Zweckentfremdung von Daten

Fundbüros greifen auf Büpf-Daten zu

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Die Gegner des Überwachungsgesetzes Büpf warnten: Es bestehe die Gefahr, dass die von den Behörden erfassten Daten nicht wie versprochen nur für die Strafverfolgung verwendet werden. Eine Recherche vom Schweizer Radio und Fernsehen zeigt nun, dass dies bereits der Fall ist.

Quelle: Yuri Arcurs Photography
Quelle: Yuri Arcurs Photography

Stände- und Nationalrat sprachen sich im März 2016 für die Revision des "Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (Büpf) aus, das Referendum scheiterte im Juli. Die Büpf-Gegner warnten im Vorfeld vor dem Gesetz. Der Chaos Computer Club etwa wies wiederholt auf das hohe Missbrauchspotenzial von zentralen Datensammlungen hin. Eine Recherche von SRF zeigt nun, dass die im Rahmen des Büpf erhobenen Daten bereits ohne Rechtsgrundlage genutzt werden.

"Einige wenige Gemeinden aus den Kantonen Zürich und Aargau haben Zugriff auf Daten, die laut Gesetz gespeichert werden müssen", schreibt SRF. Fundbüros der Städte Zürich und Baden sowie die Gemeinde Schlieren könnten die Daten gegen eine Bezahlung von "ein paar Franken" abfragen. Auch die Stadt Aarau nutze das System, auch wenn sie das auf Anfrage verneine, schreibt SRF weiter.

Fundbüro Zürich ist grösster Kunde

Die Fundbüros sollen Anfragen an die Datenbanken der Schweizer Mobilfunkanbieter stellen können. Sie tun das, um die Eigentümer von verlorenen Mobiltelefonen zu finden. Das System betreibe der Dienst ÜPF, die Überwachungsbehörde im eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.

Der grösste Kunde sind laut SRF die städtischen Verkehrsbetriebe (VBZ) und die Stadtpolizei, die das Fundbüro der Stadt Zürich betreiben. VBZ-Sprecherin Daniela Tobler bestätige die Nutzung. Die VBZ würden pro Monat 200 bis 250 Auskünfte verlangen. Alle Mitarbeiter hätten Zugang zum System. Die Ermächtigung zur Nutzung habe die VBZ von der Stadtpolizei, schreibt SRF.

Fehlende rechtliche Grundlage

"Solche Auskünfte brauchen gemäss Büpf zwar keine richterliche Genehmigung – dennoch dient das Überwachungsgesetz primär der Aufklärung von Straftaten", heisst es im Artikel. Weder im Büpf noch in der Verordnung zum Büpf gebe es eine rechtliche Grundlage für solche Auskünfte, sagt Martin Steiger, Rechtsanwalt und Sprecher der Digitalen Gesellschaft. "Die Daten werden sowieso gespeichert und verfügbar gemacht, also nutzen wir sie auch", laute wohl die Logik, sagt Steiger.

Der Dienst ÜPF sieht das anders. Er sagt gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen, dass es bei den "Telefonbuch-Auskünften" nicht um Überwachung gehe. Sie seien darum nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.

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