59 Uhr zu stellen. Nach Ablauf des oben genannten Datums wird das Frageforum geschlossen und es können keine Fragen mehr eingereicht werden. Die Fragen und Antworten werden auf dem simap-Frageforum veröffentlicht. Die Fragesteller bleiben anonym. 25.10.2016 Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 25.10.2016 – bei der IB-Murten (bis 16:00 Uhr) gegen Empfangsbestätigung abgegeben oder der Schweizerischen Post (Poststempel 25.10.2016, A-Post) übergeben werden. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Stichwort «Angebot Ersatz ERP IB Murten. Umschlag darf nicht geöffnet werden» einzureichen. 25.10.2016 Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 25.10.2016 – bei der IB-Murten (bis 16:00 Uhr) gegen Empfangsbestätigung abgegeben oder der Schweizerischen Post (Poststempel 25.10.2016, A-Post) übergeben werden. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Stichwort «Angebot Ersatz ERP IB Murten. Umschlag darf nicht geöffnet werden» einzureichen. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, zu Hdn. von Beschaffung, Wildhainweg 9, 3001 Bern, Schweiz, E-Mail: beschaffung.kaio@fin.be.ch

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist ausgeschlossen. Von dieser Regel ausgenommen sind Anbieter und Subunternehmer, welche gemeinsam in einem Konzern organisiert sind. - Der Beizug von Subunternehmern ist darüber hinaus im Bereich der Option "Training" zur Durchführung der Trainingstypen "System Administration", Advanced System Administration" und "Scripting" erlaubt. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert. Generelle Teilnahmebedingungen: Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen. Zur Präsentation werden nur diejenigen Anbieter eingeladen, die nach einer ersten Bewertung der schriftlichen Angebote noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Diejenigen Anbieter, welche die Punktedifferenz zum vorläufig bestbewerteten Angebot auch dann nicht wettmachen könnten, wenn sie in der Anbieterpräsentation die Maximalpunktzahl erreichen, werden nicht eingeladen. Ist die Punktedifferenz eines Angebots zum vorläufig bestbewerteten Angebot derart gross, dass der Zuschlag nur dann möglich ist, wenn das bestbewertete Angebot in der Anbieterpräsentation sehr wenige und das fragliche Angebot sehr viele Punkte erhält, wird die Vergabestelle die betreffenden Anbieter darüber informieren und ihnen die Teilnahme an der Anbieterpräsentation freistellen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben. Das Beschaffungsverfahren und der Zuschlag erfolgen unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde. Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist von einem Arbeitstag anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen. Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21). Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen und der darin enthaltenen Vorgabedokumente (Rahmenvertrag, Bestellung). Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis inkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Sozialabgaben sowie alle direkt mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Kosten (Ausgaben, Spesen etc).

 

IWB, Server und Servervirtualisierungs-Infrastruktur für Industrielle Werke Basel

• Ausschreibung 928843: IWB, Server und Servervirtualisierungs-Infrastruktur. Publiziert am 3.9.2016 . Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel. Das Ziel dieser Ausschreibung bei Los 1 ist, ein Rahmenvertrag mit zwei Anbietern für den Zeitraum von vier Jahren (mit Option auf dreimalige Verlängerung um ein Jahr), abzuschliessen. Im konkreten Bedarfsfall werden die Zuschlagsempfänger aufgefordert im Rahmen eines Mini-Tenders ihr jeweiliges Angebot abzugeben. Es erhält jeweils der Vertragspartner, welcher den höchsten Rabatt auf die Preisliste des Herstellers gewährt, von IWB den entsprechenden Einzelauftrag. Der Jahresbedarf an (physischen) Servern beläuft sich auf ungefähr 10-20 Stück. Das Ziel dieser Ausschreibung bei Los 2 ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Anbieter für den Zeitraum von vier Jahren (mit Option auf dreimalige Verlängerung um ein Jahr) und damit einhergehend die Verwaltung der laufenden Verträge (Wartungsverträge für VMware und HP-Server), durch eine Vollmachterteilung von IWB an den Anbieter zur Inventarübernahme, abzuschliessen. Der Jahresbedarf an zusätzlichen Lizenzen liegt im 5-Jahresmittel bei ca. 8 Core Lizenzen p.a. Angebote für ein oder mehrere Lose sind zulässig. Die Lose 1 und 2 können in sich geschlossen oder als selbstständige Lose vergeben werden. Der Zuschlag erfolgt pro Los an das bestbewertete Angebot. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Server und Blade Systeme (kompatibel zur bestehenden HP-Infrastruktur). Los 2: Servervirtualisierungs-Software (kompatibel zur bestehenden VMware-Infrastruktur; inklusive Sizing- und Konfigurations-Services). td>

