Für Drittanbieter-Entwicklungen

SAP lockert Lizenzbestimmungen

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Die deutschsprachige SAP-Anwendergruppe erzielte mit SAP eine Neuregelung der Lizenzbestimmungen für Drittanbieter-Entwicklungen. Die Einigung soll klare Verhältnisse schaffen und SAP-Kunden mehr Rechtssicherheit bieten.

(Source: Gunnar Assmy / Fotolia.com)
(Source: Gunnar Assmy / Fotolia.com)

Die deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) hat sich mit SAP darauf geeinigt, die Lizenzbestimmungen für Drittanbieter-Entwicklungen zu lockern. Anwender könnten Lösungen nun lizenzfrei in SAP-Software integrieren, sofern sie ohne die SAP-Plattform Netweaver auskommen. Dies treffe etwa auf mobile Anwendungen und Scanner zu, teilt die DSAG mit.

Für Anpassungen entfallen Lizenzgebühren

Die beiden Parteien hätten zudem vereinbart, dass die Lizenzgebühren für kundenspezifische Reports entfallen, wie es in der Mitteilung heisst. Auch beim Einsatz der SAP-Netweaver-Plattform verlange SAP keine Lizenzgebühren mehr, wenn Drittanbieter lediglich den bestehenden Quellcode der SAP-Software oder Metadaten verändern.

SAP-Software liesse sich nun lizenzfrei verbessern und anpassen, heisst es weiter. Erweitern Drittanbieter die Software jedoch um neue Funktionen, verlangt SAP weiterhin Lizenzgebühren.

Einigung soll Rechtssicherheit erhöhen

Vor der Einigung zwischen der DSAG und SAP waren die Regelungen laut Mitteilung teilweise unvollständig, missverständlich oder ungenau. Nun hätten die beiden Parteien weitgehend klargestellt, unter welchen Bedingungen Lizenzgebühren für kundeneigene Entwicklungen wie etwa Add-ons anfallen.

Die Einigung habe für die Kunden von SAP klare Verhältnisse darüber geschaffen, wofür Lizenzen bei den Drittanbieter-Szenarien anfallen und wofür nicht, schreibt Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support. Die Regelung solle Streitfälle klären und die Rechtssicherheit der Kunden gegenüber SAP erhöhen. Die Anwendergruppe erhofft sich von diesem Schritt, dass SAP seine Lizenzpolitik weiter zugunsten der Anwender liberalisiert.

Regelung von indirekter Nutzung steht auf der Agenda

Als nächstes will die DSAG eine klare Regelung für die umstrittene indirekte Nutzung von SAP-Software schaffen. SAP verlangt Lizenzgebühren, wenn andere Programme auf SAP-Systeme zugreifen, um Daten zu tauschen. Dies tangiere die zukünftigen Fähigkeiten von SAP-Lösungen im Bereich des Internet der Dinge, erklärt Oczko und ergänzt: "Die bisherigen Ankündigungen der SAP dazu reichen aus Sicht der DSAG noch nicht ganz aus, um allen Kunden die für sie besten Perspektiven zu eröffnen."

Anfang Jahr hatte der Walldorfer Software-Konzern einen ehemaligen Partner wegen indirekter Nutzung eines SAP-ERP-Systems verklagt. Der Londoner Getränkehersteller Diageo verlor vor Gericht, weil er Salesforce-Nutzern erlaubt hatte, auf Daten zuzugreifen, die in SAP gespeichert waren, wie silicon.de berichtete. Der Rechtsstreit habe viele Kunden von SAP verunsichert, teilte Oczko gegenüber silicon.de mit.

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