Abstimmung bleibt gültig

Update: E-ID-Gegner blitzen vor Bundesgericht ab

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von René Jaun und vgr, cka

Mit einem Ja-Anteil von 50,39 Prozent hat das Schweizer Stimmvolk die neue E-ID äusserst knapp angenommen. Mit Beschwerden in Zusammenhang mit der Vorlage gelangten Gegner bis vor Bundesgericht. Dieses lehnte die Einsprachen ab – oder trat gar nicht erst darauf ein.

(Source: thenort/AdobeStock.com)
(Source: thenort/AdobeStock.com)

Update vom 22.04.2026: Die Schweiz muss die Abstimmung zur E-ID nicht wiederholen. Das entschied das Bundesgericht, welches sich mit mehreren Beschwerden gegen den Abstimmungskampf befasste.

Die Beschwerdeführer klagten gegen Zuwendungen an das Komitee, welches sich für die E-ID einsetzte. Besonders laut kritisierten sie eine Spende von 30'000 Franken des Telkos Swisscom, dessen Mehrheit dem Bund gehört. IN der Gerichtsverhandlung kritisierten zwar zwei Richter diese Zuwendung, wie "Watson" berichtet. Es gehe nicht an, dass der Staat sich indirekt in einen Abstimmungskampf einmische, zitiert das Newsportal aus der Debatte. Die Richter merkten aber auch an, die Zuwendung hätte nicht ausgereicht, um die Abstimmung aufzuheben, zumal das Komitee ein Budget von über einer Million Franken zur Verfügung hatte.

Allerdings spielte die Swisscom-Kritik für den Hauptentscheid des Gerichts gar keine Rolle. Das Gericht entschied nämlich schlussendlich, gar nicht auf die Beschwerden einzutreten. Grund: Die Gegner reichten die Beschwerden zu spät ein. Die Swisscom-Zuwendung sei am 26. August 2025 auf der Meldeplattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aufgeschaltet worden und somit öffentlich bekannt gewesen. Abstimmungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Zuwendung eines staatlich beherrschten Unternehmens wie der Swisscom müssten sofort erhoben werden - laut Gesetz binnen drei Tagen ab Entdeckung des Beschwerdegrundes. Die Beschwerdeführer wurden jedoch erst nach dem 21. September tätig, als Medien über die Swisscom-Zuwendung berichteten. Die Mehrheit der Richter befand, es wäre den interessierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern möglich und zumutbar, innerhalb der gesetzlich definierten Frist "die fragliche Plattform der EFK zu konsultieren, welche form- und kostenlos zugänglich ist".

Eingetreten ist das Bundesgericht dagegen auf Abstimmungsbeschwerden im Zusammenhang mit 160'000 Franken an Sachbeiträgen der Medienhäuser Ringier und TX Group - denn in dem Fall galt keine Pflicht zur Beschwerdeerhebung vor der Abstimmung, wie es in der Mitteilung heisst. Zu den entsprechenden Beschwerden stellt das Gericht fest, die Sachzuwendungen seien verspätet ausgewiesen worden.

Dennoch lehnt die Judikative die Abstimmungsbeschwerde ab. Eine Verletzung der Transparenzbestimmungen könne nicht isoliert beanstandet werden, begründet sie den Entscheid. Vielmehr würde eine Aufhebung der Abstimmung oder die Feststellung einer Verletzung des Stimmrechts wegen dieser privaten Zuwendungen erhebliche Unregelmässigkeiten voraussetzen. Davon sei hier nicht auszugehen. Ausserdem, ergänzt das Gericht, seien private Medien grundsätzlich nicht zu politischer Neutralität verpflichtet.

 

Originalmeldung vom 29.9.2026:

Schweizer Stimmvolk beschert E-ID äusserst zittrigen Sieg

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das neue Gesetz für eine elektronische Identität (E-ID) angenommen. Formaljuristisch kann das Gesetz somit per 2026 in Kraft treten und die E-ID wie vom Bund vorgesehen ausgegeben werden.

Allerdings klirrten die Gläser bei den Befürwortern wohl eher verhalten. Denn anders als von ihnen erhofft, gewann ihre Vorlage nur mit einem knappen Mehr von etwas über 21'000 Stimmen, wie dem provisorischen amtlichen Ergebnis der Bundeskanzlei zu entnehmen ist. Der Anteil an Ja-Stimmen beträgt demnach lediglich 50,39 Prozent gegenüber 49,61 Prozent Nein-Stimmen. Bei den Ständen ist das Ergebnis gar umgekehrt: Hier stimmten 7.5 ja, während 15.5 die Vorlage ablehnten.

Die Stimmbeteiligung lag knapp unter 50 Prozent. Den Ausschlag zum Sieg der Vorlage gaben die Ja-Mehrheiten in den grossen Städten, wie "SRF" analysiert. In ländlichen Gebieten und bei weniger einkommensstarken Gruppen habe die Skepsis überwogen, heisst es unter Berufung auf GFS-Bern-Politologe Lukas Golder.