• Kontakt: Frist für Fragen: Abgabetermin: 20.10.2016 16:00 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Ausschreibung Server und Storage – VERTRAULICH /OFFERTE/NICHT ÖFFNEN" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der unter 1.2 angegebenen Adresse der Universität Zürich vorliegen. Persönliche Abgaben sind in der Regel zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr möglich, können aber ohne Voranmeldung (alexander.godknecht@id.uzh.ch) nicht garantiert werden. Bei Versand der Unterlagen bitte berücksichtigen, dass Einschreiben/Pakete nicht immer im ersten Versuch zustellbar sind. Es liegt in der Verantwortung der Anbietenden, dass die Unterlagen zum oben angegebenen Termin bei der genannten Stelle vorliegen. Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, Schweiz

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. gemäss Kapitel 3.8. Bietergemeinschaft: Sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist nach vorgängiger Zustimmung der IWB zulässig. Die vorgesehenen Subunternehmen sind in der Selbstdeklaration vollständig anzugeben. Der Anbieter stellt sicher, dass der Subunternehmer die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls vollständig einhält. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Allgemeine Teilnahmebedingungen - Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen - Vorlage einer Haftpflichtversicherung - Akzeptanz der Geheimhaltungserklärung - Akzeptanz des Vertragsentwurfs - Nachweis eines Qualitätssicherungssystems - Vorlage Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden - Bestätigung der Ausgleichskassen - Bestätigung SUVA bzw. BU/NBU - Bestätigung Pensionskasse - Bestätigung Krankentaggeldversicherung - Bestätigung Sprachanforderungen - Bestätigung Partnerstatus eines internationalen Herstellers - Bestätigung Verwaltung bestehender Wartungsverträge - Bestätigung Einbau am Lieferstandort (Los 1) - Bestätigung Durchführen und dokumentieren eines 24h Tests (Los 1) - Bestätigung VMware-zertifizierte Mitarbeiter (Los 2) - Bestätigung Softwarelizenz vom Hersteller (Los 2) Die detaillierten Vorgaben der allgemeinen Teilnahmebedingungen finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen. Zwingende Mindestanforderungen - Kompatibilität zu HP BladeSystem c7000 Gehäusen (Los 1) Die detaillierten Vorgaben der zwingenden Mindestanforderungen finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen. Los 1: Server und Blade Systeme Der Anbieter weist nach, in den letzten vier Jahren über mindestens zwei vergleichbare Referenzaufträge der anbietenden Firma zu verfügen, welche bezüglich Leistungsart (Lieferung von Server und Blade-Systemen) und Leistungsumfang (jeweils > CHF 100'000 pro Jahr) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Los 2: Servervirtualisierungs-Software Der Anbieter weist nach, in den letzten vier Jahren über mindestens zwei vergleichbare Referenzaufträge der anbietenden Firma zu verfügen, welche bezüglich Leistungsart (Lieferung von VMware Lizenzen) und Leistungsumfang (jeweils > CHF 80'000 pro Jahr) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

 

Lieferauftrag Multifunktionsgeräte für die Einwohnergemeinde Zermatt. für Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung.

