Vorratsdatenspeicherung bleibt bei sechs Monaten
Stände- und Nationalrat haben sich auf eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten geeinigt. Der Bundesrat forderte in der Revision des Büpf noch 12 Monate.
Anbieter von Fernmeldediensten in der Schweiz müssen die Randdaten des Kommunikationsverkehrs weiterhin nur sechs Monate speichern. Die zuständigen Kommissionen des Stände- und auch Nationalrates haben sich auf diese Frist geeinigt, wie es in einer Mitteilung heisst. Damit überstimmen sie den Bundesrat, der in der Revision des Büpf für zwölf Monate votierte.
Am Freitag stimmte die Kommission für Rechtsfragen im Rahmen einer Differenzbereinigung über die Fristen für die Vorratsdatenspeicherung ab. Das Votum für sechs Monate viel dabei mit nur knapper Mehrheit aus. Beim Postverkehr votierten 11 Mitglieder dafür, 9 dagegen, und ein Abgeordneter enthielt sich. Beim Fernmeldeverkehr war das Verhältnis 11 zu 8 mit 2 Enthaltungen.
Laut Mitteilung der Rechtskommission hat die "Strafverfolgung auch mit einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist wirkungsvollere Mittel zur Verfügung." Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden Randdaten erfasst. Dazu zählen laut digitaler Gesellschaft Schweiz: "Wer wann wen angerufen und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für welche Dauer, wer wann wem eine E-Mail oder ein SMS geschickt hat und die Standortinformationen des Mobiltelefons." Strafverfolgungsbehörden können diese Informationen bei den Fernmeldebetreibern einfordern.
Uneinig waren sich die Räte beim Speicherort der Randdaten. Die Nationalratskommission beschloss, dass die Daten in der Schweiz gespeichert werden müssen. Der Ständerat sprach sich gegen eine solche Regelung aus, wie es weiter heisst.