Bundesrat lehnt zusätzliche Massnahmen gegen kriminelle Hacker ab
Der Bundesrat spricht sich gegen eine Verschärfung der Massnahmen im Kampf gegen kriminelle Hacker aus. Das Geldwäschereigesetz soll ausreichen, um beispielsweise Risiken im Bereich der Kryptowährungen einzudämmen.

Kriminelle Hackerbanden finanzieren sich häufig durch Kryptowährungen. Um ihnen den Geldhahn zuzudrehen, fordern Nationalrätinnen und Nationalräte aller sechs Fraktionen nun eine Regulierung im Bereich der Kryptowährungen, wie "Watson.ch" berichtet. Der Bundesrat lehnt diese Forderung jedoch ab. Im Geldwäschereigesetz und der dazugehörigen Verordnung habe man bereits Massnahmen getroffen, um Risiken im Bereich einzudämmen. Auf eine Motion von SVP-Nationalrat Roger Nordmann reagiert der Bundesrat mit der Antwort, die Bestimmungen des Finanzmarktrechts würden in der Schweiz grundsätzlich ungeachtet der verwendeten Technologie gelten.
Laut "Watson" schreibt die Geldwäschereiverordnung den Finanzintermediären vor, bei "grenzüberschreitenden Geldüberweisungen Angaben zur Auftraggeberin oder zum Auftraggeber und zur begünstigten Person zu machen." Nach Angaben der Finma gelte das ebenfalls für jegliche Überweisungen von Kryptowährungen. Der Bundesrat gibt ausserdem an, dass die grösste Herausforderung die Umsetzung des Standards auf internationaler Ebene sei, nicht dessen Revision.
Nordmann sieht darin jedoch ein Problem. Wie er in der Motion fordert, soll der Bundesrat ein Verbot für Banken und Finanzinstitute aussprechen, Transaktionen mit Kryptowährungen durchzuführen, "bei denen die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person nicht sichergestellt ist." Dieses Verbot solle auch für die ausländischen Tochterunternehmen von Instituten gelten, die ihren Sitz in der Schweiz hätten sowie für Anbieter von Kryptowährungen, die im Ausland ansässig seien oder deren Sitz nicht bekannt oder bestimmbar sei.
Übrigens: Hacker attackierten kürzlich den Elektronikhändler Media Markt und forderten 50 Millionen US-Dollar Lösegeld. Mehr zu dem Vorfall lesen Sie hier.
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