Nach Marktuntersuchung der EU-Kommission

Update: Apple muss in der EU auch iPadOS öffnen

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von Maximilian Schenner und René Jaun und tme, jor, msc

Apple leistet mit iOS 17.4 dem Digital Markets Act der EU Folge. Dazu gehören etwa alternative App-Stores, vollständige Dritt-Browser und App-Installationen direkt von Websites. Laut der EU-Kommission soll Apple auch das Tablet-System iPadOS entsprechend anpassen.

(Source: tookapic / pixabay.com)
(Source: tookapic / pixabay.com)

Update vom 30.04.2024: Nach iOS soll Apple auch sein Tablet-Betriebssystem iPadOS anpassen. Zu dieser Forderung gelangt die EU-Kommission nach einer Marktuntersuchung, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Dabei habe sie festgestellt, dass Apple im Bezug auf iPadOS als "Gatekeeper" im Sinne des Gesetzes über die digitalen Märkte (DMA) einzustufen sei. Zwar erfülle das System nicht alle im Gesetz definierten quantitativen Schwellenwerte. Namentlich unterschreitet Apple die Zahl von monatlich 45 Millionen im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen aktiven Endnutzerinnen und Endnutzern. Allerdings liege die tatsächliche Zahl nahe an der Schwelle und dürfte künftig noch steigen, merkt die EU-Kommission an. Zudem übersteige die Zahl aktiver Geschäftskunden, die iPadOS nutzen, die im DMA definierte Schwelle von 10'000 um das Elffache. Ferner seien sowohl Endnutzer als auch Geschäftskunden an iPadOS gebunden, argumentiert die Kommission weiter und findet, Apple nutze sein grosses Ökosystem, um Endnutzer davon abzuhalten, zu anderen Betriebssystemen für Tablets zu wechseln. Geschäftskunden könnten nicht wechseln, weil iPadOS "eine grosse und kommerziell attraktive Nutzerbasis hat und für bestimmte Anwendungsfälle, wie Spiele-Apps, wichtig ist".

"Unsere Marktuntersuchung hat gezeigt, dass iPadOS trotz des Nichterreichens der Schwellenwerte einen wichtigen Zugang darstellt, über den viele Unternehmen ihre Kunden erreichen", kommentiert Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager. "Die heutige Entscheidung wird sicherstellen, dass Fairness und Anfechtbarkeit auch auf dieser Plattform gewahrt bleiben, zusätzlich zu den 22 anderen Diensten, die wir im vergangenen September benannt haben. Apple hat sechs Monate Zeit, um iPadOS mit dem DMA in Einklang zu bringen." Ähnlich wie in iOS dürften also auch auf iPadOS alternative App Stores und vollwertige Browser anderer Entwickler Einzug halten.

In einer kurzen Stellungnahme gegenüber "Heise" kommentierte Apple, man wolle "weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um den Digital Markets Act (DMA) mit allen betreffenden Services einzuhalten".

Update vom 13.03.2024:

Bald lassen sich in der EU (einige) iOS-Apps direkt von Websites laden

Apple passt seine App-Politik in der Europäischen Union (EU) erneut an. Das schreibt die Nachrichtenagentur "Reuters", die sich auf eine Mitteilung des US-amerikanischen Unternehmens vom 12. März 2024 beruft und Apples Ankündigungen als "Rückzieher" bezeichnet. Laut der Mitteilung soll es Entwicklern künftig erlaubt sein, bestimmte Apps direkt über Websites anzubieten. Den Prozess bezeichnet man auch als Sideloading. Der Weg über einen App-Store würde somit entfallen.

Allerdings schränkt Apple den Kreis der Entwickler, die diese Neuerung beanspruchen können, stark ein. Laut der Apple-Website erhält die Erlaubnis zum Sideloading nur, wer unter anderem

  • seit mehr zwei Jahren oder länger Mitglied des Apple Developer Programs ist und die entsprechenden Gebühren bezahlt hat;
  • mindestens eine iOS-App hat, die im vorhergehenden Kalenderjahr in der EU eine Million Male oder häufiger installiert wurde und
  • seinen Unternehmenssitz in einem EU-Land hat.

Apple will auch iOS-Apps, die zum direkten Web-Download verfügbar sind, vorgängig prüfen, wenn auch nicht inhaltlich. Zudem fällt die als Core Technology Fee bezeichnete Gebühr an: Wird eine iOS-App innerhalb eines Jahres mehr als eine Million Mal installiert, kostet jede zusätzliche Installation 0.50 Euro.

Weitere Apple-Anpassungen an den DMA sind:

  • Betreiber alternativer App-Marktplätze müssen künftig nicht mehr zwingend auch Drittanbieter-Apps anbieten.