• Ausschreibung 930411: Lieferauftrag Multifunktionsgeräte für die Einwohnergemeinde Zermatt. Publiziert am 9.9.2016 . Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung. Lieferung von 15 Multifunktionsgeräten für die Einwohnergemeinde Zermatt (inkl. Schulen) mit Verwaltungssoftware td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 7.10.2016 freiwillige Begehung am 28.09.2016 um 14.00 Uhr. Treffpunkt: Kirchplatz (beim Gemeindehaus), Zermatt. Abgabetermin: 25.10.2016 Es gilt das Datum des Poststempels. Einwohnergemeinde Zermatt, Informatikdienst, zu Hdn. von Dietmar Schmid, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Schweiz, Telefon: +41 27 966 22 79, Fax: +41 27 966 22 00, E-Mail: informatik@zermatt.ch

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmer müssen bei der Angebotsabgabe erwähnt werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Das in Art. 15 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2009 erwähnte Formular muss zwingend der Ausschreibung angeheftet werden. Nachverhandlungen: Verhandlungen betreffend Preis oder sonstige Dienstleistungen sind während und bis zur Auftragsvergabe verboten. Zahlungsbedingungen: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.

 

 

SAP BI (BW/BO) Leistungen für Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT.

• Ausschreibung 929773: SAP BI (BW/BO) Leistungen für die Jahre 2017 – 2020 *. Publiziert am 12.9.2016 . * Originaltitel: (16053) 609 SAP BI (BW/BO) Leistungen für die Jahre 2017 – 2020. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Die Bundesverwaltung nutzt zur Unterstützung ihrer Supportprozesse in den Bereichen Finanzen, Personal, Beschaffung, Logistik und Immobilien seit dem Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 1997 SAP-Lösungen. Für das BIT sind die Sicherstellung eines reibungslosen Wartung und Support Services sowie die Weiterentwicklung der Geschäftsanforderungen der auf SAP basierenden Supportprozesse, welche geschäftskritisch sind, unabdingbar. Daher soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden, um die Leistungen und Aufgaben im Zusammenhang mit aktuellen und künftigen Kundenprojekten im Bereich PRO-BWM-BWI optimal abzudecken. Für die Projektleistungen des BIT im Bereich SAP BI (Los 1) werden fünf Anbieter gesucht, welche bei den Projektphasen Konzept, Realisierung und Einführung die Ausführung übernehmen können. Um die Wartung und den Support im SAP BI Umfeld (Los 2) ganzheitlich sicherstellen zu können, wird ein Anbieter gesucht, welcher die Bedarfsleistungen und Koordination sowie die Überwachung und Korrektur der Datenloads, der Bearbeitung von Solman Meldungen, der Change Requests und der Beratung der Fachbereiche (via Telefon und Mail Support) reibungslos und professionell sicherstellt. Mit den Zuschlagsempfänger von Los 1 wird jeweils ein Rahmenvertrag (vgl. Anhang 05) abgeschlossen, in welchem die Grundlagen für die Beschaffung formuliert sind. Im Rahmenvertrag werden die folgenden zentralen Punkte geregelt: • Die grundsätzlichen Elemente der Zusammenarbeit • Der Prozess der Leistungsvereinbarung • Die Qualitätssicherung • Die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Maximale Stundenansätze für die definierten Rollen pro Seniorität, auf denen die Berechnungen für die Angebote der einzelnen Abrufe basieren • Massnahmen zur Beendigung des Rahmenvertragsverhältnisses • Abnahme von werkvertraglichen Leistungen Auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages erfolgt der Abruf der konkreten Leistung durch definierte Einzelabrufe (Abrufverfahren) in Form von Aufträgen und/oder Werken. Basis für die Abrufe sind jeweils konkrete Leistungsbeschreibungen (beispielsweise Projektauftrag oder Konzept). Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelabrufen. Die Auftragnehmer übernehmen die Verantwortung und die entsprechende Haftung für die in den Einzelverträgen vereinbarten Leistungen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Mit dem Zuschlagsempfänger von Los 2 wird ein Dienstleistungsvertrag (vgl. Anhang 06) abgeschlossen. Mittels dieses Vertrags wird eine monatliche Pauschale vereinbart sowie die maximalen Stundensätze für eine SAP Berater Junior und eine SAP Berater Senior, für die zusätzliche Bearbeitung von Change Requests. (gemäss Pflichtenheft 3.2.3) Die Auftragnehmer übernehmen die Verantwortung und die entsprechende Haftung für die vereinbarten Leistungen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Realisierung SAP Projektvorhaben Beginn: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020 Anzahl Zuschläge: 5 Da zum Zuschlagszeitpunkt bei Los 1 nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger schlussendlich für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, wird mit jedem der fünf Zuschlagsempfänger in einem Rahmenvertrag ein Maximalvolumen von CHF 7‘200‘000.00 vereinbart. Los 2: SAP Wartung, Support & CRs Beginn: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020 Anzahl Zuschläge: 1 Hier dient die Summe der Monatspauschale über 2 Jahre als Grundauftrag und 2 weitere Jahre optional (Total 48 Monate) sowie das optionale Stundenkontingent von 5‘000 Stunden für die Berechnung des maximalen Kostendachs. