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Simap-Meldungen Woche 7: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Amt für Informatik des Kantons Bern entscheidet sich für Swisscom

Zuschlag 899969: Bereitstellung eines Enterprise Mobility Managements. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, Wildhainweg 9, 3012 Bern. ZUSCHLAG AN: Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Begründung: Gemäss Zuschlagsverfügung vom 28. Januar 2016. Preis: 1'115'045 CHF. 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 105 Tage. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 28. Januar 2016 wurde keine Beschwerde eingereicht. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 17.02.2016.

Amt für Informatik des Kantons Bern entscheidet sich für Spie

Zuschlag 899741: Folgeaufträge für den Betrieb des Datennetzwerks der Kantonsverwaltung (BE-WAN) und damit verbundene Dienstleistungen. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, Wildhainweg 9, 3001 Bern. ZUSCHLAG AN: SPIE AG. Sonnenplatz 6, 6020 Emmenbrücke. Begründung: Das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) hat im Herbst 2010 den Auftrag für den Betrieb des Datennetzwerks der Kantonsverwaltung (BE-WAN) und damit verbundene Dienstleistungen öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt Connectis AG heute SPIE AG. In den Ausschreibungsunterlagen hielt das KAIO fest: „Ein Ausbau der Lösung, verbunden mit weiteren Lieferungen und Dienstleistungen, ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Mögliche Folgeaufträge beziehen sich auf den Grundauftrag und es wird dafür gemäss Artikel 7 Buchstabe g ÖBV eine freihändige Vergabe vorgesehen.“ In Ergänzung der Publikation vom 16.05.2014 gibt das KAIO gemäss der Vorschrift von Art. 6 Abs. 2 ÖBG bekannt, dass es – im Rahmen der fortschreitenden Zentralisierung und Harmonisierung der ICT-Grundversorgung der Kantonsverwaltung einschliesslich der Netzwerkdienstleistungen – Folgeaufträge dieser Art freihändig an Connectis resp. SPIE vergeben hat. Dies betrifft im Einzelnen: 1. Ausbau des WAN-Produkts des KAIO (BE-Net WAN): 1.1 Zusätzliche Betriebskosten infolge zusätzlicher Standorte der Schulen der Sekundarstufe II und diverser Bandbreitenerhöhungen, Stand 2016 wiederkehrend p.a: CHF 748'959. 2. Ablösung dezentraler lokaler Netzwerke durch das LAN-Produkt des KAIO (BE-Net LAN): 2.2 Zusätzliche Betriebskosten infolge Anstieg des Mengengerüsts, Stand 2016 wiederkehrend p.a.: CHF 1'346'227. 3. Ausbau des WLAN-Produkts des KAIO (BE-Net WLAN): 3.1 Zusätzliche Betriebskosten infolge zusätzlicher Funknetzinstallationen bei den Schulen der Sekundarstufe II und in der Verwaltung, Stand 2016 wiederkehrend p.a.: CHF 180'140. Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. g der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn der Auftraggeber einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Diese Voraussetzungen sind, wie eingangs dargelegt wurde, vorliegend erfüllt. Zudem kann ein Auftrag gemäss Art. 7 Abs. 3 bst. c und g auch freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur ein Anbieter in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Dies ist hier der Fall, weil der oben umschriebene Ausbau der Netzwerkdienstleistungen der Kantonsverwaltung nicht von einem anderen Unternehmen als dem bisherigen Full-Outsourcingpartner und Betreiber des BE-WAN, Connectis AG resp. SPIE AG, erbracht werden kann. Selbst soweit eine Leistungserbringung durch Dritte technisch möglich wäre, würde sie derart viele Schnittstellen, Abgrenzungsfragen und administrativen sowie organisatorischen Mehraufwand mit sich bringen, dass die sich daraus ergebenden Betriebs-, Projekt- und Terminrisiken vor dem Hintergrund der enormen Komplexität der (soweit hier relevant noch teils dezentralen) kantonalen Netzwerkinfrastruktur unüberschaubar hoch wären. Wegen der Abhängigkeit der Kantonsverwaltung (und damit der Erfüllung sehr vieler Staatsaufgaben) von dem ständigen reibungslosen Funktionieren dieser Infrastruktur wären diese Risiken nicht tragbar. Die freihändige Vergabe der hier publizierten Aufträge ist aus diesen Gründen zulässig. Das KAIO beabsichtigt indes, die gesamten Netzwerkdienstleistungen der Kantonsverwaltung nach dem Abschluss ihrer laufenden Vereinheitlichung im Verlauf der nächsten Jahre erneut öffentlich auszuschreiben. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 08.02.2016.

