Volksinitiative vs. Gegenvorschlag

Kanton Luzern stimmt wohl im November über E-Gov-Gesetz ab

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von René Jaun und ahu

Soll der Kanton Luzern das Digital-First-Prinzip in seiner Verfassung verankern? Regierung und Kantonsrat lehnen eine entsprechende Volksinitiative ab und lancieren einen Gegenvorschlag. Das Stimmvolk entscheidet voraussichtlich im November.

Rathaus in Luzern. (Source: Stadt Luzern)
Rathaus in Luzern. (Source: Stadt Luzern)

"Kanton und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben bevölkerungsnah, wirksam, kostenbewusst und wann immer möglich digital." Dieser Satz soll künftig in der Verfassung des Kantons Luzern stehen - zumindest laut den Befürwortern der Volksinitiative "Digitalisierung Jetzt". Lanciert wurde sie von der jungfreisinnigen Partei. Sie reichte bereits 2024 über 5000 Unterschriften ein, womit die Initiative zustande kam.

Mit dem Verfassungsartikel wollen die Initianten das sogenannte "Digital-First"-Prinzip verankern. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur noch einmal eingeben müssen. Alle notwendigen Behördengänge sollen virtuell, barrierefrei und ohne Medienbruch möglich werden. Mit der konsequenten Digitalisierung könnten Prozesse effektiver und effizienter gestaltet sowie ein Mehrwert in den Dienstleistungen geschaffen werden, fasst der Regierungsrat die Argumente der Initianten zusammen. So könnten Steuergelder eingespart und gleichzeitig das digitale Leistungsangebot der Verwaltung vereinfacht und ausgebaut werden.

E-Gov-Gesetz als Gegenvorschlag

Regierungs- und Kantonsrat sind mit der grundsätzlichen Stossrichtung der Initiative einverstanden. In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat etwa darauf hin, dass der Kanton das Digital-First-Prinzip auf strategischer Ebene bereits vorsehe.

Dennoch empfehlen die Räte die Volksinitiative zur Ablehnung. Sie warnen davor, dass aus dem Digital-First- das Digital-Only-Prinzip werden könnte. Der Regierungsrat schreibt dazu, der von den Initianten vorgeschlagene Verfassungsartikel "könnte dahingehend (miss-)verstanden werden, dass der digitale Weg zum einzigen Weg werden muss, mit der Verwaltung zu verkehren und dass die herkömmlichen, nicht-digitalen Kommunikationskanäle abgeschafft werden sollen".

Das Anliegen der Volksinitiative wollen die Räte stattdessen mit einem - ohnehin geplanten - E-Government-Gesetz erfüllen. Darin regelt der Kanton insbesondere die drei Basisdienste Onlineschalter, Identitätsverwaltungssystem und Elektronischer Briefkasten.

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss kommentiert in einer Mitteilung zum E-Gov-Gesetz: "Der Regierungsrat teilt das Ziel einer modernen, digitalen Verwaltung. Mit dem Gegenvorschlag schaffen wir dafür eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die rasch Wirkung entfalten kann - ohne dass dafür die Kantonsverfassung geändert werden muss."

Abstimmung wohl im November

Noch ist das Luzerner E-Gov-Gesetz nicht beschlossene Sache. Die zweite Lesung des Gesetzes steht noch aus, wie einem Video des Kantons zu entnehmen ist. Laut dem Sitzungsprotokoll ist ausserdem auch die Entscheidung des Kantonsrates über einen Kredit von 12 Millionen Franken hängig. Das Geld wird für den Weiterbetrieb diverser Onlinedienste benötigt.

Das Stimmvolk ist voraussichtlich im November 2026 gefragt. Es dürfte dann sowohl über die Volksinitiative als auch über das E-Gov-Gesetz als Gegenvorschlag entscheiden.

 

Übrigens könnte ein Digitalisierungsartikel dereinst auch in der Bundesverfassung stehen. Der Ständerat zumindest möchte den Bundesrat beauftragen, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten. Hier lesen Sie mehr dazu.

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