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 30.9.2016 . Abgabetermin: 21.10.2016 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16053) 609 SAP BI (BW/BO) Leistungen für die Jahre 2017 – 2020, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind jedoch nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. Los 1: EK01: Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK03: Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK04: Sprachkenntnisse der eingesetzen Mitarbeiter Sind Sie bereit und in der Lage, Mitarbeiter einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Mitarbeiter Englisch (minimum Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder äquivalent) sprechen. EK05: Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06: Subunternehmen Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen und mit den ihnen zugewiesenen Leistungen / Rollen aufzuführen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer alle Eignungskriterien vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden. EK07: Rapportierung Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren (gem. Anhang 08). EK08: SAP-Erfahrung Nachweis, dass der Bereich SAP der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz der Anbieterin seit mindestens 3 Jahren ist. EK09: SAP-Partner Verfügen Sie über mindestens ein SAP-Partnerstatus (wie z.B. Value Added Reseller, Service Partner oder Ähnliches) oder verfügen Sie über äquivalente Erfahrung in der Anwendung der SAP-Produktpalette. EK10: Vorgehensmethodik Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen. EK11: Innovation Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen. EK12: Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gem. Anhang 05 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK13: Akzeptanz der AGBs Akzeptanz der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html EK14: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK15: Rollenkonflikt Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines nachgelagerten Abrufverfahrens oder Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Los 2: EK01: Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK03: Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK04: Sprachkenntnisse der eingesetzen Mitarbeiter Sind Sie bereit und in der Lage, Mitarbeiter einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Mitarbeiter Englisch (minimum Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder äquivalent) sprechen. EK05: Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06: Subunternehmen Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen und mit den ihnen zugewiesenen Leistungen / Rollen aufzuführen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer alle Eignungskriterien vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden. EK07: Rapportierung Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren (gem. Anhang 08). EK08: SAP-Erfahrung Nachweis, dass der Bereich SAP der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz der Anbieterin seit mindestens 5 Jahren ist. EK09: SAP-Partner Verfügen Sie über mindestens ein SAP-Partnerstatus (wie z.B. Value Added Reseller, Service Partner oder Ähnliches) oder verfügen Sie über äquivalente Erfahrung in der Anwendung der SAP-Produktpalette. EK10: Vorgehensmethodik Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen. EK11: Innovation Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen. EK12: Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gem. Anhang 06 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK13: Akzeptanz der AGBs Akzeptanz der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html EK14: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK15: Rollenkonflikt Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines nachgelagerten Abrufverfahrens oder Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden.

