Heimüberwachungssystem

Swisscom stellt Smartlife ein

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Swisscom hat sein Sicherheitssystem Smartlife aufgegeben. Ab Februar 2017 ist nach eineinhalb Jahren Schluss.

Swisscom Smartlife (Quelle: Swisscom).
Swisscom Smartlife (Quelle: Swisscom).

Swisscom hat das Ende seines Sicherheitssystems Smartlife angekündigt. Wie der Telko auf Facebook schreibt, nimmt er das Produkt am 31. Januar 2017 vom Markt. Erst im Sommer vergangenen Jahres lancierte Swisscom das Steuerungs- und Sicherheitssystem zur Heimüberwachung Smartlife.

Wie Swisscom schreibt, blieb Smartlife ein Nischenprodukt und konnte sich nicht wie erwartet am Markt durchsetzen. Obwohl es auf den Z-Wave-Standard setzte und Produkte von Drittherstellern integrieren konnte. Swisscom bot auch ein Monatsabo an, bei dem im Alarmfall ein Securitas-Mitarbeiter nach dem Rechten sieht. Auch ein Installationsservice via Elektro-Installateur bot der Telko an.

Böse Erinnerungen an Quing

Auf Nachfrage sagt Swisscom-Sprecher Armin Schädeli, dass Swisscom schon 2009 an den Erfolg eines einfachen und zuverlässigen Gebäudemanagements übers Smartphone glaubte. Obwohl Swisscom das System seither stets ausgebaut habe, sei der Erfolg des Produkts aber ausgeblieben.

Swisscom musste schon den wenig erfolgreichen Smartlife-Vorgänger Quing einstellen. Der Dienst brachte es auf weniger als 1000 Nutzer. Vergangenen Frühling schickte Swisscom eine Mail an alle Quing-Nutzer. Durch eine Panne waren alle Empfänger sichtbar. Der Blick zählte 756 Mail-Adressen, also Quing-Nutzer.

Swisscom verspricht Entschädigung

Trotzdem bleibe das Thema Smarthome für Swisscom wichtig, sagt Sprecher Schädeli. Swisscom werde sich auch in Zukunft damit beschäftigen und sei mit der Energielösung Tiko Power und Swisscom Smart Life Care mit Notrufknopf weiterhin präsent.

Das System Smartlife wird ab dem 31. Januar nicht mehr benützbar sein. Deshalb wolle Swisscom betroffene Kunden nächsten Dienstag mit Briefen und E-Mails informieren. Swisscom schreibt, dass Kunden eine finanzielle Entschädigung für die erworbene Komponente und die entstandenen Unannehmlichkeiten erhielten. Konkret heisst das laut Schädeli, dass die Kunden den Betrag zurückerhalten, den sie beim Erwerb des Produkts bezahlt haben.

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