Tiktok und Meta drohen neue Bussen aus Europa
Tiktok und Meta verstossen möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste der EU. In einem vorläufigen Entscheid bemängelt die EU-Kommission den fehlenden Datenzugang zu Forschungszwecken sowie das Meldeverfahren für unzulässige Inhalte. Den Plattformbetreibern droht nun eine Busse.
Die EU-Kommission ist unzufrieden mit Tiktok und Meta. Sie stellt vorläufig fest, dass die Unternehmen gegen das noch junge europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services ACT oder DSA) verstossen.
Forschungsdaten nur mit Hindernissen
Konkret findet die Kommission, dass sowohl Tiktok als auch Meta gegen ihre Verpflichtung verstiessen, Forschern angemessenen Zugang zu öffentlichen Daten zu gewähren. Diesen Zugang zu ermöglichen, sei eine wesentliche Transparenzpflicht im Rahmen des DSA, erklärt die Kommission in ihrer Mitteilung. Darin räumt sie ein, dass Forschende möglicherweise einen solchen Zugang erhalten könnten.
Allerdings stellten die Plattformen Tiktok, Facebook und Instagram "möglicherweise aufwändige Prozeduren und Werkzeuge" zur Verfügung, um den Zugang zu beantragen. Dies beeinträchtige die Arbeit von Forschenden und deren Erkenntnisse, zum Beispiel zur Frage, "ob Benutzer, einschliesslich Minderjähriger, illegalen oder schädlichen Inhalten ausgesetzt sind".
Inhalte lassen sich weder melden noch verteidigen
Nur gegen Meta, konkret gegen dessen Plattformen Facebook und Instagram, richtet sich die EU-Kommission im zweiten Teil ihres vorläufigen Entscheids. Dabei geht es um das Verfahren, anstössige oder illegale Inhalte zu melden – darunter Material über sexuellen Kindesmissbrauch und terroristische Inhalte. Weder Facebook noch Instagram bieten dafür einfache Meldemöglichkeiten an. Vielmehr scheine Meta den Benutzern mehrere unnötige Schritte und zusätzliche Anforderungen aufzuerlegen. Darüber hinaus "scheinen sowohl Facebook als auch Instagram sogenannte "Dark Patterns" oder irreführende Interface-Designs zu verwenden, wenn es um die Mechanismen "Notice and Action" geht, fügt die EU-Kommission hinzu.
Umgekehrt hätten User aus der EU laut DSA das Recht, Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anzufechten, wenn Plattformen ihre Inhalte entfernen oder ihre Konten sperren. Zum jetzigen Zeitpunkt scheinen jedoch die Beschwerdemechanismen sowohl von Facebook als auch von Instagram es den Nutzern nicht zu ermöglichen, Erklärungen oder unterstützende Beweise zur Begründung ihrer Beschwerde vorzulegen, wie die EU-Kommission erklärt. Dies erschwere es den Nutzern in der EU, weiter zu erklären, warum sie mit der Inhaltsentscheidung von Meta nicht einverstanden seien; und dies wiederum schränke die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens ein.
Jetzt sind die Plattformen am Zug
In der Mitteilung stellt die EU-Kommission klar, ihre Feststellungen seien vorläufig und sie greife damit nicht dem Ergebnis der Untersuchung vor. Als Nächstes gibt die Kommission den Plattformbetreibern die Möglichkeit, die Dokumente in den Untersuchungsakten zu prüfen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen zu antworten. Die Plattformen können Massnahmen ergreifen, um die Verstösse zu beheben. Parallel dazu konsultiert die Kommission das Europäische Gremium für digitale Dienste.
Wird der Standpunkt der Kommission letztlich bestätigt, kann sie eine Nichteinhaltungsentscheidung erlassen, mit der eine Geldbusse in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters verhängt werden kann. Man könne auch Zwangsgelder verhängen, um eine Plattform zur Einhaltung zu zwingen, schreibt die Kommission weiter.
Übrigens reichten Tiktok und Meta auch schon mal Beschwerde gegen die EU-Kommission ein. Die Unternehmen fühlten sich nämlich aufgrund der anfallenden Regulierungsgebühren in Zusammenhang mit dem DSA benachteiligt, wie Sie hier lesen können.
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