Massnahmen gegen Spielsucht

Netzsperren wirkten nicht, sagt die Uni Zürich

Uhr

Das neue Geldspielgesetz sieht Netzsperren vor. Was taugen diese? Wenig, sagt ein Gutachten der Universität Zürich.

Die Rechtskommission des Nationalrats behandelt zurzeit das neue Geldspielgesetz. Der Entwurf sieht vor, exzessive Spieler vom Internet aussperren zu können, um sie vor Geldspielen zu schützen. Ist diese Massnahme zielführend? Nein, sagt nun ein Gutachten der Universität Zürich. Netzsperren seien untauglich und würden die Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung untergraben.

Das Gutachten untersuchte, was es für technische Möglichkeiten gibt, wie wirksam diese sind, und welche Netzsperren aus rechtlicher Sicht zulässig sind. Fazit: Netzsperren können ohne vertieftes technisches Wissen umgangen werden. Die Instrumente dafür seien auf jedem Endgerät vorhanden. Gerade bei Spielsüchtigen seien Netzsperren nur beschränkt wirksam.

"Netzsperren in Form von IP-Sperren führen zu einem stark erhöhten Overblocking-Risiko", schreibt Swico einer Mitteilung. Rechtmässige Inhalte mit der gesperrten IP-Adresse seien dann nicht mehr zugänglich. Mit Blick auf den geringen Nutzen und die Grundrechtseingriffe sei es problematisch, Netzsperren einzuführen. "Hinzu kommt, dass die Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung Schaden nehmen kann, wenn sie sich zur Rechtsdurchsetzung weitgehend untauglicher Mittel bedient."

Swico forderte die Rechtskommission des Nationalrats schriftlich auf, das entsprechende Kapitel im Gesetzesentwurf zu streichen. Mehr über das neue Geldspielgesetz gibt es auf parlament.ch.

Webcode
DPF8_8283