Update: Nationale Adressdatenbank steht vor Schlussabstimmung
Das geplante nationale System zur Abfrage von Adressen kommt langsam voran. Der Nationalrat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung knapp zu. Nach Klärung der letzten Differenzen ist sie nun bereit für die Schlussabstimmung.

Update vom 12.09.2025: Das Gezänke um das nationale System zur Abfrage von Adressen soll bald ein Ende finden. Der Nationalrat nahm die entsprechende Vorlage in der Gesamtabstimmung knapp an. Mit 100 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Ja zum Adressdienstgesetz. Die Fraktionen von SP, Mitte, Grünen und GLP verhalfen dem Geschäft zum Durchbruch, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Nun muss sich noch der Ständerat mit zwei Differenzen befassen, danach ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.
Die Befürwortenden argumentieren, ein solcher Dienst vereinfache die Adressverwaltung und verringere dadurch etwa Zahlungsverluste. Die Gegnerinnen und Gegner hingegen warnten wiederholt, die Vorlage verletze die Verfassung, da die Führung der Einwohnerregister Aufgabe von Gemeinden und Kantonen sei.
Update vom 14.03.2025:
Parlament befürwortet nationalen Adressdienst
Nach längerem Hin und Her hat sich der Nationalrat nun auch für eine Adressabfrage auf nationaler Ebene ausgesprochen. Noch im Februar 2024 lehnte die grosse Kammer des Parlaments die Vorlage ab. Der Ständerat hatte die Pläne für einen nationalen Adressdienst bereits damals mit grosser Mehrheit angenommen. Nun befürwortet das gesamte Parlament eine Speicherung der Adressen der Schweizer Bevölkerung in einem zentralen, nationalen Register.
Dem Nationalrat lag zwar erneut ein Antrag auf Rückweisung vor, doch eine Mitte-Links-Minderheit der vorberatenden Kommission setzte sich mit einem Antrag auf Annahme durch, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Mit 99 zu 96 Stimmen sei die Vorlage durchgekommen, die ansonsten vom Tisch gewesen wäre.
Update vom 17.09.2024:
Ständerat will Adressdienstgesetz nicht an den Bundesrat zurückweisen
Update vom 17.09.2024: Der Ständerat will den Entwurf des Adressdienstgesetzes (ADG) nicht an den Bundesrat zurückweisen. Er lehnt einen entsprechenden Antrag des Nationalrates mit 31 zu 11 Stimmen ab, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Kommission. Deren Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) erklärte, das Gremium habe mit Verfassungsrechtlern und einer Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen gesprochen. Dabei habe sich ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar sei und dass sich die Kantone eine rasche Umsetzung wünschten. Der nationale Adressdienst werde als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung angesehen.
Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Sollte der an seiner Entscheidung festhalten, wird die Rückweisung an den Bundesrat dennoch wirksam.
Update vom 01.03.2024:
Nationalrat erteilt Adressdienst vorerst eine Absage
Der Bundesrat muss seine Pläne für einen nationalen Adressdienst überarbeiten. Seiner Vorlage, die der Ständerat noch mit grosser Mehrheit angenommen hatte, erteilt nun der Nationalrat eine Absage, mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Für den Vorschlag stimmten die Ratslinken, die GLP und die beiden EVP-Vertreter.
Mit der Ablehnung folgt die grosse Kammer ihrer vorberatenden Staatspolitischen Kommission. Sie kritisierte den Gesetzesentwurf als unausgereift, wie es in der Mitteilung heisst. So fehle es an einer Verfassungsgrundlage für das Vorhaben, die Vorteile für Bürgerinnen und Bürger seien nicht ersichtlich und der Bundesrat habe alternative Modelle offensichtlich nicht geprüft, mit denen die Kompetenzen bei den Kantonen geblieben wären.
Die Kantone unterstützten die Vorlage, wandte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der Ratsdebatte ein und fand, bei der Vorlage gehe es um ein Mittel, das dem Bund die Erfüllung seiner in der Bundesverfassung verankerten Aufgaben ermöglichen solle.
Originalmeldung vom 19.12.2023:
Ständerat stimmt für nationalen Adressdienst
In der Schweiz soll ein nationaler Adressdienst entstehen. Die entsprechenden Pläne des Bundes stossen beim Ständerat auf Zustimmung, wie die Parlamentsdienste berichten. Die kleine Kammer nahm das vom Bundesrat präsentierte Adressdienstgesetz (ADG) mit 40 zu 4 Stimmen an. Allerdings nahm sie dabei eine Änderung vor: Der Ständerat möchte nämlich, dass sowohl Kantone als auch Gemeinden von der Gebührenpflicht befreit werden. Der Bundesrat wollte lediglich die Gemeinden befreien. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Im geplanten Register sollen die Eckdaten einer Person erfasst werden, wie aus dem Bericht hervorgeht. Dazu gehören Adresse, kompletter Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Niederlassungsgemeinde sowie Daten von Um-, Zu- und Wegzügen. Aktuell seien Abfragen nach diesen Daten nur auf Ebene von Gemeinden oder Kantonen möglich und es bestehe das Interesse, all diese Daten zentral an einem Ort zu bündeln.
Den Dienst nutzen dürfen "bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag", wie es beim Bundesamt für Statistik (BFS) heisst, das den Dienst künftig betreiben soll. Die Behörde versichert, den Zugriff entsprechend dem Datenschutz und abhängig vom Verwendungszweck einzuschränken. Die Nutzer dürften die Daten ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags beziehen. Das BFS vergebe die Zugriffsberechtigungen und kontrolliere die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Als Identifikationsnummer für jede im Register erfasste Person soll die AHV-Nummer eingesetzt werden. Eine entsprechende Gesetzesbotschaft präsentierte der Bundesrat Ende 2019. Die Pläne für einen Adressdienst gehen indes noch weiter zurück. Der Bundesrat beauftragte bereits 2017 das Justizdepartement, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Der nationale Adressdienst stiess bei der Organisation Digitale Gesellschaft auf Kritik, die eine Aushöhlung des Datenschutzes fürchtete. Mehr dazu lesen Sie hier.

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