Bund aktualisiert Richtlinien für die Mobilfunk-Überwachung
Der Bund hat die Richtlinien für den Dienst "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Dienst ÜPF) aktualisiert. Sie regeln die Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern. Ab November sind sie gültig.
Telekomanbieter haben neue Vorgaben für die Zusammenarbeit mit dem Dienst "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Dienst ÜPF) erhalten. Der Bund überarbeitete diverse Richtlinien des Regelwerks.
Der Dienst ÜPF wird bei "schweren Straftaten" aktiv, wenn ein zuständiges Zwangsmassnahmengericht die Überwachung anordnet, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Dienst selbst untersteht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Der Bund erarbeitete die neuen Richtlinien in Zusammenarbeit mit den Telekomanbietern. Die Richtlinien basieren wiederum mehrheitlich auf den Vorgaben des "European Telecommunication Standards Institute".
Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Auswertung der Überwachungsdaten des 4G-/LTE-Mobilfunks. Weitere Anpassungen gab es bei der "Lieferung von Überwachungsdaten via IP für Echtzeitüberwachungen klassischer Telefondienste". Ebenfalls neu sind die Bestimmungen für die Lieferung von Standortdaten bei Überwachungen in Mobilfunknetzen. Ab dem 1. November dieses Jahres sind die neuen Vorschriften gültig.
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