Ab Juli müssen Unternehmen ihre Vakanzen offenlegen
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Meldepflicht im Rahmen der Masseneinwanderungsinitiative. Diese Stellenmeldepflicht soll Schweizer Stellensuchenden einen Vorteil geben. Aber auch die Unternehmen sollen davon profitieren.
Ab dem 1. Juli des laufenden Jahres müssen Unternehmen eine neue Meldepflicht beachten. Ab dem Stichtag müssen nämlich sämtliche offenen Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab gemeldet werden. Zumindest sofern die Arbeitslosigkeit in der entsprechenden Berufsart die Schwelle von 8 Prozent erreicht.
Wie stark die ICT-Branche davon betroffen sein wird, muss sich noch zeigen, wie der ICT-Verband Swico mitteilt. Der Bundesrat werde im ersten Quartal 2018 noch definieren, für welche Berufsarten die Stellenmeldepflicht gilt.
Die Stellenmeldepflicht soll Stellensuchende aus der Schweiz einen Vorsprung verschaffen. Ihnen stünden die Informationen zu neuen Stellen während fünf Tagen exklusiv zur Verfügung. Die Unternehmen würden im Gegenzug Kandidatendossiers vom RAV erhalten.
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