 

Server und Storage für Universität Zürich

• Ausschreibung 929783: Server und Storage. Publiziert am 9.9.2016 . Universität Zürich Zur Sicherstellung und Erhaltung des Data Center Lifecycle der Universität Zürich sowie des Ausbaus der Systemlandschaft bei Bedarf sucht die Universität Zürich, vertreten durch die Zentrale Informatik, Lieferanten (Distributoren) und/oder Hersteller für die Beschaffung von Server- und Storage-Hardware, mit denen Rahmenverträge abgeschlossen werden. Dabei wird eine Drei-Hersteller-Strategie und eine Drei-Lieferanten-Strategie verfolgt. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt nach den im Pflichtenheft festgelegten Kriterien. Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre und kann durch die UZH viermal um je ein Jahr optional verlängert werden. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 26.9.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 17.10.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Universität Zürich, Zentrale Informatik, zu Hdn. von Alexander Godknecht, Stampfenbachstrasse 73, 8006 Zürich, Schweiz

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Zugelassen gemäss Ausschreibungsunterlagen. Geschäftsbedingungen: Es gelten die "Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen" der SIK, Ausgabe Januar 2015 im ersten Rang sowie die AGB der UZH. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

 

USB Memory Stick für Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

• Ausschreibung 930647: USB Memory Stick *. Publiziert am 7.9.2016 . * Originaltitel: (16187) 620 USB Memory Stick. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). . USB Memory Stick. Ausführung gem. Spezifikationen im Pflichtenheft. Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag alleine nicht zur Lieferung von USB Memory Sticks berechtigt. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: 27'000 Stk. USB Memeory Stick 8GB, 18'000 Stk. USB Memory Stick 16GB, 12'000 Stk. USB Memory Stick 32GB, 7'500 Stk. USB Memory Stick 64GB 1 Q. 2017 - 4 Q. 2019. Los 2: 6'000 Stk. Secure USB Memory Stick 16GB, 600 Stk. Secure USB Memory Stick 32GB 1 Q. 2017 - 4 Q. 2019. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 19.9.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert und schriftlich ins Frageforum auf www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ gestellt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ befindet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Bei der Formulierung der Fragen ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Abgabetermin: 25.10.2016 Bemerkung zur Einreichung des Angebots. Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 25. Oktober 2016 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem BABS an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen. oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen. oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden. . Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16187) 620 USB Memory Stick, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: 26.9.2016 Frist für Fragen Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. 17.10.2016 Abgabetermin Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

 

Wartung von Netzwerk- und Serverkomponenten für ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

• Ausschreibung 931155: Business Partner Beschaffung und Wartung von Netzwerk- und Serverkomponenten. Publiziert am 16.9.2016 . ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Die ZHAW betreibt ein kantonsweites Datennetzwerk und in den zwei Rechenzentren eine eigene Server- und Storageinfrastruktur. Diese Infrastrukturen werden stetig weiterentwickelt und ausgebaut und unterliegen einem Life-Cycle Prozess, weshalb auch der Ersatz von End-of-Life Hard- und Software permanent getätigt wird. Mit der öffentlichen Ausschreibung (offenes Verfahren im Staatsvertragsbereich) sucht die ZHAW nun einen Business Partner (Anbieter) für die regelmässige Belieferung der ZHAW mit Cisco Netzwerk- und Server- wie auch mit NetApp Storagekomponenten. Gesucht ist ein Anbieter, nachfolgend auch als Leistungserbringer bezeichnet, der in der Lage ist, die von der Auftraggeberin gewünschten Produkte und Services zu liefern, die Komponenten zu warten (inkl. Management eines Life-Cycle Prozesses) sowie Beratung und Support in diesem Bereich anzubieten. Ebenfalls soll die Auslagerung der Betriebsüberwachung einzelner Komponenten oder Services zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Für die vorliegende Submission bedeutet dies, dass die Auftraggeberin einen hypothetischen Referenzwarenkorb an Produkten festlegt, um das Preiskriterium beurteilen zu können. Dabei schlägt die Auftraggeberin bestimmte Produkte vor, wobei diese als Beispiele zu verstehen sind und zum Zeitpunkt der Bestellung das aktuelle Produkt nochmals detailliert evaluiert werden wird. Die Leistungen werden für eine Vertragsdauer von 3 Jahren ausgeschrieben, mit Option auf Verlängerung um insgesamt weitere 2 Jahre. td>

• Kontakt: Frist für Fragen: 27.10.2016 Abgabetermin: 15:00 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: IWB, Server und Servervirtualisierungs- Infrastruktur" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. Nicht öffnen / Business Partner Beschaffung und Wartung von Netzwerk- und Serverkomponenten ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, zu Hdn. von Hochschulsekretariat, Gertrudstrasse 15, 8401 Winterthur, Schweiz

• Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind ausgeschlossen. Subunternehmer: Subunternehmer sind ausgeschlossen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teil: 7 Teilnahmebedingungen und Eignung. Nachverhandlungen: Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Verfahrensgrundsätze: Die Vergabestelle behält sich vor, weitere gleichartige Aufträge zu dieser Beschaffung gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SVO freihändig zu vergeben. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Rechnungsstellung.

Webcode
ITM101642