Standortbestimmung

Finanzdepartement muss Open-Source-Strategie prüfen

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Der Bundesrat hat seine Open-Source-Software-Strategie überprüft. Grund waren die Postulate zweier Nationalräte. Die Strategie besteht seit über zehn Jahren.

(Quelle: Fotolia)
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Seit dem 15. März 2005 gibt es sie, die Open-Source-Software-Strategie (OSS) der Bundesverwaltung. Die Strategie sieht vor, dass sich Open-Source-Software in der Bundesverwaltung zu einer gleichwertigen Alternative zu lizenzierter Software entwickelt.

SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher wollte wissen, wie es um dieses Ziel steht. Am 19. Juni 2014 reichte sie das Postulat 14.3532 ein. "Open Source in der Bundesverwaltung. Standortbestimmung und Ausblick" lautete der Titel des Postulats.

Der Bundesrat sollte demnach aufzeigen, was die OSS-Strategie bisher erreicht hat und wo noch Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat nahm das Postulat am 20. August 2014 an.

Bundesverwaltung nutzt Open Source im richtigen Ausmass

Jetzt, knapp drei Jahre später, ist der Bericht dazu fertig. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Bundesverwaltung Open-Source-Software im richtigen Ausmass einsetzt. Open-Source-Software und proprietäre Produkte würden nach den Vorgaben des ISB und BBL heute gleich behandelt, heisst es im Bericht.

Einzig die Teilstrategie zu Open-Source-Software sei nicht mehr aktuell. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes soll diese Teilstrategie ausser Kraft setzen und bis 2018 eine neue Version erarbeiten.

Finanzdepartement muss Strategie bis 2018 aktualisieren

Der Bundesrat beauftragte ausserdem das Eidgenössische Finanzdepartement, die Open-Source-Software-Strategie den heutigen Gegebenheiten bis spätestens 2018 anzupassen.

Grüne-Nationalrat Balthasar Glättli reichte 2014 ebenfalls ein Postulat zur Open-Source-Strategie ein. Seines trug den Titel "Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?"

Kostenloser Vertrieb von Open Source ist noch nicht geregelt

Glättli wollte wissen, ob das Finanzhaushaltsgesetz dem Bund explizit erlaube, Quellcodes freizugeben. Der Bundesrat schreibt in dem Bericht dazu allerdings, dass der Bedarf, Quellcodes freizugeben, in der Bundesverwaltung gering sei.

In Artikel 41 f. des Gesetzes sei der kommerzielle Vertrieb von Open-Source-Software genügend geregelt. Unklar sei allerdings, ob die kostenlose Freigabe von Open-Source-Software gesetzlich geregelt werden müsse.

Der Bundesrat beauftragte deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, die offenen Rechtsfragen gemeinsam abzuklären.

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