  • Innerhalb von Apps dürfen Entwickler auf alternative Bezahlmethoden für Käufe hinweisen und auf entsprechende Angebote verlinken.

Diese Änderungen sollen noch diesen Frühling eingeführt werden, vermutlich mit einer weiteren Aktualisierung des iOS-Betriebssystems. Sie gelten ausschliesslich für Angebote innerhalb der EU. Somit haben iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer in der Schweiz weitgehend nichts davon.

Originalmeldung vom 06.03.2024:

Apple öffnet das iPhone mit iOS 17.4 in der EU (ein bisschen)

Apples iOS-Update 17.4 ist eines der grösseren Betriebssystem-Updates seit Einführung des iPhones und mit Sicherheit eines der bedeutendsten. Das liegt nicht an den neuen Transkripten für Podcast-Folgen in Apple Podcast, verbesserten Akku-Statistiken oder neuen Emojis. Vielmehr leistet Apple mit iOS 17.4 dem Digital Markets Act (DMA) der EU Folge und macht das iPhone zugänglicher - zumindest in der Theorie.

So erlaubt Apple nun innerhalb der EU die Installation von alternativen App-Stores, wie unter anderem "Der Standard" berichtet. User können diese sogar als Default-App für den Download von Apps festlegen, so schreibt es der DMA vor. Es ist ein Schritt, gegen den sich der Apfel-Konzern lange gewehrt hat - und er lässt es sich nicht nehmen, seine Umsetzung möglichst kompliziert zu gestalten.

Hürden für Entwickler

Auf die Betreiber etwaiger Drittanbieter-Stores sollen nämlich zahlreiche Vorschriften und finanzielle Hürden zukommen, führt "Der Standard" aus. Apple bestimmt, welcher Store zugelassen wird. Auch bei den Apps habe der iPhone-Hersteller das letzte Wort, zumindest in reduziertem Mass. Apple hatte bereits im Vorfeld vor Apps aus Drittanbieter-Quellen gewarnt, da sich darin pornographische Inhalte oder Piracy-Apps verstecken könnten. Wie im hauseigenen App-Store wolle Apple auch die Apps in Drittanbieter-Stores einer Prüfung unterziehen, etwa auf Schadsoftware, die Richtigkeit der App-Beschreibung sowie über die Basisfunktionalität. Jede App erhalte ein digitales Zertifikat von Apple, welches der Konzern auch zurückziehen und die App damit verbannen könne. Echtes "Sideloading", also die manuelle Installation von Apps, sei laut "Standard" nicht möglich.

Bislang gibt es noch keine App-Stores von Drittanbietern für iOS. Die ukrainische Firma MacPaw habe einen solchen aber für den Frühling dieses Jahres angekündigt. Spielehersteller Epic wolle die neuen Möglichkeiten nutzen, um seinen Kassenschlager "Fortnite" wieder aufs iPhone zu bringen, schreibt "Der Standard". Apple hatte das Game aus seinem Store verbannt, nachdem Epic die Einnahmen aus In-App-Käufen für sich behalten wollte, statt 30 Prozent an Apple abzutreten - es resultierte ein langer Rechtsstreit zwischen den beiden Konzernen

Bezahlen mit anderen Apps wird möglich

Der DMA wirkt sich ausserdem auf das Bezahlen auf dem iPhone aus. Mit iOS 17.4 können Apps in der EU nun andere Dienstleister für Bezahlvorgänge nutzen, bisher war dies ebenfalls auf Apple beschränkt. Hier sammelt der Konzern jedoch eine Plattformsteuer ein, die nur minimal geringer ausfällt als die sonstige Apple-Steuer für Bezahlvorgänge, wie "Der Standard" schreibt. Stichwort Bezahlen: Ab iOS sei es in der EU zudem möglich, kontaktloses Bezahlen per NFC-Chip auch über andere Apps zu tätigen, was bisher Apple Pay vorbehalten war.

Wer nach dem Update Safari öffnet, wird neu gefragt, welchen Browser er oder sie zukünftig standardmässig zum Surfen verwenden möchte. Die grosse Änderung sei hier, dass Entwickler nun vollständige alternative Apps anbieten können. Zuvor mussten externe Browser wie Chrome, Firefox & Co. immer noch die Rendering Engine von Safari verwenden. 

In Bezug auf den Messaging-Dienst iMessage wurde Apple eine Ausnahme vom DMA gewährt. Dafür erhält iMessage mit dem Update die neue Ende-zu-Ende-Verschlüsselung PQ3, die auch vor zukünftigen Angriffen mit Quantencomputern schützen soll.

Sämtliche iOS-Änderungen, die aus dem Digital Markets Act hervorgehen, sind der EU vorbehalten. In der Schweiz gilt die Regelung nicht.

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