E-Wallet des Bundes hat einen Namen
Der Bundesrat hat die technischen Grundlagen für die Einführung der neuen E-ID beschlossen. Gleichzeitig bekommt die Wallet, die die E-ID und weitere elektronische Nachweise speichern soll, einen Namen: Swiyu.
Die Einführung der elektronischen Identität (E-ID) des Bundes nimmt konkrete Formen an. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 die Grundsätze für die technische Umsetzung beschlossen, die in zwei Phasen erfolgen soll. Ziel ist es, die E-ID bis 2026 bereitzustellen. Mit der E-ID sollen Bürgerinnen und Bürger sicher und datenschutzkonform digitale Identitätsnachweise erbringen können.
Gleichzeitig hat die elektronische Brieftasche des Bundes, in der die E-ID und weitere digitale Nachweise gespeichert werden können, einen Namen bekommen: "Swiyu". Das Kunstwort setzt sich aus den Elementen "SWI" für Schweiz, "I" für Ich, Identität und Innovation sowie "YU" für Du (you) und Einigkeit (unity) zusammen, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst.
Die technische Umsetzung der E-ID basiert auf einer dezentralen Datenspeicherung, die ausschliesslich auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt. Dies soll unbefugten Zugriff verhindern und den Datenschutz stärken. Zudem können Nutzende selbst entscheiden, welche Daten sie weitergeben. Beispielsweise ist es möglich, das Alter nachzuweisen, ohne das Geburtsdatum oder den Namen preiszugeben. Wie der Bundesrat betont, werden weder Behörden noch Unternehmen nachvollziehen können, wann und wo die E-ID zum Einsatz kommt.
Eine öffentliche Konsultation hatte zuvor ergeben, dass abgesehen vom Schutz der Privatsphäre auch die internationale Nutzbarkeit der E-ID gewährleistet sein soll. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sei der Einsatz unterschiedlicher Technologien notwendig. Zum geplanten Start 2026 wird zunächst eine "hochsichere" Vertrauensinfrastruktur eingeführt. Parallel dazu arbeite man an einer Lösung, die eine sogenannte Unverknüpfbarkeit ermögliche, heisst es weiter. Damit soll es künftig technisch ausgeschlossen sein, verschiedene Nutzungen der E-ID einer Person zuzuordnen. Für diese Weiterentwicklung stellt der Bund eine Million Franken an Forschungsmitteln bereit.
Möglich wird die neue E-ID des Bundes durch ein entsprechendes Gesetz, welches sich allerdings noch im parlamentarischen Prozess befindet. Mehr dazu lesen Sie hier.
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