Kapo Zürich warnt vor Phishing

Cyberkriminelle wollen mit angeblichen Flugverspätungen Kasse machen

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von René Jaun und tme

Ist ein Flug verspätet, haben Reisende mitunter Anspruch auf eine Entschädigung. Doch wenn sich TAP Air Portugal per E-Mail meldet, stecken möglicherweise Cyberkriminelle mit Phishing-Absichten dahinter. Die Kapo Zürich empfiehlt, die Mail zu ignorieren.

Über den Wolken: eine A330 der Airline TAP Air Portugal. (Source: tapairportugal.com)
Über den Wolken: eine A330 der Airline TAP Air Portugal. (Source: tapairportugal.com)

Im Namen der Fluggesellschaft TAP Air Portugal begeben sich Cyberkriminelle aktuell auf Opferfang. In ihren E-Mails versprechen sie eine finanzielle Entschädigung der Airline für einen verspäteten Flug, wie die Kapo Zürich in einer Warnung ausführt. Geld soll es demnach aber nur geben, wenn ein Formular binnen 48 Stunden ausgefüllt werde. Damit erzeugten die Cybergauner zusätzlichen Druck, erklärt die Kapo Zürich.

Alles nur Phishing

Der Link in der E-Mail führt auf eine gefälschte Website, auf der die Opfer durch eine vermeintliche Registrierung geführt werden. Dabei fragen die Kriminellen unter anderem auch die Kreditkartendaten und den entsprechenden Sicherheitscode ab, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu umgehen. So kommen die Betrüger nicht nur an die Daten, sondern womöglich auch an das Geld ihrer Opfer.

Die Ratschläge der Polizei sind einfach:

  • Ignorieren Sie das E-Mail.

  • Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS, etc. oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können. Greifen Sie nur über die offiziellen Websites auf die entsprechende Login-Funktion zu.

  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.

Übrigens: Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht, zumindest bei Flügen innerhalb der meisten europäischen Länder, ab einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden. Wie die Stiftung für Konsumentenschutz ergänzt, stellen sich jedoch Schweizerische Airlines auf den Standpunkt, dass das Europäische Gerichtsurteil, auf dem diese Entschädigungsregeln basieren, in der Schweiz nicht gelte.

Auch Nutzerinnen und Nutzer der Buchungsplattform Booking.com nahmen Cyberkriminelle unlängst ins Visier. Mehr dazu lesen Sie hier.

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