UPC, Salt und Sunrise wollten nicht

Grundversorgung bleibt bei Swisscom

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Die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten wird ab 2018 weiterhin durch Swisscom erbracht. Nur Swisscom war an dem Auftrag interessiert.

Die aktuelle Konzession der Schweizer Grundversorgung für Telekomdienste läuft Ende dieses Jahres aus. Bisher sorgte Swisscom dafür, dass in der Schweiz jeder telefonieren und im Internet surfen kann.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat nun entschieden, die Konzession für die schweizweite Grundversorgung (GV-Konzession) ab 2018 für die Dauer von 5 Jahren erneut an Swisscom zu vergeben, wie die Kommission mitteilt.

Keine Ausschreibung

Eine Ausschreibung für den Auftrag gab es nicht, da die beiden vorhergehenden Ausschreibungen ins Leere liefen, wie Comcom-Präsident Marc Furrer auf Anfrage sagt. Deshalb fragte die Kommission diesmal gezielt mehrere potenzielle Provider an, um den Bürokratieaufwand gering zu halten.

Laut Comcom zeigte von den geeigneten Anbietern nur Swisscom Interesse. Die Kommission hatte im Vorfeld laut Furrer auch UPC, Salt und Sunrise angefragt.

Eine Ausschreibung der Konzession für den Zeitraum 2018 bis 2022 könne deshalb nicht unter Wettbewerbsbedingungen stattfinden, sagt Furrer. Comcom wird deshalb die Konzession im Juni des nächsten Jahres der Swisscom erteilen.

Provider scheuen Mehrkosten

Furrer erklärt sich das nicht vorhandene Interesse mit den Kosten für die aufwändige Infrastruktur. Für die Grundversorgung müssen Provider etwa Dienste für Menschen mit einer Hörbehinderung bereitsstellen. Verbraucher müssen auch in weit entlegenen Gegenden, etwa auf einer Berghütte, telefonieren und surfen können.

Der Vorteil sei ein grosser Image-Gewinn, der seinen Preis habe, erklärte Furrer. Swisscom verfügt über ein stark ausgebautes Netz und treibt den Ausbau weiter voran, um mit dem Mitbewerb Schritt halten zu können.

Für Swisscom sei der Mehraufwand für die Grundversorgung geringer als bei anderen Providern, sagte Furrer. Er taxiert die Mehrkosten für Swisscom auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

Provider Sunrise bemängelt Rechtsunsicherheit

Sunrise wollte verzichtete auf den Wettbewerb wegen der aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt.

Diese Rechtsunsicherheit basiere in erster Linie darauf, dass der Bundesrat möglicherweise die Technologieneutralität beim Netzzugang erst in der für September 2017 angekündigten Revision des Fernmeldegesetzes aufnehmen werde.

Nur Swisscom sei in der Lage den Auftrag des Bundes zu erfüllen

Sunrise argumentiert weiter, dass Bewerber für die Grundversorgung auf die Mitbenützung der Festnetzinfrastruktur von Swisscom angewiesen seien, da die Grundversorgung bereits heute und künftig erst recht über glasfaserbasierte, beziehungsweise hybride Netze aus Kupfer- und Glasfaserleitungen erbracht werde, schreibt Sunrise in seiner Stellungnahme.

Da an den geltenden Rahmenbedingungen keine Änderungen vorgenommen würden, sei lediglich Swisscom in der Lage den Grundversorgungsauftrag auf betriebswirtschaftliche Weise zu erbringen. Diese aus Sicht des Wettbewerbs unbefriedigende Ausgangslage hätten eine Ausschreibung, respektive einen Kriterienwettbewerb im Bereich der Grundversorgung obsolet gemacht, schliesst Sunrise.

"Sunrise kam nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass sie sich unter den geltenden Rahmenbedingungen nicht in der Lage sieht, an der Bewerbung für die anstehende Grundversorgungskonzession teilzunehmen", teilte das Unternehmen weiter mit.

Salt hielt Chancen für gering

Provider Salt sagt: "Salt hat sich deshalb für die GV-Konzession nicht beworben, weil mit dem neuen Aktionariat der Fokus der Unternehmung gegenwärtig auf dem operativen Geschäft zu liegen kommt. Zudem schätzen wir die Möglichkeit des Zuschlags der GV-Konzession an einen ausschliesslich in der Mobiltelefonie tätigen Anbieter als eher gering ein."

UPC verzichtete, da sich die Leistungserbringung im Rahmen der Grundversorgungskonzession flächendeckend auf die gesamte Schweiz bezieht, wie UPC auf Anfrage mitteilt. Aktuell verfüge UPC zwar mit 500 Mbit/s über das schnellste Netz, jedoch nicht über eine 100-prozentige Netzabdeckung in der Schweiz.

Das Comcom vergibt die GV-Konzession normalerweise nach einer Ausschreibung. Falls jedoch absehbar sei, dass sich nicht mehrere Provider dafür interessieren oder dafür in Frage kommen, kann die Comcom diese Konzession gemäss Artikel 14 des Fernmeldegesetzes auch ohne Ausschreibung an einen geeigneten Anbieter vergeben. Dieser Fall sei eingetreten, teilte die Kommission weiter mit.

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