EU-Kodex gegen Desinformation

Onlinedienste sollen KI-generierte Inhalte kennzeichnen

Uhr
von René Jaun und tme

Die EU-Kommission fordert die Unterzeichner des freiwilligen Verhaltenskodex gegen Desinformation auf, mittels künstlicher Intelligenz generierte Inhalte klar zu kennzeichnen. Künftig soll der Verhaltenskodex auch Grenzen für böswilliges Nutzen von KI setzen.

(Source: Vectorjuice/Freepik.com)
(Source: Vectorjuice/Freepik.com)

2022 hat die EU-Kommission ihren freiwilligen Verhaltenskodex gegen Desinformation verschärft. An einem Treffen mit den Unterzeichnern forderte Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen auf, mit generativer künstlicher Intelligenz (KI) produzierte Inhalte für die Nutzerinnen und Nutzer umgehend klar zu kennzeichnen und den Verhaltenskodex dementsprechend anzupassen. "Maschinen haben nicht das Recht auf freie Meinungsäusserung", betonte Jourová laut einer Mitteilung der EU-Kommission.

Ihre Massnahmen zur Kennzeichnung von KI sollen die Unterzeichner schon im Juli in den nächsten Hintergrundberichten zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen darlegen. Künftig soll der Verhaltenskodex zudem Grenzen für böswilliges Nutzen von KI setzen.

Zu den Unterzeichnern des Verhaltenskodex gegen Desinformation gehören etwa Tech-Konzerne wie Google, Meta oder Microsoft, Dienste wie Twitch, Tiktok oder Clubhouse, aber auch Organisationen wie Reporter Ohne Grenzen, IAB Europe oder der Europäische Verband der Kommunikationsagenturen (EACA). Das soziale Netzwerk Twitter gab im Mai 2023 seinen Austritt aus der Vereinbarung bekannt.

Während die Einhaltung des Kodex freiwillig ist, ist das unlängst in Kraft getretene EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act oder DSA) für grosse Plattformen zwingend – auch für Twitter, wie die EU-Kommission anmerkt. Es verpflichtet diese Plattformen dazu, systemische Risiken, einschliesslich Desinformation, zu bewerten und zu mindern. Mehr zum DSA lesen Sie hier.

Webcode
ayrXEbJX