Sunrise-Beschwerde von Gericht abgewiesen
Die Anfang Jahr von Sunrise angestrengte Beschwerde, gegen die Nutzungspreise von Kabelschächten der Swisscom, wurde abgewiesen.
Sunrise hatte sich Anfang Jahr über die Berechnungsmethoden für die Netzinfrastruktur von Swisscom beschwert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde nun in einem fast hundertseitigen Urteil abgewiesen.
Aus dem Urteil geht hervor, dass die Preise für die Mitbenutzung der Kabelschächte so berechnet werden können, als ob das Kanalisationsnetz heute neu gebaut werden müsste. Sunrise wollte, dass lediglich der Restwert der Anlagen berücksichtigt werde. Gemäss Sunrise führt die Verwendung von Neubaukosten zu überhöhten Zugangspreisen und zu, aus Sunrise-Sicht, hohen Gewinnen für die Swisscom, die nicht gerechtfertigt seien. Denn Swisscom hatte ihre Infrastruktur bereits vor Jahrzehnten errichtet.
"Einmal mehr wird verhindert, gleich lange Spiesse für die Wettbewerber im Telekommarkt zu schaffen", kommentierte Sunrise das Urteil gegenüber verschiedenen Medien.
Die OST sagt, wie viel KI die Cyberabwehr braucht
Die Redaktion macht Winterpause
OST lanciert neue Bachelorvertiefung AI Augmentation
Update: Bytedance besiegelt Tiktok-Abspaltung in den USA
Universität Genf löst Informatikzentrum auf und schafft KI-Plattform
Update: Bund schliesst Einführung von Microsoft 365 ab
Herrchen und Frauchen sind nicht eingeladen
Gespenstische Cyberkriminelle kapern Whatsapp-Accounts
Insolvenzen in der IT-Branche steigen 2025 um 73 Prozent