Neue Spielregeln im E-Commerce?
Schweizer geniessen im Gegensatz zum europäischen Ausland weder ein Rückgabe-, noch ein Widerrufsrecht beim Onlineshopping. Das könnte sich bald ändern. Die Branche befürchtet jedoch Missbräuche.
Der Online-Handel boomt, vergangenes Jahr wurden bereits über zehn Milliarden Franken im E-Commerce umgesetzt. Doch im Gegensatz zum europäischen Ausland besteht in der Schweiz weder ein Rückgabe- noch ein Widerrufsrecht. Deshalb hat die Ständeratskommission für Rechtsfragen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für Kaufverträge via Internet oder Telefon vorgeschlagen, berichtet der Kassensturz in der gestrigen Ausgabe.
Die Kommission begründet, Schweizer Konsumenten sollten nicht schlechter gestellt sein als die europäischen Käufer. Zudem sollten sie ihre bestellten Waren anschauen und prüfen können, bevor sie diese kaufen. In einer Woche will die Kommission entscheiden, wie es mit der Vorlage weitergeht. Dann stimmt sie über die Revision des Obligationenrechts ab.
Derzeit gilt nur ein Rückgaberecht, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten ist. Zahlreiche Internetshops gewähren laut Kassensturz bereits ein solches Rückgaberecht, weshalb die Branche von einer funktionierenden Selbstregulierung spreche und keinen Handlungsbedarf sehe.
Markus Mahler, Geschäftsführer von Brack Electronics, nahm für den Verband Schweizerischer Versandhandel Stellung im Kassensturz. Er spricht von einem Ehrenkodex, den die Verbandsmitglieder einhalten würden. Seriöse Händler würden im Sinne der Kundenbindung bestellte Ware nach zehn Tagen zurück nehmen, selbstverständlich auch defekte Ware. Durch ein Rückgabe- und Widerrufsrecht befürchtet er aber erhebliche Mehraufwände und auch Missbräuche.
Update, 21.10.2013:
Am 17. Oktober bekräftigte die Kommission mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung ihre bereits früher geäusserte Meinung, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht auch für im Internet geschlossene Verträge gelten soll. Die Kommission will ihre Arbeiten zum Entwurf an ihrer nächsten Sitzung am 14. November abschliessen.
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