Rechtsgrundlage für Justitia 4.0

Nationalrat unterstützt Plattform für digitalen Rechtsverkehr

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von René Jaun und jor

Künftig sollen alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien über eine sichere Plattform Dokumente austauschen können. Der Nationalrat hat den Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz gutgeheissen. Derweil laufen die Arbeiten an der Plattform Justitia.swiss bereits.

(Source: Rawf8 / stock.adobe.com)
(Source: Rawf8 / stock.adobe.com)

Noch geht es in der Schweizer Justiz nicht ohne Papier. Doch nach dem Willen des Nationalrates könnte sich dies bald ändern. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, nahm die grosse Kammer das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) mit 133 zu 53 Stimmen bei 0 Enthaltungen an. Das Gesetz liefert die rechtliche Grundlage zur Schaffung einer sicheren, digitalen Plattform für den Rechtsverkehr. Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig darüber mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können.

Der Bundesrat präsentierte das BEKJ im Februar 2023. Im Gesetz legte er fest, dass der Aufbau der Plattform 28 Millionen Franken kosten soll, von denen der Bund einen Viertel beisteuern würde. Für die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.

Plattform wird bereits entwickelt

Der Nationalrat folgte mit seinem Votum seiner vorberatenden Kommission. Deren Sprecherin, Min Li Marti (SP/ZH), erklärte dazu: "Die Digitalisierung in der Justiz führt zu einer effizienteren Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten." Kein Gehör fand die Minderheit, die vor extremen Risiken warnte. Pirmin Schwander (SVP/SZ) sprach vom Risiko eines Totalausfalls einer solchen Plattform, beispielsweise aufgrund eines Cyberangriffs.

Das Geschäft geht als nächstes in den Ständerat. Zeitgleich aber laufen die Arbeiten an einer Plattform, zu der das neue Gesetz die Rechtsgrundlage liefern soll, schon lange. Im Sommer 2022 erhielten Zühlke und Elca den Zuschlag, die Plattform namens Justitia.swiss zu entwickeln und zu betreiben. Dass die Plattform noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage aufgebaut wird, stiess insbesondere der Digitalen Gesellschaft sauer auf. Sie reichte Beschwerde ein, auf die das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht eintrat.

Eine digitale Plattform wie Justitia.swiss ist nur ein Teil dessen, was es zur Digitalisierung der Justiz braucht. Was sonst noch alles nötig ist, schilderte Jacques Bühler vom Schweizerischen Bundesgericht am Swiss E-Government Forum 2023. Hier finden sie den Bericht dazu.

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