Transplantationsverordnung in Vernehmlassung

Bundesrat schlägt Organspenderegister mit E-ID-Anbindung vor

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von René Jaun und lpe

Wer nach dem Tod keine Organe spenden will, soll dies in einem vom Bund geführten Register festhalten können. Eine entsprechende Verordnung schickt der Bundesrat in die Vernehmlassung. Sie sieht vor, dass sich Nutzer mittels E-ID beim Register identifizieren.

(Source: jesse orrico / unsplash.com)
(Source: jesse orrico / unsplash.com)

In der Schweiz entsteht ein neues Organspenderegister. Es wird vom Bund geführt und soll dazu dienen, einen Widerspruch oder eine Zustimmung zur Organspende festzuhalten, wie der Bundesrat in einer Mitteilung erklärt. Die Details dazu regelt er in der Transplantationsverordnung, die er Anfang Mai 2024 in die Vernehmlassung schickte.

Jede Person, die nach ihrem Tod keine Organe, Gewebe oder Zellen spenden möchte, müsse die Möglichkeit haben, ihren Widerspruch zu Lebzeiten festzuhalten, begründet der Bundesrat die Schaffung des Registers. Es werde auch möglich sein, im Register einen Widerspruch zur Entnahme bestimmter Organe festzuhalten oder eine Vertrauensperson zu bezeichnen, die vor einer Organspende kontaktiert werden soll.

Das Register müsse für seine Nutzerinnen und Nutzer leicht zugänglich sein, und ein Eintrag müsse jederzeit erstellt und geändert werden können, heisst es weiter. Damit gewährleistet ist, dass jede registrierte Person zuverlässig und fehlerfrei identifiziert werden kann, will der Bundesrat die elektronische Identität (E-ID) als Identifikationsmittel verwenden lassen.

Das Gesetz zur E-ID wiederum hat unlängst seinen Weg durchs Parlament angetreten. Der Nationalrat segnete es im März 2024 ab – als nächstes ist der Ständerat am Zug. Läuft alles nach Plan, kann der Bund die staatliche E-ID ab 2026 anbieten, wie Sie hier lesen können. In seiner Mitteilung verknüpft der Bundesrat das Inkrafttreten der Widerspruchsregelung zur Organspende mit dem Inkrafttreten des E-ID-Gesetz. Er fügt an, dass es auch danach möglich bleibe, seinen Willen zur Organspende auf andere Weise zu äussern, zum Beispiel via eine Organspende-Karte.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. August 2024.

Mit dem neuen Transplantationsgesetz wird in der Schweiz die sogenannte Widerspruchslösung eingeführt. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Person ihre Organe spendet, ausser wenn die Person oder ihre Angehörigen dies explizit verneinen. Das Stimmvolk nahm das neue Gesetz im Mai 2022 mit über 60 Prozent Zustimmung an.

Bislang durften in der Schweiz einer verstorbenen Person Organe nur zur Transplantation entnommen werden, wenn ihre explizite Zustimmung vorlag. Ein Register für diese Zustimmung führte die Organisation Swisstransplant. Aufgrund eines Datenschutzvorfalls und der erwähnten Volksabstimmung, nahm sie das Organspenderegister jedoch offline. Mehr dazu lesen Sie hier.

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