Bund entschärft Verordnung

Offene WLAN-Hotspots sollen möglich bleiben

Uhr

Der Bund wolle offene WLAN-Hotspots verbieten, hiess es im April. So weit werde es wohl doch nicht kommen, schreibt nun der Tagesanzeiger.

(Source: lassedesignen / Fotolia.com)
(Source: lassedesignen / Fotolia.com)

Die Basler Zeitung berichtete im April über die Verordnung zum revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Verordnung sehe vor, dass Telekommunikationsanbieter den Behörden auf Anfrage persönliche Daten von WLAN-Nutzern melden müssen. Das hätte einen offenen Internetzugang in Schweizer Bars, Restaurants und Cafés verunmöglicht.

Laut Tagesanzeiger kommt es nun aber nicht so weit. Die entsprechende Bestimmung in der Verordnung sei entschärft worden, bestätigt Nils Güggi vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) auf Anfrage der Zeitung.

Die neue Regelung sehe zwar immer noch vor, dass sich Nutzer von öffentlichen WLANs identifizieren müssen. Aber nur noch, wenn das Netz von einem professionellen Anbieter betrieben werde. "Erfasst ist also das öffentliche WLAN der SBB, das von der Swisscom betrieben wird, nicht aber jenes, das der Betreiber des Cafés um die Ecke selber eingerichtet hat", heisst es im Artikel.

Wer sich über einen professionellen Anbieter mit dem Internet verbinde, müsse sich mittels Mobiltelefon, Kreditkarte, Flugticket oder Zimmernummer identifizieren. Wo die Trennlinie zwischen professionellen WLAN-Betreibern und allen anderen verlaufe, sei noch nicht klar, schreibt der Tagesanzeiger.

Tags
Webcode
DPF8_53190