Motion geht an Nationalrat

Ständerat wünscht sich Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung

Uhr
von René Jaun und vgr

Der Bundesrat soll einen Verfassungsartikel zur Digitalisierung entwerfen. Der Ständerat unterstützt eine entsprechende Motion. Einen konkreten Textvorschlag aus einer anderen Motion lehnte die Kleine Kammer zuvor ab.

Der Ständeratssaal. (Source: Parlamentsdienste)
Der Ständeratssaal. (Source: Parlamentsdienste)

"Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel" – dieser Meinung ist der Ständerat. Die Kleine Kammer stimmte in der Frühlingssession für eine Motion mit diesem Titel. Darin beauftragt die Staatspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat, unter Einbezug der Kantone einen Digitalisierungsartikel zu entwerfen und dem Parlament vorzulegen. Dabei solle die Exekutive die Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen Organisation "Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)" beachten.

Zu früh für Textvorschlag

Laut der Geschäftsdatenbank der Parlamentsdienste empfiehlt der Bundesrat den Vorstoss zur Annahme. Eine weiterführende Stellungnahme gab die Exekutive nicht ab. Die Motion geht nun in den Nationalrat.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats reichte ihre Motion Anfang 2026 ein. Allerdings lancierte Ständerat Benedikt Würth bereits Ende Sommer 2024 einen Vorstoss mit dem gleichen Titel. Anders als die Kommission fügte Würth seiner Motion einen Textvorschlag für den Digitalisierungsartikel bei.

Nicht zuletzt dieses Textes wegen empfahl der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung: "Gemäss diesem ausformulierten Vorschlag müsste der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Einverständnis mit einem gemeinsamen Organ ausüben, das je zur Hälfte aus Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzt ist. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Kantone könnten also eine Art Veto-Recht ausüben, was dazu führen würde, dass insofern das Organ dem Bundesrat oder der Bundesversammlung übergeordnet wäre. Eine solche Konstruktion wäre eine Neuheit und wirft grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf", schreibt der Bundesrat.

In ihren Beratungen kam die Staatspolitische Kommission zum Schluss, eine konkrete Formulierung sei verfrüht. Sie beantragte, Würths Motion abzulehnen und präsentierte den nun angenommenen Vorstoss als Alternative.

Verbindliche E-Gov-Standards

Bereits im Herbst 2023 erteilte der Nationalrat dem Bundesrat den Auftrag, einen möglichen Digitalisierungsartikel zu prüfen. Grundsätzlich sollte der Bundesrat in einem Bericht darlegen, wie die DVS weiterentwickelt werden sollte und "welche Massnahmen angedacht sind, um die Verbindlichkeit der Massnahmen der gemeinsamen Organisation von Bund und Kantonen zu steigern". In der Begründung weisen die Parlamentarier auf eine "digitale Schere" zwischen Wirtschaft und Verwaltung hin und erwähnen Statistiken, wonach "die staatlichen digitalen Dienstleistungen auch im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich abschneiden".

Die Vorteile der Digitalisierung liessen sich nicht vollumfänglich auskosten, wenn die verschiedenen Staatsebenen und Politikbereiche nicht innerhalb koordinierter Rahmenbedingungen agierten. "Es braucht deshalb verbindliche Standards, damit eine gesteigerte Interoperabilität der Verwaltungssysteme erreicht werden kann. Stammdatenmanagement (Prinzip "once only") aber auch Beschaffungsprozesse können so effizienter umgesetzt werden."

Die Notwendigkeit verbindlicher Standards haben inzwischen auch Bund und Kantone erkannt. Eine Teilrevision der Bundesverfassung soll dafür die Grundlage schaffen. In einem ersten Schritt konkretisiert die Digitale Verwaltung Schweiz das beschlossene Zielbild.

 

Webcode
cHEVnXiH