Gesetzesvorlage bis Ende 2026

Bundesrat schafft Grundlagen für Schweizer Datenökosystem

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von René Jaun und yzu

Mit einem Massnahmenpaket will der Bundesrat die Schaffung eines Datenökosystems in der Schweiz fördern. Damit soll das Potenzial von Daten besser ausgeschöpft werden können.

(Source: Joshua Sortino / Unsplash.com)
(Source: Joshua Sortino / Unsplash.com)

Der Bundesrat hat die nächsten Schritte hin zu einem Schweizerischen Datenökosystem beschlossen. Am 8. Dezember 2023 verabschiedete er ein entsprechendes Massnahmenpaket und erteilte Aufträge, wie es in seiner Mitteilung heisst.

Die Verknüpfung von Daten biete ein grosses Potenzial für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltungen, erklärt der Bund. Eine unkontrollierte Verknüpfung würde aber Missbräuche ermöglichen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gefährden. Der Bundesrat will deshalb Datenräume für verschiedene Sektoren schaffen und Regeln definieren, wie die Daten genutzt werden dürfen. Mit dem Datenökosystem wolle man Silostrukturen verhindern, bei denen Daten in einem Bereich gebunden sind, wie es weiter heisst. Eine Grundvoraussetzung dafür, dass solche Datenräume entstehen können, ist digitale Selbstbestimmung. "Nutzerinnen und Nutzer sollen einem Datenraum vertrauen können, indem sie die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst bestimmen können, welche Daten sie mit wem zu welchem Zweck und wie lange teilen", erklärt der Bundesrat.

Gesetz, Anlaufstelle und Verhaltenscodex

In der Mitteilung nennt die Exekutive drei wesentliche Massnahmen zur Förderung eines Schweizer Datenökosystems. Es sind Konkretisierungen oder Weiterführungen der Schritte zu den Massnahmen, die der Bundesrat bereits im März 2022 beschloss.

So erhält das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag, rechtliche Grundlagen für die Sekundärnutzung von Daten zu erarbeiten. Die Vernehmlassungsvorlage sei per Ende 2026 dem Bundesrat zu unterbreiten. Das Parlament unterstützt das Vorhaben, wie Sie hier lesen können.

Bereits Ende 2024 soll eine zentrale Anlaufstelle ihren Betrieb aufnehmen. Die Stelle, die bei der Bundeskanzlei angesiedelt sein wird, koordiniere den Aufbau von sektoriellen Datenräumen, ergreife Massnahmen zur Sicherstellung der Interoperabilität und Vertrauenswürdigkeit und konzipiere zentrale Infrastrukturkomponenten.

Bereits gutgeheissen hat der Bundesrat den Verhaltenskodex für vertrauenswürdige Datenräume. Er gilt als Empfehlung für die Bundesverwaltung, ist aber rechtlich nicht verbindlich. Er dient weiteren Akteuren aus Privatwirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft als Orientierung und steht diesen zur Unterzeichnung offen, wie es in der Mitteilung heisst. Die Einhaltung des Verhaltenskodex trage dazu bei, Datenräume vertrauenswürdig auszugestalten und zu betreiben. Mehr zu diesem Kodex finden Sie hier

Zusammen mit der Swiss Data Alliance und der Berner Fachhochschule untersuchte die SATW, wie das vorhandene Potenzial von Daten besser erschlossen werden kann. Im Bericht plädiert sie für einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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