Ausbau von 5G

Ständeratskommission für höhere Grenzwerte beim Mobilfunk

Uhr

Die Ständeratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich für höhere Strahlungs-Grenzwerte bei Mobilfunkmasten ausgesprochen. Die Abstimmung fiel sehr knapp aus. Die minimale Internetgeschwindigkeit soll angehoben werden.

(Source: lassedesignen / Fotolia.com)
(Source: lassedesignen / Fotolia.com)

In der Sitzung am Montag hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen für höhere Strahlungs-Grenzwerte bei Mobilfunkmasten ausgesprochen. Mit 7 zu 6 Stimmen nahm die Kommission die Motion "Kollaps der Mobilfunknetze verhindern und Anschluss an Digitalisierung sicherstellen" an, wie die Parlamentsdienste mitteilen.

Die Motion fordert den Bundesrat dazu auf, die "Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (NISV) zu überarbeiten. Vor allem die Grenzwerte sollen angehoben werden.

Dies ist die Voraussetzung, damit die bestehenden Funkmasten für den Ausbau auf die 5G-Technologie weitergenutzt werden können. Bei gleichbleibenden Grenzwerten müssten zahlreiche neue Masten hinzugefügt werden. Zudem würden die aktuellen Funkmasten schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze operieren, was durch den stetig steigenden Datenverkehr noch verschärft werde, so die Begründung der Motion weiter.

Die Auswirkungen der höheren Strahlenbelastung für die Gesundheit sind umstritten. Die Werte in der Schweiz liegen jedoch deutlich unter den Grenzwerten im EU-Raum. Gemäss der Motion drohe die Schweiz, den Anschluss zu verlieren.

Mehr Internetgeschwindigkeit in der Grundversorgung

Weniger Kontrovers war die Abstimmung zur Motion: "Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde". Mit 6 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen und keiner Gegenstimme sprach sich die Kommission für die Motion aus. Der bisherige Wert von 3 Megabit pro Sekunde reiche nicht mehr aus, fand die Kommission. Vor allem ländliche Gebiete sollen nicht abgehängt werden.

Keine Zustimmung fand hingegen eine Motion von Nationalrat Jean-Paul Gschwind. Mit 11 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission gegen eine steuerliche Förderung des Hochbreitband-Ausbaus in Randregionen aus. Die Kommission war der Ansicht, dass die Förderung ein zu hoher administrativer Aufwand wäre. Ausserdem könnten bereits geplante Investitionen, in Hoffnung auf Steuervorteile, verschoben werden. Die Kommission schloss sich damit der Argumentation des Bundesrats an.

Webcode
DPF8_78492