Souveränität

Der Bund begründet seinen Cloud-Vertrag

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von Rodolphe Koller und Übersetzung: Saray-Lien Keser, ml

Nach dem Aufschrei gegen den Cloud-Vertrag des Bundes mit fünf ausländischen Dienstleistern bekräftigte der Bundeskanzler, dass die Verwaltung diese Dienste unter Einhaltung des Datenschutzes nutzen wird. Er betonte, dass es sich hierbei um eine gesonderte Frage handele, liess aber auch die Tür für die Nutzung einer von einem privaten Konsortium entwickelten souveränen Cloud offen.

(Source: Pei Lin - Fotolia)
(Source: Pei Lin - Fotolia)

Auf eine parlamentarische Anfrage hin erläuterte der Bundeskanzler den Entscheid des Bundesrates, für die Bundesverwaltung Cloud-Dienste von ausländischen Anbietern zu nutzen. Die Ankündigung zu Beginn des Sommers, dass IBM, AWS, Oracle, Azure und Alibaba den Zuschlag für die 110 Millionen Franken teure Ausschreibung erhalten hatten, löste in der Presse und in den sozialen Netzwerken einen Protest aus. Dieser wurde vom Westschweizer Hoster Infomaniak angeführt, woraufhin sich zahlreiche Persönlichkeiten aus der Westschweiz anschlossen. Die Kritik konzentrierte sich auf die Anforderungen der Ausschreibung, die de facto Schweizer Anbieter ausschloss und auch auf den Verzicht des Bundes auf das Projekt einer Swiss Cloud und ganz allgemein auf einen "Angriff auf die digitale Souveränität der Schweiz".

In seiner Antwort auf eine entsprechende Frage von Nationalrätin Isabelle Moret betont Bundeskanzler Walter Thurnherr zunächst, dass die Nutzung von Public-Cloud-Diensten durch den Bund Teil seiner Strategie ist und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erfolgt: "Die Bundesverwaltung ist verpflichtet, Daten zu schützen und die Vertraulichkeitsverpflichtungen zu gewährleisten. Vor der Inanspruchnahme der Dienste einer öffentlichen Cloud ist es daher zwingend erforderlich, eine spezifische Risikoanalyse durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden können".

Die Bundeskanzler betont auch, dass die fragliche Ausschreibung nichts mit dem Projekt der Entwicklung einer souveränen "Swiss Cloud" zu tun hat. Nach der Prüfung einer solchen Struktur kam der Bundesrat Ende 2020 zum Schluss, dass "ihre Notwendigkeit in Form einer eigenständigen Infrastruktur und als Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft nicht erwiesen ist".

Obwohl die Frage nach einer hoheitlichen Cloud des Bundes ausgeschlossen scheint, steht Thurnherr der Nutzung eines solchen Angebots offen gegenüber: "Sollte in Zukunft ein privates Konsortium eine Swiss Cloud anbieten, die den erhöhten Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz entspricht, wäre dies eine zusätzliche Sourcing-Option, die bereits in der Cloud-Strategie der Bundesverwaltung verankert ist".

Übrigens: Der jährliche Beschaffungsbericht des Bundes zeigt für das Jahr 2020, insgesamt 1,4 Milliarden Franken, die in die IT geschlossen sind. Welche Departements dabei am meisten Ausgaben hatten, erfahren Sie hier.

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