Datenschutz

DSGVO: Die EU will die Umsetzung für KMUs erleichtern

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von Yannick Chavanne und Übersetzung: Joël Orizet

Die EU-Kommission hat eine erste Bilanz zur Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gezogen – und die nationalen Datenschutzbehörden dazu aufgefordert, KMUs stärker bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. Beispielsweise durch die Bereitstellung von Leitlinien und Online-Tools.

(Source: geralt / Pixabay.de)
(Source: geralt / Pixabay.de)

Etwas mehr als zwei Jahre ist es her, seitdem die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Gültigkeit erlangt hat. Nun zieht die EU-Kommission eine positive Bilanz. Die DSGVO stärke die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – und die Vorschriften sind zeitgemäss, heisst es im Kommissionsbericht.

Viele EU-Mitgliedsstaaten hätten die finanziellen Mittel und das Personal ihrer Datenschutzbehörden aufgestockt: Zwischen 2016 und 2019 stiegen die Budgets der europäischen Datenschutzbehörden um durchschnittlich 49 Prozent, der Personalbestand um 42 Prozent. Allerdings gibt es grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten, wie es im Bericht weiter heisst.

KMUs bei der Umsetzung unterstützen

Der Bericht zeige auch, dass es noch Nachholbedarf gebe, schreibt Didier Reynders, Kommissar für Justiz: "So brauchen wir beispielsweise EU-weit mehr Einheitlichkeit bei der Anwendung der Vorschriften: Dies ist für Bürgerinnen und Bürger ebenso wichtig wie für Unternehmen und insbesondere KMU."

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) arbeite derzeit an speziellen Leitlinien für die Zertifizierung und an Verhaltenskodizes für die Datenübermittlung an Drittländer und internationale Organisationen. Zudem würden mehrere Datenschutzbehörden neue Instrumente wie beispielsweise Beratungsstellen für Unternehmen sowie Toolkits für KMUs entwickeln. Die auf nationaler Ebene bereitgestellten Hilfsangebote müssten allerdings mit den Leitlinien EDSA in Einklang stehen, heisst es weiter.

Die Verabschiedung der EU-DSGVO brachte die Schweiz in Zugzwang. Dies, weil die Gleichwertigkeit des aktuellen Schweizer Datenschutzgesetzes mit der entsprechenden EU-Regulierung nicht gegeben ist und für Schweizer Firmen, die im europäischen Ausland tätig sind, die Nicht-Anerkennung zu einem grossen Problem werden kann. Wie es derzeit um die Beratungen zum Schweizer Datenschutzgesetz steht und was auf Schweizer Unternehmen zukommt, wenn die Revision angenommen wird, erklärt Bernd Leinfelder, ICT-Architekt bei der Stadt Zürich und Leiter des Fachbereichs Enterprise Computing an der Fernfachhochschule Schweiz.

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