Update: Auch Basel-Stadt baut seine E-Voting-Versuche aus
Der Bundesrat hat die Grundbewilligungen für E-Voting-Versuche in vier Kantonen erneuert. An der Abstimmung vom 28. September 2025 könnten rund 159'500 Stimmberechtigte elektronisch abstimmen. Basel-Stadt plant bereits einen weiteren Angebotsausbau für Herbst 2026.

Update vom 15.08.2025: Noch lässt der Kanton Basel-Stadt nur Auslandschweizer sowie Personen mit Behinderung elektronisch abstimmen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2026 aber sollen auch erste Personen ohne Behinderung mit Wohnsitz im Kanton per E-Voting abstimmen können, wie der Regierungsrat mitteilt.
Man werde den elektronischen Stimmkanal schrittweise auf 30 Prozent des kantonalen Elektorats in Basel-Stadt ausdehnen, schreibt der Kanton. Mit der Ausdehnung "können wertvolle praktische Erfahrungen mit dem Versuchsbetrieb gesammelt und die Vorteile von E-Voting einer breiteren Zahl Stimmberechtigter zugänglich gemacht werden". Die Einhaltung der 30-Prozent-Limite werde mit einem automatisierten Verfahren umgesetzt.
Für die Weiterführung und Ausdehnung des E-Voting-Versuchsbetriebs von 2027 bis 2036 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat Ausgaben in Höhe von 6,7 Millionen Franken.
Originalmeldung vom 27.06.2025:
Bund erneuert E-Voting-Bewilligungen für vier Kantone
Der Bundesrat hat die Grundbewilligungen für den Einsatz von E-Voting in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau bis zur Abstimmung am 6. Juni 2027 erneuert. Die Bundeskanzlei erteilt den Kantonen zudem die Zulassung für die Abstimmung vom 28. September 2025. Damit können diese vier Kantone ihre Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe fortsetzen und ausbauen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau hatten ihre E-Voting-Pilotprojekte bereits im Juni 2023 wieder aufgenommen und setzten das System auch bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 ein. Graubünden startete im März 2024 erneut mit E-Voting-Versuchen. Bund und Kantone ziehen demnach bisher eine positive Bilanz. Das System und die Abläufe würden kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt, heisst es weiter. Die Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post biete auch eine gute Grundlage für die Weiterführung und schrittweise Ausdehnung der E-Voting-Versuche.
Insgesamt sollen zur Abstimmung am 28. September 2025 laut der Mitteilung 159'500 Wahlberechtigte elektronisch abstimmen können – das entspreche 2,84 Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz. Zudem können mit der Erneuerung der Grundbewilligungen weitere Gruppen an Stimmberechtigten auf Anmeldung E-Voting nutzen. In Basel-Stadt etwa betreffe das Auslandschweizer sowie Personen mit Behinderung. St. Gallen und Thurgau bieten E-Voting Auslandschweizern und in ausgewählten Gemeinden auch Inlandschweizern an – jeweils bis maximal 30 Prozent des kantonalen Elektorats. Graubünden stellt E-Voting Auslandschweizern in E-Voting-Gemeinden zur Verfügung, ebenfalls bei maximal 30 Prozent Beteiligung.
Graubünden baut Pilotprojekt aus
Im Kanton Graubünden befinden sich nach dem Neustart im März 2024 rund 3000 Wählerinnen und Wähler aus sechs Pilotgemeinden im System. Wie die Bündner Standeskanzlei schreibt, wird das Angebot bis Ende 2025 auf etwa 20 Gemeinden ausgeweitet. Für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 sollen sich erstmals auch Stimmberechtigte in weiteren Gemeinden für E-Voting registrieren und teilnehmen können. Voraussetzung ist eine frühzeitige Anmeldung, die online oder über die jeweilige Gemeinde erfolgt und spätestens acht Wochen vor dem Abstimmungstag eingegangen sein muss. Wie es weiter heisst, ist ein weiterer Ausbau ab der Volksabstimmung vom 30. November 2025 geplant.
Thurgau will "papierarmes" E-Voting ab 2026
Auch der Kanton Thurgau richtet sein Angebot neu aus. Inlandschweizer Stimmberechtigte sollen E-Voting dort ab März 2026 "papierarm" nutzen können, wie es in der Mitteilung des Bundes weiter heisst. Inlandschweizer erhielten dann ähnliche Abstimmungsunterlagen wie Auslandschweizer Stimmberechtigte und können zwischen elektronischer, brieflicher oder persönlicher Stimmabgabe wählen.
Auch elektronische Unterschriftensammlungen sollen künftig in der Schweiz möglich sein. Das Parlament verlangt dafür Pilotversuche vom Bundesrat, der bereits die dafür nötigen Gesetzesgrundlagen aufgegleist hat. Lesen Sie hier mehr darüber.

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