Mit grosser Mehrheit

Update: EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur

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von René Jaun und Sara Meier und msc

Die Europäische Kommission will ein Recht auf Reparatur einführen. Das Ziel ist, dass Endverbraucher ihre Smartphones und Laptops länger nutzen können. Am 23. April 2024 nahm das EU-Parlament das Vorhaben mit einer grossen Mehrheit an.

(Source: donatas1205 / Fotolia.com)
(Source: donatas1205 / Fotolia.com)

Update vom 25.04.2024: Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten am 23. April 2024 mit einer grossen Mehrheit für das Recht auf Reparatur. Das Parlament nahm die Richtlinie mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen an, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die EU will gewährleisten, dass elektronische Produkte wie Smartphones und Laptops länger genutzt werden, wodurch Abfallmengen reduziert werden können. "Reparaturen werden dadurch nicht nur einfacher und kostengünstiger, sondern auch eine attraktive Alternative zum Neukauf teurer Produkte", zitiert das EU-Parlament den deutschen Berichterstatter René Repasi. 

Nutzende sollen sich direkt bei den Herstellern melden können, wenn sie Mängel an erworbenen Produkten feststellen. Mit der neuen Regelung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst nach dem Ablauf der gesetzlichen Garantie das Recht haben, gängige Haushaltsprodukte reparieren zu lassen, solange das EU-Recht die Geräte als technisch reparierbar einstuft. Nach einer Reparatur soll es eine Garantie von einem Jahr auf das Produkt geben. 

Die EU-Staaten müssen der Regelung noch zustimmen, was aber wohl nur Formsache sein dürfte. Danach haben die Staaten zwei Jahre lang Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

Originalmeldung vom 12.03.2020:

Dieser Vorschlag der EU frustriert die Tech-Industrie

Hersteller von Handys, Tablets und Laptops sollen ihre Geräte künftig so bauen müssen, dass sich deren Einzelteile leichter ersetzen lassen. So sieht es ein Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission vor, berichtet das Portal "Onlinehaendler-News.de".

Derzeit lassen sich viele Gadgets nur schwer oder gar nicht reparieren. Gehen etwa die drahtlosen Airpod-Kopfhörer von Apple kaputt, sind sie nur noch Sondermüll. Ein gesetzlich verankertes Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass Produkte "leichter wiederverwendet und repariert werden können". Ferner soll der Anteil wiederverwertbarer Stoffe in Geräten erhöht und für ausreichend Ersatzkomponenten gesorgt werden.

Derzeit gelangten nur 12 Prozent der Sekundärstoffe und -ressourcen wieder in die Wirtschaft zurück, sagt Frans Timmermans, Kommissar für Klimaschutz gegenüber dem Portal, und spricht von einer linear gestalteten Wirtschaft. Ohne Umstellung auf ein Kreislaufmodell könne die EU ihr Ziel, bis 2050 Emmissionsfrei zu werden, nicht erreichen, ergänzt Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt und Ozeane, gegenüber dem "Guardian".

Gerätehersteller zeigen sich nicht überzeugt von den Plänen. "Eine Verpflichtung, eine Vielfalt von Ersatzteilen für lange Jahre auf Vorrat zu produzieren und einzulagern, dürfte mehr Müll erzeugen als vermeiden", zitiert "Golem" Achim Berg, Chef des deutschen Digitalverbandes Bitkom. Sei die Reparatur teuer und zeitaufwändig, bringe sie dem Kunden zudem nichts. Berg plädiert stattdessen für eine Steuerermässigung auf Reparaturen.

Ob das Gesetz in der EU in Kraft tritt, ist nicht sicher. Sowohl die Staaten wie auch das europäische Parlament müssen ihm noch zustimmen, schreibt der Guardian. Ebenfalls für Gesprächsstoff sorgen EU-Pläne, die Ladekabel von Smartphones zu standardisieren. Erfahren Sie hier, warum sich vor allem Apple gegen den Vorstoss wehrt.

 

Kein Gesetz, aber ein paar Vorstösse in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es derzeit kein Recht auf Reparatur. Vielmehr dürfen Händler im Rahmen der Garantiebestimmungen sich dieses einräumen, wie "SRF" schreibt. Der Händler kann in diesem Fall darauf pochen, ein defektes Gerät nicht zu ersetzen, sondern zu reparieren. Nur wenn die Reparatur mehrmals fehlschlägt, kann der Kunde ein Ersatzgerät oder eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

Die Förderung einer Kreislaufwirtschaft ist auch im Bundeshaus Thema. So reichte etwa Prisca Birrer-Heimo (Sozialdemokratische Fraktion) im Dezember 2019 eine Motion ein. In dieser fordert sie den Bundesrat auf, einen Erlassentwurf vorzulegen. Dieser soll Hersteller verpflichten, Geräte so zu designen und herzustellen, "dass sie reparierbar sind, dass Verschleissteile leicht zugänglich ausgewechselt werden können und die Reparatur allgemein einfach erfolgen kann." Wie leicht ein Gerät repariert werden könne, solle zudem auf der Verpackung ausgewiesen werden. Bisher wurde die Motion noch nicht im Rat behandelt.

In der Antwort auf eine Interpellation von Ständerätin (damals noch Nationalrätin) Adèle Thorens Gourmaz (Grüne Fraktion) vom vergangenen Juni schreibt der Bundesrat, dass das Bundesamt für Umwelt eine Ausweitung des "Grundsatzes der Kreislaufwirtschaft und der erweiterten Produzentenverantwortung auf zusätzliche Sparten von Abfällen, Materialien und Produkten " prüfe.

Thorens Gourmaz bezieht sich in der Interpellation auf neue Vorschriften Frankreichs, die Gerätehersteller verpflichten, "die nachhaltige Entsorgung der Abfälle, die durch die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte entstehen, im Voraus zu finanzieren". Die Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit von Geräten soll für Konsumenten zudem mittels eines "Reparierbarkeitsindexes" klar erkennbar sein.

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