Bundesrat will keine zusätzliche Massnahmen

Menschen mit Behinderungen profitieren von der Digitalisierung - aber längst nicht alle

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von René Jaun und msc

Die Digitalisierung in der Berufswelt betrifft auch Menschen mit Behinderungen. Nicht alle von ihnen können davon profitieren. Der Bundesrat plädiert für gute Rahmenbedingungen und für verantwortungsvoll handelnde Arbeitgeber. Zusätzliche Massnahmen will er aber nicht ergreifen.

(Source: elypse - stock.adobe.com)
(Source: elypse - stock.adobe.com)

Vom technologischen Wandel ist die ganze Gesellschaft betroffen. Für Menschen mit Behinderungen bringt die Digitalisierung zusätzliche Chancen und Herausforderungen mit sich. Diese sind jedoch ungleich verteilt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht. Darin hat er untersucht, wie sich der technologische und ökonomische Wandel der Arbeitswelt auf Menschen mit Behinderungen auswirkt.

Laut dem Bericht (PDF) dürften in erster Linie jene Menschen mit Behinderungen vom technologischen Fortschritt in der Arbeitswelt profitieren, die "über gute berufliche Qualifikationen verfügen, assistierende Technologien nutzen können und über ein unterstützendes Umfeld verfügen".

Für Personen mit Behinderungen, die im fortgesetzten Erwerbsalter sind, Lücken und Brüche in der Erwerbsbiografie aufweisen oder über geringe Qualifikationen und Grundkompetenzen verfügen, dürfte es dagegen schwieriger werden, sich in der Arbeitswelt zu behaupten.

Arbeitgeber sind gefordert

Von grosser Bedeutung seien gute Rahmenbedingungen, die die berufliche Inklusion fördern und bestehende Barrieren abbauen, findet der Bundesrat. Prioritär sei es, einen chancengerechten Zugang zu einem durchlässigen Bildungssystem zu gewährleisten. Dazu gehöre der Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und zu Strukturen, die lebenslanges Lernen ermöglichen und fördern. Als wichtig sieht die Exekutive auch an, dass Menschen mit Behinderungen die technischen Hilfsmittel und die personelle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre Fähigkeiten auszuschöpfen und weiterzuentwickeln.

Der Bundesrat sieht aber auch Unternehmen und Arbeitgeber in der Pflicht. Es sei wichtig, dass sie ihre soziale und volkswirtschaftliche Verantwortung wahrnehmen und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der digitalen Entwicklung erleichterten, schreibt er in der Mitteilung und fügt hinzu: "Mit einer inklusive Unternehmens- und Betriebskultur, flexiblen und individuell anpassbaren Arbeitsbedingungen und einer barrierefreien IKT-Umgebung können Unternehmen die Potenziale von Menschen mit Behinderungen optimal nutzen."

Keine zusätzlichen Massnahmen

In der Mitteilung verweist der Bundesrat auf bereits laufende Bemühungen zur Schaffung besserer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Behindertenpolitik des Bundesrats 2023-26 mit einer darin enthaltenen Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes, und seine Botschaft zur Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik für die Jahre 2025 bis 2028, in der er sich für Digitalisierung und Chancengleichheit ausspricht.

Die bestehenden Strukturen und laufenden Bestrebungen reichten aus, um die Rahmenbedingungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und den künftigen Herausforderungen anzupassen, findet der Bundesrat. Deshalb spricht er sich gegen zusätzliche Massnahmen aus. Im Bericht fügt er hinzu, es sei sinnvoll, den technologische und wirtschaftliche Wandel und seine sozialen Auswirkungen seitens Politik, Verwaltung und Forschung weiterhin aufmerksam zu verfolgen, um allfällige negative Folgen frühzeitig zu erkennen und Gegensteuer zu geben.

Die Digitalisierung baut nicht nur Barrieren ab. Sie birgt auch die Gefahr, Menschen auszugrenzen. Betroffen davon sind jene, denen es an digitalen Grundkompetenzen fehlt. Welche Kompetenzen das sind und wie Ausgrenzung durch Digitalisierung vermieden werden kann, erfahren Sie hier.

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