Projektstopp steht im Raum

Bundesverwaltungsgericht nimmt Public-Cloud-Projekt des Bundes erneut unter die Lupe

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von René Jaun und yzu

Das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob es eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das Public-Cloud-Projekt des Bundes gibt. Fehlt diese, fordert ein Beschwerdeführer einen unmittelbaren Projektstopp.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Source: _www.peterruggle.ch)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Source: _www.peterruggle.ch)

Das Vorhaben des Bundes, mit fünf ausländischen Cloudanbietern Verträge abzuschliessen, beschäftigt die Gerichte. Nachdem sich Google vergangenes Jahr bereits beschwert hatte, hat sich nun auch ein einzelner Bürger zunächst an das Bundesverwaltungsgericht, später auch ans Bundesgericht gewandt. Dies berichtet die "Republik", die aus dem Bundesgerichtsurteil vom 28. Juli 2022 zitiert.

 

Demnach hatte sich der nicht namentlich genannte Beschwerdeführer zunächst bei der Bundeskanzlei erkundigt, ob "die vorgesehene Auslagerung von Bundesdaten in amerikanische und chinesische Cloud-Zentren überhaupt eine gesetzliche Grundlage habe", fasst die Republik zusammen. Fehlte eine solche, verlangte er einen sofortigen Stopp der Auslagerung. Darauf antwortete der Bund zwar mit dem Hinweis auf getroffene Datenschutz­folgeabschätzungen und weiterer Abklärungen, beantwortete jedoch die Frage nach der gesetzlichen Grundlage nicht.

 

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Auch das darauf vom Beschwerdeführer angerufene Bundesverwaltungsgericht blieb die Antwort zunächst schuldig. Es stimmte mit der Bundeskanzlei überein, die ausführte, der Bürger sei von der Auslagerung nicht stärker betroffen als andere Personen in der Schweiz und habe darum keine Beschwerdelegitimation.

 

Dieses Argument lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es urteilt, dass sich das Bundesverwaltungsgericht inhaltlich mit der Beschwerde auseinandersetzen müsse. Kein Gehör findet der Kläger vorerst mit der Forderung nach einem sofortigen Stopp des Public-Cloud-Projektes. Denn es gebe "zurzeit keine konkreten Outsourcingprojekte, bei denen schützenswerte Daten nichtberechtigten Dritten offengelegt werden könnten", schreibt das Gericht unter Berufung auf die Bundeskanzlei.

 

Die Forderung nach einem Abbruch des Projektes bleibt jedoch im Raum und würde wieder aktuell, falls das Bundesverwaltungsgericht feststellen sollte, dass eine gesetzliche Grundlage für das Public-Cloud-Projekt nicht vorhanden ist.

 

Ein Blick in interne Dokumente des Bundes offenbarte Anfang Jahr bereits, dass die Behörden auf dem Weg zum Public-Cloud-Projekt mehrere fragwürdige Entscheide gefällt hatten. Welche, erfahren Sie hier.

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