Plattform für digitalen Rechtsverkehr: So viel soll der Aufbau kosten
Der Bundesrat bringt das Projekt Justitia 4.0 einen Schritt weiter. Der Aufbau soll der Plattform für den digitalen Rechtsverkehr soll 28 Millionen Franken kosten.
Der Bundesrat veranschlagt die Kosten für den Aufbau der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr mit 28 Millionen Franken. 25 Prozent davon soll der Bund beisteuern. Der Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform würden über Gebühren finanziert, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats, der nun die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet hat.
Das Gesetz dient als rechtliche Grundlage für das Projekt Justitia 4.0. Damit wollen Schweizer Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben.
Vorgesehen ist, dass alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.
Die Kantone müssen sich hingegen nicht zwingend an der neuen Plattform beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben. Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, welche die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleisten sollen.
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