EU-Kommission gegen In-App-Käufe
Apps und Spiele können durch sogenannte In-App-Käufe zur Kostenfalle werden. Nun möchte sich die EU-Kommission dieses Problems annehmen.
Rund eine Million Menschen arbeiten in Europa laut Angaben der Europäischen Union im erweiterten App-Sektor. Die Branche wird laut Schätzungen in den nächsten drei Jahren einen Umsatz von insgesamt 63 Milliarden Euro erwirtschaften. Dabei kommt ein Grossteil des Gewinns nicht aus dem Preis für den Download der Apps, sondern aus so genannten In-App-Käufen. Dabei handelt es sich um Transaktionen, die während der Nutzung einer App getätigt werden.
Angry Birds und Candy Crush Saga
Beispiele für das In-App-Geschäftsmodell gibt es viele. Eines ist das beliebte Spiel Angry Birds. Der Gamer kann in gewissen Versionen des Spiels für einige Dollars einen machtvollen Adler kaufen, der den bösen Schweinen sofort den Garaus macht. Das Spiel Candy Crush Saga ist ein weiteres Beispiel. Der Vertreiber des Games, King.com, mache damit pro Tag einen Umsatz von einer Million Dollar durch In-App-Verkäufe. Ein grosser Kritikpunkt der EU-Kommission ist, dass viele der Spiele zwar kostenlos abgegeben werden, danach aber In-App-Käufe nach sich ziehen.
Besserer Schutz notwendig
Bereits Mitte Januar hatte die Netzwoche berichtet, dass Apple Eltern in den USA für unbeaufsichtigte App-Einkäufe ihrer Kinder entschädigen musste. Besonders krass war damals der Fall eines Mädchens, das ohne Einwilligung der Eltern 2600 US-Dollar für ein virtuelles Tierhotel ausgegeben hatte.
Nun möchte auch die EU-Kommission aktiv werden. "Insbesondere Kinder brauchen einen besseren Schutz vor unerwarteten Kosten durch In-App-Käufe", äusserte sich Neven Minca, EU-Kommissar für Konsumentenpolitik in diesem Zusammenhang. Justizkommissarin Reding fügte an, dass "Irreführung der Konsumenten" nicht das richtige Geschäftsmodell sei.
Forderungen der Kommission
Konkret sehen die Forderungen der EU-Kommission daher wie folgt aus: Entwickler sollen darauf verzichten, ohne ausdrückliche Zustimmung Verkäufe zuzulassen. Ausserdem sollen App-Verkäufer eine E-Mail-Adresse angeben, damit bei Unklarheiten oder Problemen eine Kontaktmöglichkeit besteht. Als Vorbild dient der Kommission der EU-Mitgliedstaat Grossbritannien. Dort müssen Anbieter ab April unmissverständlich mitteilen, mit welchen Kosten die Nutzer zu rechnen haben.
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