Weko wehrt sich
Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen befindet sich in der Vernehmlassung. Die Weko hat sich dazu geäussert.
Das öffentliche Beschaffungswesen ist in der IT-Welt nicht sehr beliebt. Der Bund wurde deswegen immer wieder kritisiert. Im Moment revidiert er das Beschaffungsrecht. Bis zum 19. Dezember 2014 läuft die Vernehmlassung zum Entwurf für eine revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Bschaffungswesen (E-IVöB). Zu diesem Entwurf können Kantone und Interessengruppen nun Stellung nehmen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat in einer Medienmitteilung zum neun Entwurf vor einer Schwächung ihrer Position gewarnt. Gestützt auf das Binnenmarktgesetz habe die Weko den Auftrag die Einhaltung der Beschaffungsregeln durch Kantone und Gemeinden zu überwachen. Dazu kann sie Gutachten und Empfehlungen erstatten, Ausschreibungen und Zuschläge gerichtlich prüfen lassen oder Beschwerde einreichen.
Weko will sich für KMUs einsetzen
Das revidierte Beschaffungsrecht sieht eine Schwächung der Aufsichtsfunktion der Weko vor. Neu könne auch dem interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) das Beschwerderecht zukommen, sagt die Weko. Ausserdem sollen Unternehmen nur noch Beschwerde gegen Beschaffungen mit einem Auftragswert von über 150'000 Schweizer Franken einreichen können. "Damit wird der Rechtsschutz für viele KMU, die sich auf Kleinaufträge bewerben, gänzlich aufgehoben", schreibt die Weko.
Viele Unternehmen verzichten laut der Weko darauf gegen unzulässige Beschaffungen vorzugehen. Sie befürchten eine Benachteiligung bei zukünftigen Aufträgen und scheuen den Prozessaufwand. Die Weko setze ihr Beschwerderecht zurückhaltend und gezielt ein, um Grundsatzfragen gerichtlich zu klären und den Wettbewerb im Bereich der öffentlichen Beschaffungen zu stärken.
Deshalb empfiehlt die Wettbewerbskommission dem Bundesrat die Aufsichtsinstrumente in der heutigen Form beizubehalten. Bisher sind für sämtliche öffentliche Beschaffungen von Bund, Kantonen und Gemeinden ein Rechtsschutz ab einem Auftragswert von 50'000 Franken vorgesehen.
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