Amt für Informatik des Kantons Bern entscheidet sich für Bedag Informatik

Zuschlag 899751: Betrieb von ICT-Anwendungen im Rechenzentrum und damit verbundene Dienstleistungen. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, Wildhainweg 9, 3001 Bern. ZUSCHLAG AN: Bedag Informatik. Engehaldenstrasse 12, 3001 Bern. Begründung: Die Kantonsverwaltung erteilt Bedag Informatik AG in den Jahren 2016 und 2017 Aufträge im Umfang von je rund CHF 37 Mio. Umfang für den Betrieb von ICT-Anwendungen im Rechenzentrum und damit verbundene Dienstleistungen. Diese Aufträge betreffen folgende Anwendungen: JGK-ASV: Anwendungen des Sozialversicherungswesens POM-SVSA: Anwendungen des Strassen- und Schiffsverkehrs BVE-GS/AG: Anwendungen der Geoinformation FIN-FV: Finanzinformationssystem (FIS) FIN-SV: Steuerveranlagung (NESKO) FIN-PA: Personalinformationssystem (PERSISKA) FIN-KAIO: Anwendungen der ICT-Grundversorgung wie das E-Mail-System (BE-Mail),die Registerplattform GERES und die kantonale Web-Plattform (BE-WEB). Die Aufträge erfolgen in Vollzug eines im Jahr 1999 zwischen dem Kanton und Bedag abgeschlossenen Rahmenvertrags gemäss Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG, BSG 152.031.2). Gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 (IVöB) und Art. XXIII:2 des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422) brauchen öffentliche Auftraggeber Aufträge nicht nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu vergeben, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt: Zur öffentlichen Sicherheit gehören auch die Informationssicherheit und der Datenschutz in Bezug auf behördliche Datensammlungen. Im vorliegenden Fall geht es um den Betrieb der strategischen Anwendungen der Kantonsverwaltung, mit denen Personendaten der ganzen Kantonsbevölkerung oder grosser Teile davon bearbeitet werden. Dazu gehören auch besonders schützenswerte Personendaten und solche, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterstehen, wie Angaben über die Konfession, Steuerpflicht, Krankheiten oder Sozialhilfeleistungen. An der Vertraulichkeit dieser Daten, die in ihrer Gesamtheit die sehr detaillierte Profilierung der ganzen Bevölkerung erlauben würden, besteht ein sehr hohes öffentliches Sicherheitsinteresse. Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage im Bereich der Informationssicherheit besteht das ernstzunehmende Risiko, dass, wenn der Auftrag für den Betrieb der entsprechenden Anwendungen einer nicht vom Kanton, allenfalls sogar ausländisch beherrschten Unternehmung vergeben würde, diese (ungeachtet vertraglicher Verpflichtungen über Informationssicherheit und Datenschutz) in den tatsächlichen Einflussbereich ausländischer Nachrichtendienste oder anderer ausländischer Behörden geraten könnte. Solche Akteure könnten dadurch unbefugt auf die genannten Daten zugreifen. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollen diese Anwendungen durch den Kanton selbst bzw. durch die vollständig dem Kanton Bern gehörende Bedag Informatik AG betrieben werden. Eine freihändige Vergabe ist zudem gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Auch diese Voraussetzungen sind hier erfüllt: Die Systeme bestehen mehrheitlich aus teilweise relativ alten Eigenentwicklungen mit einer Reihe teils komplexer gegenseitiger Abhängigkeiten und Schnittstellen, und teilweise nimmt Bedag in Bezug auf die Anwendungen auch Entwicklungs- und Supportaufgaben wahr. Daher wäre die Migration der Anwendungen im laufenden Betrieb zu einem anderen Rechenzentrumsanbieter, auch soweit sie technisch möglich wäre, mit einer Vielzahl zu lösender Schnittstellen- und Abgrenzungsfragen und als Folge davon mit Ausfall- oder Störungsrisiken verbunden, die angesichts der auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen nicht hinnehmbar sind. Weil eine Reihe von essenziellen Staatsaufgaben wie der Zahlungsverkehr des Staates, das Personalwesen und die Lohnzahlung, die Steuerveranlagung und die Sicherheit im Strassenverkehr ohne diese Anwendungen nicht mehr wahrgenommen werden könnten, muss das Risiko von Ausfällen und Störungen so gering wie möglich gehalten werden. Eine öffentliche Ausschreibung der Aufträge ist unter diesem Gesichtspunkt erst möglich, sobald die Anwendungen im Rahmen des normalen Software-Lebenszyklus durch neue abgelöst werden und daher ohnehin eine Migration stattfinden muss. Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe der Aufträge an Bedag zulässig. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 08.02.2016.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV entscheidet sich für Topix

Zuschlag 901637: Softwarepflege, Erweiterungen und Betriebssupport des Redaktionssystems K4. AUFTRAGGEBER: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Fellerstrasse 21, 3003 Bern. ZUSCHLAG AN: TOPIX AG. Bildstrasse 5, 9015 St. Gallen. Preis: 1'175'783 CHF. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). Grundauftrag CHF 859'842.00 für die Jahre 2016 – 2019. Option CHF 315'941.00 für die Jahre 2020 – 2021. Begründung: Art. 13 Abs. 1 Bst. c VöB. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 11.02.2016.

EFV und BBL entscheiden sich für Data Migration Services

Zuschlag 901915: Betrieb JiVS as a Service. AUFTRAGGEBER: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV und Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern. ZUSCHLAG AN: Data Migration Services AG. Zelgstrasse 9, 8280 Kreuzlingen. Preis: 675'000 CHF. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). Grundauftrag CHF 180'000.00. Optionen CHF 495'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Begründung: Art. 13 Abs. 1 Bst. c VöB. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 11.02.2016.

Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) entscheidet sich für Glaux Soft

Zuschlag 901719: Support, Wartung und Weiterentwicklung eLynx (bis Ende 2020). AUFTRAGGEBER: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT: Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Fellerstrasse 21, 3003 Bern. ZUSCHLAG AN: Glaux Soft AG. Steigerhubelstrasse 3, 3008 Bern. Preis: 1'672'773 CHF. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2): Basisauftrag im Wert von CHF 685'893.00. Optionsauftrag im Wert von CHF 986'880.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 11.02.2016.

Finanzdirektion des Kantons Zürich entscheidet sich für BDO

Zuschlag 901543: Unabhängige Überprüfung der Informatik des Kantons Zürich. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Finanzdirektion des Kantons Zürich KITT Geschäftsstelle, Walcheplatz 1, 8090 Zürich. ZUSCHLAG AN: BDO AG. Fabrikstrasse 50, 8005 Zürich. Preis: 525'069 CHF. Begründung: Höchste Zielerreichung der Gesamtbeurteilung. 9 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 98 Tage. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 12.02.2016.

Industrielle Werke Basel (IWB) entscheiden sich für Ivation

Zuschlag 902091: Smart Reporting IWB. AUFTRAGGEBER: Träger kantonaler Aufgaben. AUFTRAGSORT: Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel, Münsterplatz 11, 4001 Basel. ZUSCHLAG AN: IVATION GmbH. Schnabelweg 23, 8832 Wilen SZ. Preis: 1'800 CHF. Begründung: Die Vergabe erfolgt an die bestbewertete Anbieterin. Evaluationsdauer: 77 Tage. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Industriellen Werke Basel IWB, Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 13.02.2016.

ISB entscheidet sich für PCS Project Consulting Services

Zuschlag 902665: (15135) 608 IPRAS Assessments von IKT-Grossprojekten in der Bundesverwaltung ab 2016. AUFTRAGGEBER: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). AUFTRAGSORT: Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB), Fellerstrasse 21, 3003 Bern. ZUSCHLAG AN: PCS Project Consulting Services GmbH. Route de la Ritta 1, 1789 Lugnorre. Preis: 2'720'000 CHF. Zudem Zuschlag an BKI AG. Stadthausstrasse 65, 8400 Winterthur. Preis: 3'200'000 CHF. Zudem Zuschlag an APP Unternehmensberatung AG. Monbijoustrasse 10, 3011 Bern. Preis: 3'040'000 CHF. Gesamtpreis: 8'960'000 CHF. Begründung: Die Angebote der fünf Zuschlagsempfänger heben sich durch einen günstigeren Preis und/oder eine bessere Erfüllung der qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien von den Angeboten der übrigen Mitbewerber ab. Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarsfall wird jeweils ein Abrufverfahren mit den aufgeführten Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das maximale Stundenkontingent von 16'000 Stunden abgerufen. Evaluationsdauer: 90 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 16.02.2016.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für AdNovum Informatik

Zuschlag 899781: Umsetzung Realisierungseinheit Version 1.26 / ordentlicher Release der Fachapplikation ReLa im Rahmen der fachlich/funktionellen und technischen Produkte-LifeCycle-Weiterentwicklung. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich. ZUSCHLAG AN: AdNovum Informatik AG. Röntgenstrasse 22, 8005 Zürich. Preis: 606'825 CHF. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 12.02.2016.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für AdNovum Informatik

Zuschlag 899803: Support und Wartungsvertrag für die Fachapplikation ReLa. Zuschlag 899803: Support und Wartungsvertrag für die Fachapplikation ReLa. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich. ZUSCHLAG AN: AdNovum Informatik AG. Röntgenstrasse 22, 8005 Zürich. Preis: 891'700 CHF. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 12.02.2016.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für Elca Informatik

Zuschlag 899807: Support und Wartungsvertrag für die Fachapplikation WPS. AUFTRAGGEBER: Kanton. AUFTRAGSORT: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich. ZUSCHLAG AN: ELCA Informatik AG. Steinstrasse 21, 8036 Zürich. Preis: 545'100 CHF. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 12.02.2016.

SBB entscheiden sich für Intergraph Schweiz

Zuschlag 902955: IT-SWE-GTech. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern. ZUSCHLAG AN: Intergraph (Schweiz) AG. Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon. Zudem Zuschlag an Fichtner IT Consulting AG. Sarweystrasse 3, DE-70191 Stuttgart. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BoeB. Evaluationsdauer: 90 Tage. Offenes Verfahren. Keine GATT/WTO-Ausschreibung. Publiziert am: 17.02.2016.

SBB entscheiden sich für Das-Scrum-Team

Zuschlag 901813: Scrum Schulungen. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern. ZUSCHLAG AN: DasScrumTeam AG. Bahnhofstrasse 21, 6304 Zug. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 1'033'600 bis 1'646'040 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BoeB. 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 87 Tage. Offenes Verfahren. Keine GATT/WTO-Ausschreibung. Publiziert am: 11.02.2016.

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