Kolumne

Bitcoin, Blockchain & Steuern

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Wo der Pflug hingeht, da geht auch der Zehnt hin. Was bereits dieses alte deutsche Sprichwort verlässlich verkündet, gilt auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen (Altcoins). Diese unterliegen in der Schweiz der Vermögens- und allenfalls auch der Einkommenssteuer, trotz Bewertungsproblemen.

Das Jahresende naht und damit auch die Unsicherheit über den steuerlichen Wert von Kryptowährungen. Zur Frage, wie man digitale Währungen steuerlich behandeln soll, hatte sich bereits die Schweizerische Steuerkonferenz in einer nicht veröffentlichten Empfehlung vom 22. März 2016 geäussert. Demnach sind digitale Währungen bei in der Schweiz steuerpflichtigen natürlichen Personen wie herkömmliche Fremdwährungen zu behandeln. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhebt daher jährlich den für die Vermögenssteuer massgebenden Wert seit Ende 2015.

Weil bei Kryptowährungen kein global einheitlicher Wechselkurs existiert, hat die ESTV einen Durchschnittswert berechnet, basierend auf dem arithmetischen Mittel mehrerer Handelsplätze. So beträgt beispielsweise der steuerliche Wert für 1 Bitcoin seit dem 31. Dezember 2016 gerundet 978 Franken.

Aufgrund der DNA des Bitcoins und der Altcoins – der blockchainbasierten Technologie – handelt es sich dabei nicht um klassische Devisenhandelsplätze. Es ist geradezu charakteristisch für diese weltweiten dezentralen Zahlungssysteme, deren Überweisungen von einem Zusammenschluss von Rechnern über das Web mit spezieller Peer-to-Peer-Software ausgeführt wird, dass keine zentralen Abwicklungsstellen des herkömmlichen Bankensystems mehr erforderlich sind.

Der steuerliche Wert für 1 Bitcoin beträgt seit dem 31. Dezember 2016 gerundet 978 Franken.

Dies führt zu Bewertungsungenauigkeiten, wenn ein allgemeingültiger steuerlicher Wert per Stichtag zu ermitteln ist, da weltweit tausende Handelsplätze existieren und die durchschnittliche Preisermittlung anhand einiger weniger Handelsplattformen dem System nicht gerecht werden kann. Umso mehr, als die ESTV nicht offenlegt, welche Plattformen für die Wertbestimmung ausgewählt wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl der Bitcoin wie auch die anderen Kryptowährungen oftmals über eine hohe Volatilität innerhalb eines einzigen Tages aufweisen, was Schwierigkeiten bereits bei der Ermittlung eines offiziellen Tageschlusskurses nach sich zieht.

Aufgrund dieser Eigenheiten berechnet die ESTV den Wert des Bitcoins nicht über einzelne Handelsplätze, sondern anhand breiter abgestützter Plattformen, während über Investing.com offenbar auch gängige Börsen mitberücksichtigt werden. Ob dies für eine ausreichende Durchschnittsbewertung ausreicht, ist fraglich.

Die ESTV berechnet den Wert nicht über einzelne Handelsplätze, sondern anhand breiter abgestützter Plattformen.

Es versteht sich von selbst, dass sich die bereits den Bitcoins zugrundeliegende Bewertungsproblematik mit den Altcoins zusätzlich massgeblich verschärft, existieren doch unter der aktuellen Anzahl von rund 3000 mehrere hundert alternative Kryptowährungen, die zurzeit gehandelt werden

Die Bewertungsthematik digitaler Währungen beschäftigt uns daher nicht nur im Jahr 2017, sondern wird uns voraussichtlich auch die nächsten paar Jahre regelmässig zur Advents- und Weihnachtszeit begleiten, wie Glühwein, Guetzli und Lebkuchen.

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