Vorsichtiger Optimismus

Entsprechend geben sich viele Befürworter in ihren Stellungnahmen nicht nur optimistisch, sondern auch vorsichtig. "Das Ja zur E-ID ist ein Ja zu Fortschritt und Innovation. Diese Chance gilt es zu nutzen - auch in der ICT-Branche", lässt sich etwa Swico-CEO Jon Fanzun zitieren. "Das knappe Resultat zeigt aber auch, dass wir alle gefordert sind, das Vertrauen in die digitale Infrastruktur zu stärken."

Jon Fanzun, Geschäftsführer, Swico. (Source: Thomas Entzeroth)

Jon Fanzun, Geschäftsführer, Swico. (Source: Thomas Entzeroth)

Andreas Meyer, Präsident von Digitalswitzerland, bekräftigt den Anspruch, "dass der Mehrwert der E-ID ab Tag Eins der Einführung in unserem Alltag spürbar ist". Die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung hätten gezeigt, dass die digitale Transformation der Schweiz von einem breiten, gesellschaftlichen Dialog begleitet werden müsse.

Andreas Meyer, Präsident von Digitalswitzerland. (Source: Netzmedien)

Andreas Meyer, Präsident von Digitalswitzerland. (Source: Netzmedien)

Noch deutlicher wird der Verein Digitale Gesellschaft. Er stand bei der ersten E-ID-Abstimmung im Frühjahr 2021 noch auf der Seite der Gegner. Nun freut sich die Organisation zwar über den "wichtigen Fortschritt", der mit der neuen E-ID ermöglicht werde. Diese sei "staatlich, privatsphärefreundlich, datensparsam und sicher" - nur dank dieser Prinzipien sei das neue E-ID-Gesetz überhaupt mehrheitsfähig geworden. Doch: "Das äusserst knappe Resultat für ein gutes und breit abgestütztes Projekt ist ein Schuss vor den Bug", hält die Digitale Gesellschaft fest. Digitale Technologien müssten höchsten Standards an Datenschutz und Sicherheit genügen, damit die Bevölkerung ihnen vertraue und sie akzeptiere. "Digitale Anwendungen müssen das Leben der Menschen verbessern, ihre Rechte schützen und ihre Selbstbestimmung stärken. Wir wollen keine anlasslose staatliche Überwachung und wir wollen nicht das Geschäftsmodell von Big-Tech-Konzernen sein."

Es sei nun Sache der Politik, Privatsphäre, Sicherheit und Selbstbestimmung zentral in sämtlichen Digitalprojekten zu verankern. So müsse etwa das elektronische Unterschriftensammeln (E-Collecting) diesem Anspruch genügen.

Gegner bleiben am Ball

Den knappen Ausgang der E-ID-Abstimmung interpretieren mehrere Analytiker als Achtungserfolg für das Nein-Lager. Von den im Bundesrat vertretenen Parteien war einzig die SVP gegen die Vorlage, wobei längst nicht all ihre Mitglieder die Ansicht teilten.

Gegenüber "SRF" sagt SVP-Nationalrat Lukas Reimann: "Es ist ein grosser Erfolg, dass wir fast 50 Prozent der Leute haben erreichen können" und fordert, die Befürchtung der Nein-Stimmenden ernst zu nehmen.

Ähnlich klingt es seitens Piratenpartei. Sie nimmt in ihrer Mitteilung die äusserst knappe Annahme des E-ID-Gesetzes "mit Bedauern" zur Kenntnis. Die knappe Zustimmung zeige deutlich: "Die Einführung der E-ID erfordert höchste Sorgfalt, um das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung zu gewinnen."

Die kontroverse Bewegung Mass-Voll, die ebenfalls auf Seiten der Gegner gekämpft hat, spricht in ihrer Mitteilung von einem "gigantischen Erfolg für unsere Bewegung". Die Bewegung gibt sich noch nicht geschlagen. Bereits vor dem Abstimmungssonntag reichte der Verein, wie auch das Nein-Komitee, eine Beschwerde gegen die E-ID-Abstimmung ein. Ihnen ist das Engagement von Swisscom im Abstimmungskampf ein Dorn im Auge. Demnach unterstützte der Telko die Ja-Kampagne mit einer Spende von 30'000 Franken, wie "SRF" unter Berufung auf die "NZZ am Sonntag" und die Plattform "Politikfinanzierung" berichtet. Das Nein-Lager wirft dem Konzern aber auch weitere "verdeckte Einflussnahme" sowie "personelle Verstrickungen" vor und merkt an, bundesnahe Unternehmen seien zur politischen Neutralität verpflichtet.

Sollten die Beschwerdeführer Erfolg haben, könnte die hiesige Stimmbevölkerung möglicherweise ein drittes Mal über die E-ID abstimmen.

Mit welchen Argumenten Befürworter und Gegner der E-ID-Vorlage für Stimmen warben, lesen Sie hier.

 

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