Vermeintliche Wohnorte im Wallis oder Engadin

BACS warnt vor "Alpentätern" auf Kleinanzeigenseiten

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von Dejan Wäckerlin und lha

Sowohl vermeintliche Verkäufer als auch betrügerische Käufer versuchen ihr Gegenüber auf Kleinanzeigenseiten übers Ohr zu hauen. Welche Maschen sie dazu einsetzen und weshalb die Betrüger häufig Wohnorte im Wallis oder Engadin angeben, erklärt das Bundesamt für Cybersicherheit.

(Source: Luminis / Fotolia.com)
(Source: Luminis / Fotolia.com)

In seinem zweiten Wochenrückblick 2024 warnt das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS, ehemals NCSC) vor Kleinanzeigebetrügern. Sowohl hinter vermeintlichen Käufern als auch Verkäufern könnten Gauner stecken. Potenzielle Käufer melden sich häufig auf Kleinanzeigen, ohne an den eigentlichen Artikel interessiert zu sein, wie das BACs mitteilt. Die Betrüger würden aber dennoch auf einen raschen Kaufabschluss drängen. 

Sie behaupteten manchmal, dass sie das Geld für den Kauf bereits bei einer Bank oder einem Transportunternehmen hinterlegt hätten. Als vermeintlichen Beweis würden sie dem Verkäufer auch gefälschte Bankpapiere zustellen. Dies täten sie, um den Verkäufer mittels eines Phishing-Links auf eine gefälschte Seite eines angeblichen Finanzinstituts zu locken. Dort soll das Opfer einen fälligen Betrag an das nicht-existente Institut überweisen. Die Betrüger wollen damit an die Kreditkartendaten des Opfers gelangen, um umgehend eine Transaktion auszulösen.

Eine ähnliche Betrugsmasche beruht auf angeblichen Gebühren, die zum Beispiel den Transport betreffen, und die Betroffene begleichen sollen, wie es weiter heisst. Die Betrüger würden diesen Betrag dem Kaufbetrag hinzufügen, weswegen der Verkäufer dann keine Auslagen habe. Die Opfer sollen diese "Gebühren" häufig in Form von anonymen Bezahlkarten entrichten, wobei der Code der Karte an den angeblichen Käufer übermittelt werden soll. Möchte das Opfer doch aussteigen, würden die Täter ihm oder ihr mit einer Anzeige drohen. Dabei behaupten sie laut BACS, dass der Betrag bereits beim Dienstleister sei und der Kauf nicht mehr gestoppt werden könne. In beiden Fällen könne der Verkäufer seine Ware nicht verkaufen und erleide zudem finanziellen Schaden.

(Source: BACS)

Ein Beispiel, wie der Verkäufer dem Täter angebliche Gebühren übermitteln soll. (Source: BACS)

Angeblicher Verkäufer erhält Geld, liefert aber Ware nicht

Auch betrügerische Verkäufer tummeln sich auf Kleinanzeigenseiten. Sie schalten legitim aussehende Anzeigen hoch und übermitteln potenziellen Opfern gar ID-Kopien, um ihr Vertrauen weiter zu gewinnen. Gehe das Opfer auf das Angebot ein, handelt der Betrüger die Lieferung der Waren mit dem Betroffenen aus, was auch die Bezahlung umfasst. Der Kriminelle möchte das Geld vor der Lieferung haben. Dafür gibt stellt er laut BACS mehrere Zahlungsoptionen zur Verfügung, beispielsweise IBAN oder auch Online-Zahlungsmethoden. Hinter dem angeblichen Verkäufer befänden sich aber sogenannte "Money Mules", die das Geld weiterleiten. Auch gehackte Konten kämen hier zum Einsatz. Das Opfer verliert am Ende das Geld und erhält die Ware nicht.

Sowohl für Verkäufer wie Käufer ist es gemäss Wochenrückblick am einfachsten und sichersten, die Ware direkt zu übergeben und zu bezahlen. Betrüger müssten in diesem Fall die Transaktion absagen. Um eine direkte Übergabe so unattraktiv wie möglich zu machen, geben Betrüger häufig abgelegene Wohnorte an. Das BACS bezeichnet Betrüger, die auf diese Masche setzen als "Alpentäter", da sie gerne Engadiner Bergdörfer oder Walliser Seitentäler als Wohnorte angeben.

Empfehlungen

Das BACS empfiehlt für sicheres Ein- und Verkaufen auf Kleinanzeigenseiten:

  • Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nie an, wenn Sie eigentlich Geld erhalten sollten.
  • Transportdienstleister oder Gebühren müssen nie mit Bezahlkarten mit Code via E-Mail bezahlt werden.
  • Beim Verdacht auf betrügerische Absichten des Verkäufers oder der Verkäuferin stoppen Sie sofort die Kommunikation und ignorieren Sie zukünftige E-Mails.
  • Haben Sie die Kreditkartendaten bereits angegeben, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Kreditkartendienstleister und lassen Sie die Karte sperren.
  • Bei einem finanziellen Schaden erstatten Sie Anzeige bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
  • Informieren Sie die Kleinanzeigenplattform über den Vorfall. Diese kann entsprechende Angebote, Käufer und Verkäufer sperren.

Übrigens: Mit gefälschten Stellenanzeigen und einer ausgeklügelten Masche, versuchen Cyberkriminelle Jobsuchenden Schadsoftware unterzujubeln. Mehr dazu lesen Sie hier.

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